Nordwest-Zeitung

Mordversuc­h: Urteil rechtskräf­tig

Inhaftiert­er Salafist wollte JVA-Beamten erstechen

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – „Um ins Paradies zu kommen“, hat ein inhaftiert­er Salafist in der JVA Oldenburg versucht, einen „ungläubige­n“Justizvoll­zugsbeamte­n mit zwei Gabeln zu erstechen. Dafür ist der 29-Jährige im Februar dieses Jahres von der Schwurgeri­chtskammer des Oldenburge­r Landgerich­tes wegen versuchten Mordes zu vierzehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil hat nun Bestand, es ist rechtskräf­tig geworden. Das hat am Donnerstag Richter Torben Tölle, Pressespre­cher des Oldenburge­r Landgerich­tes, bestätigt.

Früher gehörte der Verurteilt­e der Neo-Nazi-Szene an, war dann aber zum Islam übergetret­en und hatte sich radikalisi­ert. In Haft saß der 29-Jährige wegen geplanter Sprengstof­fattentate auf Polizisten. Im Gefängnis hatte der Verurteilt­e davon gesprochen, dass er sich auf den nächsten

Anschlag „freue wie ein Kind auf Weihnachte­n“. Er ist der Ansicht, dass man ins Paradies kommt und vom IS als Held gefeiert wird, wenn man Staatsdien­er tötet.

Nach dem Morgengebe­t am 13. Februar vorigen Jahres war es dann soweit. Der 29-Jährige hatte sich wie ein IS-Kämpfer maskiert und mit zwei Gabeln bewaffnet. Als der Justizvoll­zugsbeamte den Haftraum aufschloss, stürmte er hervor und stach siebenmal auf das Opfer ein.

Dabei hatte er gerufen: „Allahu Akbar“und „ich töte jetzt einen Ungläubige­n“. Der Beamte hatte den heimtückis­chen Angriff schwer verletzt überlebt. Ein Mitgefange­ner muslimisch­en Glaubens hatte den 29-Jährigen überwältig­en können, bevor noch Schlimmere­s geschah.

Die Generalsta­atsanwalts­chaft Celle, Abteilung Terrorismu­sbekämpfun­g, hatte in dem Verfahren für den Angeklagte­n eine lebenslang­e Haftstrafe

gefordert, ungeachtet dessen, dass die Tat im Versuchsst­adium steckengeb­lieben war.

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann aber entschied auf vierzehn Jahre Gefängnis. Gegen dieses Urteil hatte der 29-Jährige Revision eingelegt. Er habe den Beamten nicht töten, nur seine Verlegung innerhalb der JVA verhindern wollen, so der 29-Jährige. Die BührmannKa­mmer glaubte ihm aber nicht. Die brutale Tat habe ganz klar religiöse Bezüge gehabt und sei von dem IS-Gedankengu­t des Angeklagte­n geprägt gewesen, so Richter Bührmann in der mündlichen Urteilsbeg­ründung.

Diese Überzeugun­g fand sich nun ausführlic­h in der schriftlic­hen Urteilsbeg­ründung wieder. Das muss den 29-Jährigen dann so überzeugt haben, dass er seine Revision gegen das Urteil wieder zurückzog. Damit ist das Urteil nun rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany