Mordversuch: Urteil rechtskräftig
Inhaftierter Salafist wollte JVA-Beamten erstechen
OLDENBURG – „Um ins Paradies zu kommen“, hat ein inhaftierter Salafist in der JVA Oldenburg versucht, einen „ungläubigen“Justizvollzugsbeamten mit zwei Gabeln zu erstechen. Dafür ist der 29-Jährige im Februar dieses Jahres von der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes wegen versuchten Mordes zu vierzehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil hat nun Bestand, es ist rechtskräftig geworden. Das hat am Donnerstag Richter Torben Tölle, Pressesprecher des Oldenburger Landgerichtes, bestätigt.
Früher gehörte der Verurteilte der Neo-Nazi-Szene an, war dann aber zum Islam übergetreten und hatte sich radikalisiert. In Haft saß der 29-Jährige wegen geplanter Sprengstoffattentate auf Polizisten. Im Gefängnis hatte der Verurteilte davon gesprochen, dass er sich auf den nächsten
Anschlag „freue wie ein Kind auf Weihnachten“. Er ist der Ansicht, dass man ins Paradies kommt und vom IS als Held gefeiert wird, wenn man Staatsdiener tötet.
Nach dem Morgengebet am 13. Februar vorigen Jahres war es dann soweit. Der 29-Jährige hatte sich wie ein IS-Kämpfer maskiert und mit zwei Gabeln bewaffnet. Als der Justizvollzugsbeamte den Haftraum aufschloss, stürmte er hervor und stach siebenmal auf das Opfer ein.
Dabei hatte er gerufen: „Allahu Akbar“und „ich töte jetzt einen Ungläubigen“. Der Beamte hatte den heimtückischen Angriff schwer verletzt überlebt. Ein Mitgefangener muslimischen Glaubens hatte den 29-Jährigen überwältigen können, bevor noch Schlimmeres geschah.
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle, Abteilung Terrorismusbekämpfung, hatte in dem Verfahren für den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe
gefordert, ungeachtet dessen, dass die Tat im Versuchsstadium steckengeblieben war.
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann aber entschied auf vierzehn Jahre Gefängnis. Gegen dieses Urteil hatte der 29-Jährige Revision eingelegt. Er habe den Beamten nicht töten, nur seine Verlegung innerhalb der JVA verhindern wollen, so der 29-Jährige. Die BührmannKammer glaubte ihm aber nicht. Die brutale Tat habe ganz klar religiöse Bezüge gehabt und sei von dem IS-Gedankengut des Angeklagten geprägt gewesen, so Richter Bührmann in der mündlichen Urteilsbegründung.
Diese Überzeugung fand sich nun ausführlich in der schriftlichen Urteilsbegründung wieder. Das muss den 29-Jährigen dann so überzeugt haben, dass er seine Revision gegen das Urteil wieder zurückzog. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.