VW einigt sich mit 235 000 Kunden
Doch für die Autoindustrie ist der Diesel-Skandal damit noch nicht beendet
Hunderttausende Kläger, ein Konzern: Das Musterverfahren zwischen VW und Verbraucherschützern ist per DieselVergleich abgeschlossen.
WOLFSBURG/BRAUNSCHWEIG – Unmittelbar vor dem Ende der verlängerten Annahmefrist für den Diesel-Vergleich hat sich der VW-Konzern mit rund 235000 Kunden auf Entschädigungszahlungen geeinigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daraufhin seine Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen zurückgezogen, sagte vzbwVorstand Klaus Müller am Donnerstag. „Noch nie haben so viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Schlag profitieren können.“Mit dem Verfahren gehe ein „historischer Gerichtsprozess zu Ende“, sagte Müller.
Nach VW-Angaben sollen ab dem 5. Mai insgesamt etwa
Volkswagen hat sich mit 235 000 Kunden auf einen Vergleich geeinigt.
750 Millionen Euro an Zahlungen in Zusammenhang mit dem Abgasskandal fließen. „Ziel des Vergleichs war, Zehntausenden Kunden, Volkswagen und dem Justizsystem langwierige Verfahren zu ersparen“, teilte der Konzern mit. Dass sich rund 90 Prozent der über 260000 Vergleichsberechtigten der Einigung angeschlossen hätten, „übertrifft unsere Erwartungen deutlich“. Je nach Alter und Typ des Fahrzeugs sollen Kunden mit
Beträgen zwischen 1350 und 6250 Euro entschädigt werden. Etwa 17000 Fälle waren am Donnerstag noch in der Prüfung.
Auf den Diesel-Vergleich hatten sich Volkswagen und vzbv Anfang des Jahres verständigt. Die Einigung sieht vor, dass von der Dieselaffäre betroffene Verbraucher Schadenersatz für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge bekommen. Einlassen auf den Vergleich konnten sich Autobesitzer, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen und ihren Wagen vor dem 31. April 2015 erworben hatten und für die deutsches Recht gilt, erklärte Jutta Gurkmann vom vzbv. Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte: „Es hat sich eindrücklich gezeigt, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern mit der Musterfeststellungsklage auch über eine einvernehmliche Lösung schnell und unkompliziert zu einer Entschädigung verholfen werden kann.“
Während die Ansprüche der Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage mit dem Diesel-Vergleich abgegolten sind, gibt es noch Zehntausende Kunden, die privat gegen VW prozessieren. Erstmalig wird am 5. Mai auch am Bundesgerichtshof über eine solche Einzelklage verhandelt. Ein Mann aus Rheinland-Pfalz fordert dabei für seinen 2014 gekauften Gebrauchtwagen den vollen Kaufpreis von Volkswagen zurück.
Sabrina Wendt über den DieselVergleich