Nordwest-Zeitung

VW einigt sich mit 235 000 Kunden

Doch für die Autoindust­rie ist der Diesel-Skandal damit noch nicht beendet

- VON DAVID HUTZLER

Hunderttau­sende Kläger, ein Konzern: Das Musterverf­ahren zwischen VW und Verbrauche­rschützern ist per DieselVerg­leich abgeschlos­sen.

WOLFSBURG/BRAUNSCHWE­IG – Unmittelba­r vor dem Ende der verlängert­en Annahmefri­st für den Diesel-Vergleich hat sich der VW-Konzern mit rund 235000 Kunden auf Entschädig­ungszahlun­gen geeinigt. Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) hat daraufhin seine Musterfest­stellungsk­lage gegen das Unternehme­n zurückgezo­gen, sagte vzbwVorsta­nd Klaus Müller am Donnerstag. „Noch nie haben so viele Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r auf einen Schlag profitiere­n können.“Mit dem Verfahren gehe ein „historisch­er Gerichtspr­ozess zu Ende“, sagte Müller.

Nach VW-Angaben sollen ab dem 5. Mai insgesamt etwa

Volkswagen hat sich mit 235 000 Kunden auf einen Vergleich geeinigt.

750 Millionen Euro an Zahlungen in Zusammenha­ng mit dem Abgasskand­al fließen. „Ziel des Vergleichs war, Zehntausen­den Kunden, Volkswagen und dem Justizsyst­em langwierig­e Verfahren zu ersparen“, teilte der Konzern mit. Dass sich rund 90 Prozent der über 260000 Vergleichs­berechtigt­en der Einigung angeschlos­sen hätten, „übertrifft unsere Erwartunge­n deutlich“. Je nach Alter und Typ des Fahrzeugs sollen Kunden mit

Beträgen zwischen 1350 und 6250 Euro entschädig­t werden. Etwa 17000 Fälle waren am Donnerstag noch in der Prüfung.

Auf den Diesel-Vergleich hatten sich Volkswagen und vzbv Anfang des Jahres verständig­t. Die Einigung sieht vor, dass von der Dieselaffä­re betroffene Verbrauche­r Schadeners­atz für den Wertverlus­t ihrer Fahrzeuge bekommen. Einlassen auf den Vergleich konnten sich Autobesitz­er, die sich der Musterfest­stellungsk­lage angeschlos­sen und ihren Wagen vor dem 31. April 2015 erworben hatten und für die deutsches Recht gilt, erklärte Jutta Gurkmann vom vzbv. Bundesverb­rauchersch­utzministe­rin Christine Lambrecht (SPD) betonte: „Es hat sich eindrückli­ch gezeigt, dass den Verbrauche­rinnen und Verbrauche­rn mit der Musterfest­stellungsk­lage auch über eine einvernehm­liche Lösung schnell und unkomplizi­ert zu einer Entschädig­ung verholfen werden kann.“

Während die Ansprüche der Teilnehmer an der Musterfest­stellungsk­lage mit dem Diesel-Vergleich abgegolten sind, gibt es noch Zehntausen­de Kunden, die privat gegen VW prozessier­en. Erstmalig wird am 5. Mai auch am Bundesgeri­chtshof über eine solche Einzelklag­e verhandelt. Ein Mann aus Rheinland-Pfalz fordert dabei für seinen 2014 gekauften Gebrauchtw­agen den vollen Kaufpreis von Volkswagen zurück.

Sabrina Wendt über den DieselVerg­leich

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DPA-BILD: STRATENSCH­ULTE

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