Im Urlaub anderswo arbeiten?
Eigentlich soll man sich ja erholen – Absprache mit Chef treffen
Während eines unbezahlten Sonderurlaubs entstehen für den beurlaubten Arbeitnehmer keine neuen Urlaubsansprüche. Solche könnten „von vornherein gar nicht entstehen“. In einem Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte eine Arbeitnehmerin für die Dauer von zwei Jahren durchgehend unbezahlten Sonderurlaub genommen. Dann wollte sie Erholungsurlaub zumindest in der gesetzlichen Mindesthöhe von 20 Tagen pro Jahr. Das BAG sahen das anders: „Die Arbeitsvertragsparteien haben ihre Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung von Sonderurlaub vorübergehend ausgesetzt“(9 AZR 315/17). wb
Normalerweise würde die Firma zustimmen. In einem Punkt könnte sie allerdings einem Job im Urlaub widersprechen.
Nürnberg – Um einer Leidenschaft nachzugehen oder zusätzlich Geld zu verdienen: Manche Arbeitnehmer würden im Urlaub gern für einen anderen Arbeitgeber tätig werden. Ist das erlaubt?
Zur Beantwortung der Frage unterscheidet Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, verschiedene Fälle. Wer ohnehin eine Nebentätigkeitsgenehmigung seines Arbeitgebers hat und üblicherweise einem Zweitjob nachgeht, für den besteht diese
Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg.
Möglichkeit auch während des Urlaubs.
Art, Dauer und Schwere der Arbeit sind entscheidend: „Daneben besagt aber das Bundesurlaubsgesetz in Paragraf 8, dass Arbeitnehmer während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten dürfen“, erläutert Markowski. Denn Ziel des Urlaubs sei die Erholung: „Man soll seine Leistungsfähigkeit wiedererlangen.“Dem stehe es dann entgegen, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft für einen anderen Job einsetzen.
Dabei komme es aber jeweils auf Umfang, Art und Dauer, Schwere und Regelmäßigkeit der Arbeit an: „Nicht jede Tätigkeit wird dem Urlaubszweck widersprechen. Das ist eine Einzelfallabwägung.“
Was klar sein sollte: Arbeitnehmer brauchen in jedem Fall eine Nebentätigkeitsgenehmigung. In der Regel müsse der Arbeitgeber einer Nebentätigkeit aber zustimmen, wenn die betrieblichen Interessen nicht eingeschränkt werden.
Absprache mit Arbeitgeber ist wichtig: Wer also während seines Urlaubs für einen anderen Arbeitgeber arbeiten möchte, muss das seinem Arbeitgeber anzeigen. „Der wird natürlich nachfragen, in welchem Umfang das stattfinden soll. Es läuft ja auch seinen Interessen zuwider, wenn ich völlig erschöpft aus dem Urlaub wiederkomme“, sagt Markowski.
Da würden viele Arbeitgeber sehr genau hinsehen, so die Prognose des Arbeitsrechtlers. Wer sich einfach ohne Zustimmung des Arbeitgebers während seines Urlaubs im Zweitjob auspowert, verstößt gegen arbeitsvertragliche Pflichten. „Das kann eine Abmahnung nach sich ziehen und im wiederholten Falle eine Kündigung“, warnt Markowski.