Auszeit für eine verbesserte Gesundheit
Möglich sind Maßnahmen zur Vorsorge oder Rehabilitation
Dr. Ulrike Fondahl vom MDK Niedersachsen
Früher fuhr man ja bei Bedarf zur Kur. Wie sieht das heute aus?
Fondahl: Der Begriff „Kur“findet in der modernen Rehabilitationsmedizin keine Anwendung mehr. Man unterscheidet zwischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen – ambulant oder stationär. Eine Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort, im allgemeinen Sprachgebrauch eine so genannte „Badekur“, zielt darauf ab, Gesundheitsstörungen und Risikofaktoren zu beseitigen oder zu vermindern und damit schon das Auftreten einer Erkrankung zu verhüten oder die Verschlimmerung einer bestehenden chronischen Erkrankung zu vermeiden. Eine Rehabilitationsleistung ist dann angezeigt, wenn der oder die Betroffene aufgrund einer bereits bestehenden Krankheit in seinen täglichen Alltagsabläufen eingeschränkt ist und daher nicht mehr im gewohnten Lebensumfeld aktiv sein kann. Anders gesagt, es geht in der „Reha“darum, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder auszugleichen, wenn möglich sogar zu beseitigen.
Beide Maßnahmen kommen in der Regel erst zum Einsatz, wenn die am Wohnort verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten wie fachärztliche Behandlung, Physio- und Ergotherapie, gegebenenfalls auch Psychotherapie und Beratungsmaßnahmen nicht ausreichen. Eine besondere Form der stationären Vorsorgeleistung sind Mutter-/Vater-KindMaßnahmen.
Welches sind die häufigsten Indikationen?
Fondahl: Die häufigsten Gründe kommen aus dem Bereich der Erkrankungen des Bewegungsapparates, also beispielsweise chronische Rückenschmerzen, rheumatische Erkrankungen oder Arthrosen. Auch Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems, beispielsweise eine Herzschwäche, schwere Lungenerkrankungen oder die Folgen eines Schlaganfalls sehen wir des Öfteren als Grund für einen Antrag. In den letzten zehn Jahren haben auch psychische Erkrankungen wie Depressionen in allen Bevölkerungsgruppen zugenommen, so dass häufiger eine sogenannte psychosomatische Reha-Maßnahme beantragt wird.
Wer hat Anspruch auf eine Reha?
Fondahl: Auf medizinische Vorsorge- und Reha-Leistungen haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch, wenn diese medizinisch notwendig sind. Der Versicherte muss die Leistung bei seiner Krankenkasse beantragen und sie sich genehmigen lassen. Der Hausarzt oder der behandelnde Facharzt verordnet auf einem dafür vorgesehenen Formular die aus seiner Sicht erforderliche Leistung. Ausgeführt wird auch, warum der Arzt nun vor dem Hintergrund der gesamten Lebenssituation eine Rehabilitationsmaßnahme für erforderlich hält. Der Hausarzt kann außerdem Angaben dazu machen, ob er eine stationäre oder eine ambulante Leistung für sinnvoll hält.
Orte mit Heilwasseranwendungen sind beliebte Ziele für eine Reha-Maßnahme.
Was tun, wenn beispielsweise eine dringend benötigte Kur abgelehnt wurde? Fondahl: Wenn die Krankenkasse die vom Hausarzt verordnete Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung abgelehnt hat, wird sie in ihrem Bescheid an den Versicherten auch die aus ihrer Sicht maßgeblichen Gründe angeben. Zum Beispiel ist denkbar, dass aus Sicht der Kasse erfolgversprechende Behandlungs- und Vorsorgemöglichkeiten vor
Ort noch nicht oder nicht in erfolgversprechendem Umfang zum Einsatz gekommen
sind. Mit dem Bescheid kann man zu seinem Hausarzt gehen und mit ihm gemeinsam beraten, ob die Gründe für die Ablehnung nachvollziehbar sind. Ist das nicht der Fall, kann der Versicherte gegen den Bescheid der Kasse Widerspruch einlegen. Er muss dann erneut begründen, warum die beantragte Maßnahme sinnvoll und erforderlich ist. Die Gesamtsituation des Einzelfalls wird dann erneut bewertet.