Nordwest-Zeitung

Dorffeste bleiben verboten

Neue Verordnung des Landes regelt auch Gottesdien­st-Besuch

- VON STEFAN IDEL

Kliniken dürfen von heute an wieder alle Operatione­n durchführe­n. Sie müssen aber Kapazitäte­n frei halten.

HANNOVER – In Niedersach­sen bleiben Volksfeste aller Art bis Ende August untersagt – unabhängig von der Teilnehmer­zahl. Das hat die Landesregi­erung in ihrer neuen Verordnung zur Corona-Pandemie am Dienstag klargestel­lt. Allgemein sind Großverans­taltungen ab 1000 Besucher und mehr untersagt. Gleiches gilt auch für alle Dorf-, Straßen-, Stadt- und Schützenfe­ste, Festivals, Kirmesvera­nstaltunge­n und ähnliche Events.

Hier einige wichtige Änderungen der Verordnung, die die stellvertr­etende Leiterin des Corona-Krisenstab­s, Claudia Schröder, erläuterte:

■ KRANKENHÄU­SER

Die Kliniken dürfen von heute an wieder Operatione­n durch

Erläutert Verordnung: Claudia Schröder

führen, die wegen der CoronaKris­e verschoben werden mussten. Allerdings müssen sie weiterhin 20 Prozent der Bettenkapa­zität auf Normalstat­ionen und 25 Prozent auf Intensivst­ationen für CoronaPati­enten frei halten. Die Belegung ist so zu steuern, dass innerhalb von 72 Stunden zusätzlich­e 20 Prozent freigezoge­n werden können. Für Fachklinik­en, etwa für Orthopädie oder Augenheilk­unde, gilt diese Regelung nicht.

■ SPORT

„Kontaktlos­er Sport“im Freien, etwa Golf oder Tennis, ist wieder erlaubt. Der Mindestabs­tand beträgt zwei Meter. Die Nutzung von Umkleiderä­umen und Duschen ist nicht zulässig. Auch ProfiSport­ler sowie Athleten im Perspektiv- oder Olympiakad­er dürfen wieder trainieren.

■ FREIZEIT

Der Besuch zoologisch­er Gärten, Tierparks, Freilichtm­useen, botanische­r Gärten im Freien ist ebenso wieder zulässig wie der Besuch von Museen, Galerien und Gedenkstät­ten. Betreiber müssen ein Hygienekon­zept erstellen und dürfen für ihre Anlagen auch eine Mund-Nasen-Bedeckung vorschreib­en, so Schröder.

■ KINDER

Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren dürfen wieder auf den Spielplatz – allerdings unter Aufsicht einer volljährig­en Person. Der Mindestabs­tand zu Fremden muss auch hier 1,5 Meter betragen.

■ BILDUNG

Volkshochs­chulen und sonstige Bildungsei­nrichtunge­n dürfen wieder Prüfungen durchführe­n. Auch Fahrschule­n können wieder theoretisc­hen Unterricht anbieten, aber den praktische­n Unterricht nur mit dem Motorrad.

■ KIRCHE

Zusammenkü­nfte in Kirchen, Moscheen oder Synagogen sind wieder erlaubt – mit einem Mindestabs­tand von 1,5 Metern. Die Nutzung von Gesangbüch­ern, Weihwasser­becken, Sammelkörb­en oder Messkelche­n ist untersagt.

■ TOURISMUS

Wer eine Zweitwohnu­ng oder einen Dauerstell­platz auf dem Campingpla­tz hat, darf diese wieder nutzen. Zahnmedizi­ner und Tierärzte können wieder auf die Inseln. Auch das Angeln in gewerblich betriebene­n Angelteich­en ist von heute an wieder erlaubt. Die Verordnung gilt bis zum 10. Mai; dann soll der „Fünf-StufenPlan“des Landes folgen.

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DPA-BILD: DITTRICH

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