Dorffeste bleiben verboten
Neue Verordnung des Landes regelt auch Gottesdienst-Besuch
Kliniken dürfen von heute an wieder alle Operationen durchführen. Sie müssen aber Kapazitäten frei halten.
HANNOVER – In Niedersachsen bleiben Volksfeste aller Art bis Ende August untersagt – unabhängig von der Teilnehmerzahl. Das hat die Landesregierung in ihrer neuen Verordnung zur Corona-Pandemie am Dienstag klargestellt. Allgemein sind Großveranstaltungen ab 1000 Besucher und mehr untersagt. Gleiches gilt auch für alle Dorf-, Straßen-, Stadt- und Schützenfeste, Festivals, Kirmesveranstaltungen und ähnliche Events.
Hier einige wichtige Änderungen der Verordnung, die die stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabs, Claudia Schröder, erläuterte:
■ KRANKENHÄUSER
Die Kliniken dürfen von heute an wieder Operationen durch
Erläutert Verordnung: Claudia Schröder
führen, die wegen der CoronaKrise verschoben werden mussten. Allerdings müssen sie weiterhin 20 Prozent der Bettenkapazität auf Normalstationen und 25 Prozent auf Intensivstationen für CoronaPatienten frei halten. Die Belegung ist so zu steuern, dass innerhalb von 72 Stunden zusätzliche 20 Prozent freigezogen werden können. Für Fachkliniken, etwa für Orthopädie oder Augenheilkunde, gilt diese Regelung nicht.
■ SPORT
„Kontaktloser Sport“im Freien, etwa Golf oder Tennis, ist wieder erlaubt. Der Mindestabstand beträgt zwei Meter. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig. Auch ProfiSportler sowie Athleten im Perspektiv- oder Olympiakader dürfen wieder trainieren.
■ FREIZEIT
Der Besuch zoologischer Gärten, Tierparks, Freilichtmuseen, botanischer Gärten im Freien ist ebenso wieder zulässig wie der Besuch von Museen, Galerien und Gedenkstätten. Betreiber müssen ein Hygienekonzept erstellen und dürfen für ihre Anlagen auch eine Mund-Nasen-Bedeckung vorschreiben, so Schröder.
■ KINDER
Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren dürfen wieder auf den Spielplatz – allerdings unter Aufsicht einer volljährigen Person. Der Mindestabstand zu Fremden muss auch hier 1,5 Meter betragen.
■ BILDUNG
Volkshochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen dürfen wieder Prüfungen durchführen. Auch Fahrschulen können wieder theoretischen Unterricht anbieten, aber den praktischen Unterricht nur mit dem Motorrad.
■ KIRCHE
Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen oder Synagogen sind wieder erlaubt – mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Nutzung von Gesangbüchern, Weihwasserbecken, Sammelkörben oder Messkelchen ist untersagt.
■ TOURISMUS
Wer eine Zweitwohnung oder einen Dauerstellplatz auf dem Campingplatz hat, darf diese wieder nutzen. Zahnmediziner und Tierärzte können wieder auf die Inseln. Auch das Angeln in gewerblich betriebenen Angelteichen ist von heute an wieder erlaubt. Die Verordnung gilt bis zum 10. Mai; dann soll der „Fünf-StufenPlan“des Landes folgen.