Vater soll Säugling fast totgeschüttelt haben
29-Jähriger hält an seiner Unschuld fest – Kind seitdem körperlich und geistig behindert
OLDENBURG – Weil er seinen vier Wochen alten Sohn fast tot geschüttelt haben soll, muss sich seit Dienstag ein 29 Jahre alter Mann aus Oldenburg wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung vor dem Oldenburger Landgericht verantworten.
Der Angeklagte soll am 30. September 2017 das Kind dermaßen heftig geschüttelt haben, dass es seitdem schwerst körperlich und geistig behindert ist. Der Junge kann nur liegen, Arme und Beine sind gelähmt. Er ist erblindet und hat keine Orientierung. Ständige Krämpfe bereiten ihm große Schmerzen.
Zur Tatzeit war der 29-Jährige mit dem Kind alleine, die Kindesmutter soll zu dem Zeitpunkt einkaufen gewesen sein. Als sie nach Hause kam, war der Körper des Kindes erkaltet. Es stöhnte, weinte und konnte die Augen nicht mehr öffnen. Die Diagnose im Krankenhaus: schwerste hirnorganische Schäden. „Was habt ihr mit dem Kind gemacht“, fragten die Ärzte.
Schon einmal musste sich der nicht vorbestrafte Angeklagte wegen der Vorwürfe vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht hatte ihn in einem ersten Prozess im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Außerdem muss er an das Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 000 Euro zahlen. Doch mit dem Urteil war der 29-Jährige nicht einverstanden gewesen. Er will unschuldig sein. Deswegen hat er gegen das Amtsgerichts-Urteil Berufung eingelegt.
Das rief dann das Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz auf den Plan. Auch Dienstag erklärte der Angeklagte, seinem Sohn nichts getan zu haben. Der 29-Jährige hatte von dem Kind ein Handyvideo angefertigt, als es stöhnend im Bettchen lag. Laut Anklage war das nach der Tat. Auf dem Video ist zu hören, wie der Angeklagte lauthals lacht. Das gab der 29-Jährige gestern auch zu. Er will aber davon ausgegangen sein, dass das Kind einen Albtraum hatte. Das fand der Angeklagte nach eigenen Angaben lustig.
Das Anfertigen des Handyvideos hatte das Amtsgericht strafschärfend gewertet. Der Angeklagte habe das Leiden des Kindes nicht ernst genommen und sich sogar noch amüsiert, so das Gericht. Doch was das Amtsgericht noch strafschärfend gewertet hatte, stellt für die Verteidigung eine Entlastung dar: Kein Vater würde von seinem kleinen Sohn ein Video anfertigen, wenn er das Kind zuvor schwerst misshandelt hätte. Das Verfahren wird nun mit der Anhörung von Sachverständigen fortgesetzt.