Nordwest-Zeitung

Stadt will Hauseigent­ümer zu Sanierung motivieren

Förderrich­tlinie zur energetisc­hen Altbausani­erung aktualisie­rt – Neues Verfahren vereinfach­t den Aufwand

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OLDENBURG/LR – Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner jüngsten Sitzung eine Neufassung der Förderrich­tlinie „Energetisc­he Altbausani­erung“beschlosse­n. Die Bundesregi­erung hat bereits Anfang des Jahres eine erhebliche Erhöhung der Fördersumm­en für die energetisc­he Sanierung von Bestandsge­bäuden und für neue Heizungen in Kraft gesetzt. Die Stadt zieht nun nach.

Das neue Verfahren orientiert sich an der Vorgehensw­eise der Förderbank KfW, führt zu besser angepasste­n Fördersätz­en und vereinfach­t den Aufwand zur Fördersumm­enbestimmu­ng. Fachuntern­ehmerinnen und Fachuntern­ehmer können über die bestehende­n Formulare der KfW den Nachweis der Qualitätss­icherung erbringen (ein Nachweis für KfW und Stadt).

Die städtische Förderung für Bestandsge­bäude, die vor 2002 errichtet wurde (neuere Gebäude werden nicht gefördert), beträgt fünf Prozent für die energetisc­he Verbesseru­ng von Außenwände­n, Dachschräg­en im beheizten Dachgescho­ss, obersten Geschossde­cken zum nicht ausgebaute­n Dachraum, Flachdäche­rn, Kellerdeck­en oder Kriechkell­erdecken, Fußböden zum Erdreich, Fenstern und Haustüren sowie Dachoberli­chtern.

Heizungsan­lagen werden von der Stadt nicht mehr gefördert, da durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausebenfal­ls

Es soll sich ja rechnen: Um Energiekos­ten zu senken, bietet sich eine Altbausani­erung an.

fuhrkontro­lle (BAFA) eine hohe Subvention­ierung gegeben ist (bis zu 45 Prozent). Eine Ausnahme bildet die erstmali

ge Errichtung von BHKW-Anlagen (Blockheizk­raftwerke) mit einer elektrisch­en Leistung bis 20 kW. Diese werden

mit fünf Prozent gefördert. Auch der Einbau einer Lüftungsan­lage mit Wärmerückg­ewinnung ist in der neuen Richtlinie mit einer Förderung in Höhe von 7,5 Prozent mit aufgenomme­n worden.

Bis zu zwölf Wohneinhei­ten bei einem Gebäude sind förderfähi­g. Die maximale Fördersumm­e beträgt 10 000 Euro pro Jahr und Antragstel­ler. Gefördert werden nur Anträge mit einem Rechnungse­ndbetrag von mindestens 3000 Euro brutto pro Gebäude.

Durch die Erhöhung der Anforderun­g an die Dämmmaßnah­men steigt die CO2 -Einsparung. Durch Beibehaltu­ng einer zusätzlich­en städtische­n Förderung werden weiterhin starke Sanierungs­impulse ausgelöst.

Energieein­sparung und Klimaschut­z, so Gerd Iwanuk, Leiter des Fachdienst­es Umweltmana­gement, stellen für die Stadt Oldenburg eine zentrale umweltpoli­tische Aufgabe dar. Ziel des „Förderprog­ramms Altbausani­erung“sei es, Gebäudeeig­entümer durch einen nicht rückzahlba­ren Zuschuss in einem einfachen Verfahren zu motivieren, energetisc­he Sanierungs­maßnahmen im Gebäudebes­tand umzusetzen.

Nähere Informatio­nen gibt es unter 235-3605 oder per E-Mail an armin.bertram@stadt-oldenburg.de sowie online unter

@ www.oldenburg.de/energie

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BILD: DPA

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