Stadt will Hauseigentümer zu Sanierung motivieren
Förderrichtlinie zur energetischen Altbausanierung aktualisiert – Neues Verfahren vereinfacht den Aufwand
OLDENBURG/LR – Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner jüngsten Sitzung eine Neufassung der Förderrichtlinie „Energetische Altbausanierung“beschlossen. Die Bundesregierung hat bereits Anfang des Jahres eine erhebliche Erhöhung der Fördersummen für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und für neue Heizungen in Kraft gesetzt. Die Stadt zieht nun nach.
Das neue Verfahren orientiert sich an der Vorgehensweise der Förderbank KfW, führt zu besser angepassten Fördersätzen und vereinfacht den Aufwand zur Fördersummenbestimmung. Fachunternehmerinnen und Fachunternehmer können über die bestehenden Formulare der KfW den Nachweis der Qualitätssicherung erbringen (ein Nachweis für KfW und Stadt).
Die städtische Förderung für Bestandsgebäude, die vor 2002 errichtet wurde (neuere Gebäude werden nicht gefördert), beträgt fünf Prozent für die energetische Verbesserung von Außenwänden, Dachschrägen im beheizten Dachgeschoss, obersten Geschossdecken zum nicht ausgebauten Dachraum, Flachdächern, Kellerdecken oder Kriechkellerdecken, Fußböden zum Erdreich, Fenstern und Haustüren sowie Dachoberlichtern.
Heizungsanlagen werden von der Stadt nicht mehr gefördert, da durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausebenfalls
Es soll sich ja rechnen: Um Energiekosten zu senken, bietet sich eine Altbausanierung an.
fuhrkontrolle (BAFA) eine hohe Subventionierung gegeben ist (bis zu 45 Prozent). Eine Ausnahme bildet die erstmali
ge Errichtung von BHKW-Anlagen (Blockheizkraftwerke) mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW. Diese werden
mit fünf Prozent gefördert. Auch der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist in der neuen Richtlinie mit einer Förderung in Höhe von 7,5 Prozent mit aufgenommen worden.
Bis zu zwölf Wohneinheiten bei einem Gebäude sind förderfähig. Die maximale Fördersumme beträgt 10 000 Euro pro Jahr und Antragsteller. Gefördert werden nur Anträge mit einem Rechnungsendbetrag von mindestens 3000 Euro brutto pro Gebäude.
Durch die Erhöhung der Anforderung an die Dämmmaßnahmen steigt die CO2 -Einsparung. Durch Beibehaltung einer zusätzlichen städtischen Förderung werden weiterhin starke Sanierungsimpulse ausgelöst.
Energieeinsparung und Klimaschutz, so Gerd Iwanuk, Leiter des Fachdienstes Umweltmanagement, stellen für die Stadt Oldenburg eine zentrale umweltpolitische Aufgabe dar. Ziel des „Förderprogramms Altbausanierung“sei es, Gebäudeeigentümer durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in einem einfachen Verfahren zu motivieren, energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand umzusetzen.
Nähere Informationen gibt es unter 235-3605 oder per E-Mail an armin.bertram@stadt-oldenburg.de sowie online unter
@ www.oldenburg.de/energie
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