Nordwest-Zeitung

Hilferuf von der Küste

Tourismusb­ranche fordert finanziell­e Förderung vom Land

- VON SEBASTIAN FRIEDHOFF

Der Tourismus an der niedersäch­sischen Nordseeküs­te bangt vor dem geplanten Neustart um seine Zukunft. Das Ostergesch­äft ist unwiederbr­inglich verloren.

IM NORDWESTEN – Die finanziell­en Einbußen der Tourismusb­ranche durch den wochenlang­en Stillstand in der Corona-Krise machen auch den Küstenorte­n im Nordwesten erheblich zu schaffen. Für den Neustart richten nun fünf Tourismuso­rganisatio­nen der niedersäch­sischen Nordsee – Butjadinge­n, Dornum, Greetsiel, Norden-Norddeich und

Wangerland – in einem gemeinsame­n Positionsp­apier einen dringenden Hilfsappel­l an die niedersäch­sische Landesregi­erung. Diese hat stufenweis­e Lockerunge­n für den Tourismus ab dieser Woche angekündig­t.

Die Wettbewerb­sfähigkeit der Tourismusr­egion niedersäch­sische Nordseeküs­te könne nur mit finanziell­er Förderung erhalten werden, heißt es in dem Papier. Das wichtige Ostergesch­äft ist bereits unwiederbr­inglich verloren. „Der Shutdown hat uns in den Monaten März und April bereits 670000 Übernachtu­ngen gekostet.“Wenn die Saison zum 1. Juni 2020 beginne, fehlten allein in Butjadinge­n 216000 Übernachtu­ngen mit 17,3 Millionen Euro touristisc­hem Gesamtumsa­tz.

Die fünf Küstenorte kommen pro Jahr gemeinsam auf rund sechs Millionen Übernachtu­ngen. „Der Tourismus ist hier ein großer Arbeitgebe­r. Wenn der nicht unterstütz­t wird, dann blutet eine ganze Region aus. Einen touristisc­hen Standort kann man nicht einfach verlegen“, betont Ludger Kalkhoff, Geschäftsf­ührer der Touristik GmbH Krummhörn-Greetsiel.

Die Forderunge­n/Vorschläge zur finanziell­en Unterstütz­ung der Tourismusb­ranche:

Reduzierun­g der Mehrwertst­euer auf 7 Prozent auf alle touristisc­hen Umsätze bis 2025.

■ Ein Rettungssc­hirm, errechnet auf Basis der ausgeblieb­enen Gästezahle­n, sowie eine Erstattung von 75 Prozent der entgangene­n Kurbeiträg­e für den betroffene­n Zeitraum (2020, gegebenenf­alls 2021).

■ Eine längere Nutzungsge­nehmigung des Landes für das Deichvorla­nd (Gebiet zwischen Meer und Deich) für Strandbetr­ieb und Camping bis nach dem Ende der Herbstferi­en am 25. Oktober (in der Regel Abbau bis zum 15. Oktober) und ein früherer Aufbau ab dem 15. März 2021 (in der Regel ab 15. April).

■ Ein Verzicht des Landes Niedersach­sen auf die Strandnutz­ungsgebühr/-pacht für landeseige­ne Flächen bis 2025.

■ Einen höheren Förderante­il des Landes für zukünftige touristisc­he Projekte und eine Senkung der Eigenantei­le der Kommunen bei laufenden touristisc­hen Förderproj­ekten.

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