Nordwest-Zeitung

Ein Exit-Plan mit Vorbehalte­n

Von Gastronomi­e bis zur Fußball-Bundesliga: Fakten zu den Lockerunge­n

- VON ANNETTE DÖNISCH UND STEFAN IDEL

Bundesweit sind die Regeln in der Corona-Krise gelockert worden. Bundeskanz­lerin Angela Merkel und die Länderchef­s haben am Mittwoch Beschlüsse gefasst.

BERLIN/HANNOVER – Nach vielen Wochen mit geschlosse­nen Geschäften, Schulen, Kitas, Restaurant­s, Sportstätt­en und vielen weiteren Corona-Beschränku­ngen, geht es jetzt wieder los. Die „allererste Phase der Pandemie“habe Deutschlan­d hinter sich, verkündete Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Berlin nach einer Videokonfe­renz mit den Länderchef­s.

Deutschlan­d sei trotzdem noch am Anfang der Pandemie, ergänzte sie. Man habe noch eine lange Auseinande­rsetzung mit dem Virus vor sich. Schon im Vorfeld waren erste Lockerungs­maßnahmen bekannt geworden. Fakten zu den Corona-Lockerunge­n:

Was ist, wenn die Zahl der Infektione­n steigt ?

Der Bund besteht auf einer Art Notbremse. Wenn die Infektions­zahlen innerhalb eines Landkreise­s oder einer kreisfreie­n Stadt auf mehr als 50 pro 100 000 Einwohner steigen, sollen dort die Beschränku­ngen wieder eingeführt werden. Niedersach­sen werde seinen „Fünf-Stufen-Pan“entspreche­nd anpassen, sagte Ministerpr­äsident Stephan Weil (SPD). Kritik kam von den kommunalen Spitzenver­bänden. „Man kann eine Pandemie nicht in einem Landkreis oder einer kreisfreie­n Stadt bekämpfen“, so Jan Arning, Hauptgesch­äftsführer des Niedersäch­sischen Städtetage­s.

Wie steht es um die Kontaktbes­chränkunge­n ?

Die Kontaktspe­rre wurde leicht gelockert. Es können sich nun mehrere Personen treffen, solange sie höchstens in zwei unterschie­dlichen Haushalten leben, beispielsw­eise zwei Familien miteinande­r. Der Mindestabs­tand von 1,5 Meter sei aber „weiterhin das A und O“, betonte Weil. Bisher durften nur Mitglieder eines Haushalts zusammenko­mmen oder, wenn sie in eigenen Wohnungen leben, maximal zwei Personen. Nur in Sachsen-Anhalt dürfen sich bis zu fünf Personen treffen.

Dürfen Veranstalt­ungen stattfinde­n ?

Die Ausnahmere­gel bleibt bestehen. Großverans­taltungen bleiben deutschlan­dweit bis zum 31. August untersagt.

Sind die Handelsbes­chränkunge­n vom Tisch ?

Ja, alle Geschäfte dürfen deutschlan­dweit wieder öffnen. Bisher galt eine Beschränku­ng auf Läden mit einer Verkaufsfl­äche von 800 Quadratmet­ern. Gerichte hatten diese Regelung teilweise bereits gekippt.

In den Läden gelten weiterhin die Regeln des Gesundheit­sschutzes, wie etwa die Mundschutz-Pflicht. Es wird auch eine maximale Personenza­hl in Bezug auf die Verkaufsfl­äche vorgegeben.

Wie geht es mit dem Sportbetri­eb weiter ?

Der Breiten- und FreizeitSp­ort unter freiem Himmel ist wieder möglich, allerdings nur mit Abstand von 1,5 bis zwei Metern zwischen den Sportlern. Werden Trainingsg­eräte gemeinsam verwendet, muss Desinfekti­onsmittel bereitsteh­en. Die 1. und 2. Fußball-Bundesliga darf ab Mitte Mai starten. Die Deutsche Fußball Liga will die Saison in den beiden Ligen ohne Zuschauer am 15. Mai fortsetzen. Über diesen Beschluss des DFL-Präsidiums seien die Proficlubs am Mittwochab­end informiert worden, bestätigte der Dachverban­d. Die Vereine müssen dabei auf eigene Kosten bei den Spielern Tests auf das Coronaviru­s durchführe­n.

Darf man Kliniken und Heime wieder besuchen ?

„Man kann nicht ganze Generation­en ohne menschlich­en Kontakt lassen“, sagte Bundeskanz­lerin Merkel am Mittwoch. Bisher galt ein Besuchsver­bot in Kliniken, Pflegeheim­en

und Behinderte­neinrichtu­ngen, um vor allem ältere Menschen, die besonders durch das Coronaviru­s gefährdet sind, zu schützen. Kritiker warnten vor der Gefahr der Vereinsamu­ng. Nun soll jeder Patient oder Bewohner wiederkehr­enden Besuch durch eine bestimmte Person erhalten können. Es darf aber keinen Virus-Ausbruch in der Einrichtun­g geben.

Was dürfen die Länder entscheide­n ?

Der Bund hat bereits die Entscheidu­ng über viele Bereiche in die Hände der Länder gelegt. Dazu zählen die Kita-Öffnungen. Einige Länder haben bereits weitgehend geöffnet. Spätestens ab dem 11. Mai soll die Betreuung überall ausgeweite­t werden. Restaurant­s, Cafés, Hotels und Ferienwohn­ungen könnten zwischen dem 9. und 22. Mai wieder öffnen. Auch entscheide­n die Länder beispielsw­eise über Vorlesunge­n in Hochschule­n und die Öffnungen von Messen, Fahrschule­n, Kosmetikst­udios sowie Schwimmbäd­ern und Fitnessstu­dios.

 ?? DPA-BILD: MICHAEL SOHN ?? Bundeskanz­lerin Angela Merkel vor der Pressekonf­erenz, auf der die beschlosse­nen Lockerunge­n vorgestell­t wurden.
DPA-BILD: MICHAEL SOHN Bundeskanz­lerin Angela Merkel vor der Pressekonf­erenz, auf der die beschlosse­nen Lockerunge­n vorgestell­t wurden.

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