Ein Exit-Plan mit Vorbehalten
Von Gastronomie bis zur Fußball-Bundesliga: Fakten zu den Lockerungen
Bundesweit sind die Regeln in der Corona-Krise gelockert worden. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs haben am Mittwoch Beschlüsse gefasst.
BERLIN/HANNOVER – Nach vielen Wochen mit geschlossenen Geschäften, Schulen, Kitas, Restaurants, Sportstätten und vielen weiteren Corona-Beschränkungen, geht es jetzt wieder los. Die „allererste Phase der Pandemie“habe Deutschland hinter sich, verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Berlin nach einer Videokonferenz mit den Länderchefs.
Deutschland sei trotzdem noch am Anfang der Pandemie, ergänzte sie. Man habe noch eine lange Auseinandersetzung mit dem Virus vor sich. Schon im Vorfeld waren erste Lockerungsmaßnahmen bekannt geworden. Fakten zu den Corona-Lockerungen:
Was ist, wenn die Zahl der Infektionen steigt ?
Der Bund besteht auf einer Art Notbremse. Wenn die Infektionszahlen innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt auf mehr als 50 pro 100 000 Einwohner steigen, sollen dort die Beschränkungen wieder eingeführt werden. Niedersachsen werde seinen „Fünf-Stufen-Pan“entsprechend anpassen, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Kritik kam von den kommunalen Spitzenverbänden. „Man kann eine Pandemie nicht in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bekämpfen“, so Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages.
Wie steht es um die Kontaktbeschränkungen ?
Die Kontaktsperre wurde leicht gelockert. Es können sich nun mehrere Personen treffen, solange sie höchstens in zwei unterschiedlichen Haushalten leben, beispielsweise zwei Familien miteinander. Der Mindestabstand von 1,5 Meter sei aber „weiterhin das A und O“, betonte Weil. Bisher durften nur Mitglieder eines Haushalts zusammenkommen oder, wenn sie in eigenen Wohnungen leben, maximal zwei Personen. Nur in Sachsen-Anhalt dürfen sich bis zu fünf Personen treffen.
Dürfen Veranstaltungen stattfinden ?
Die Ausnahmeregel bleibt bestehen. Großveranstaltungen bleiben deutschlandweit bis zum 31. August untersagt.
Sind die Handelsbeschränkungen vom Tisch ?
Ja, alle Geschäfte dürfen deutschlandweit wieder öffnen. Bisher galt eine Beschränkung auf Läden mit einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Gerichte hatten diese Regelung teilweise bereits gekippt.
In den Läden gelten weiterhin die Regeln des Gesundheitsschutzes, wie etwa die Mundschutz-Pflicht. Es wird auch eine maximale Personenzahl in Bezug auf die Verkaufsfläche vorgegeben.
Wie geht es mit dem Sportbetrieb weiter ?
Der Breiten- und FreizeitSport unter freiem Himmel ist wieder möglich, allerdings nur mit Abstand von 1,5 bis zwei Metern zwischen den Sportlern. Werden Trainingsgeräte gemeinsam verwendet, muss Desinfektionsmittel bereitstehen. Die 1. und 2. Fußball-Bundesliga darf ab Mitte Mai starten. Die Deutsche Fußball Liga will die Saison in den beiden Ligen ohne Zuschauer am 15. Mai fortsetzen. Über diesen Beschluss des DFL-Präsidiums seien die Proficlubs am Mittwochabend informiert worden, bestätigte der Dachverband. Die Vereine müssen dabei auf eigene Kosten bei den Spielern Tests auf das Coronavirus durchführen.
Darf man Kliniken und Heime wieder besuchen ?
„Man kann nicht ganze Generationen ohne menschlichen Kontakt lassen“, sagte Bundeskanzlerin Merkel am Mittwoch. Bisher galt ein Besuchsverbot in Kliniken, Pflegeheimen
und Behinderteneinrichtungen, um vor allem ältere Menschen, die besonders durch das Coronavirus gefährdet sind, zu schützen. Kritiker warnten vor der Gefahr der Vereinsamung. Nun soll jeder Patient oder Bewohner wiederkehrenden Besuch durch eine bestimmte Person erhalten können. Es darf aber keinen Virus-Ausbruch in der Einrichtung geben.
Was dürfen die Länder entscheiden ?
Der Bund hat bereits die Entscheidung über viele Bereiche in die Hände der Länder gelegt. Dazu zählen die Kita-Öffnungen. Einige Länder haben bereits weitgehend geöffnet. Spätestens ab dem 11. Mai soll die Betreuung überall ausgeweitet werden. Restaurants, Cafés, Hotels und Ferienwohnungen könnten zwischen dem 9. und 22. Mai wieder öffnen. Auch entscheiden die Länder beispielsweise über Vorlesungen in Hochschulen und die Öffnungen von Messen, Fahrschulen, Kosmetikstudios sowie Schwimmbädern und Fitnessstudios.