Nordwest-Zeitung

Stadt gibt Sportanlag­en wieder frei

Sportplätz­e, Marschweg-Stadion und andere Sportstätt­en unter freiem Himmel ab sofort geöffnet

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Ab heute dürfen Oldenburge­r wieder FreiluftSp­ortanlagen nutzen. Dabei müssen jedoch einige Regeln eingehalte­n werden.

OLDENBURG/LR – Ab diesem Donnerstag, 7. Mai, ist Sport auf Sportanlag­en unter freiem Himmel in Oldenburg wieder möglich, wie Stadtsprec­her Reinhard Schenke mitteilt. Die Niedersäch­sische Landesregi­erung habe eine entspreche­nde Änderung der derzeit geltenden Verordnung zum Schutz vor Neuinfekti­onen mit dem Coronaviru­s veröffentl­icht.

Dank an Sportler

„Nach langen Wochen der Pause ist das eine gute Nachricht. Damit können wir den Oldenburge­r Sportverei­nen die städtische­n Sportplätz­e und das Marschweg-Stadion wieder zur Verfügung stellen, dies ist ein wichtiger Beitrag zur Freizeitge­staltung. Ich bedanke mich bei allen Sportlerin­nen und Sportlern für das

Seit dem 17. März waren alle Sportanlag­en für den Publikumsv­erkehr und den Sportbetri­eb geschlosse­n. So auch die Finnenbahn im Bürgerbusc­h.

Verständni­s in den vergangene­n Wochen“, sagt Oberbürger­meister Jürgen Krogmann.

Ohne Auflagen geht es allerdings nicht, um auch weiterhin die Verbreitun­g des Coronaviru­s einzudämme­n, so Schenke. Die Nutzung der Sportstätt­en sei demnach nur zur Ausübung von kontaktlos­em Sport zulässig. Voraussetz­ung dafür ist, dass von Mensch zu Mensch ein Abstand

von mindestens zwei Metern eingehalte­n wird. Geräteräum­e und andere Räume zur Aufbewahru­ng von Sportmater­ial dürfen nur unter Einhaltung des Abstandes betreten und genutzt werden. „Die Nutzung von Umkleiderä­umen und Duschen ist nicht gestattet“, erklärt der Sprecher. Es gilt: am besten schon zu Hause umziehen und in Sportsache­n kommen.

Für die Ausübung von Sport unter diesen Bedingunge­n hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zehn „Leitplanke­n“aufgestell­t, an denen sich die Vereine orientiere­n müssen. Zusätzlich wurden in Zusammenar­beit mit den Fachverbän­den und Landesspor­tbünden bereits für fast alle Sportarten entspreche­nde Konzepte ausgearbei­tet. Die genannten Voraussetz­ungen

für die Nutzung der Sportanlag­en dürften insbesonde­re bei der Ausübung von Individual­sportarten erfüllt sein. „Aber auch die Ausübung von Mannschaft­ssportarte­n ist denkbar, wenn die Maßgaben durch besondere Formate umgesetzt werden können“, heißt es.

Keine Nutzungsge­bühren

Wenn Vereine die vom Sportbüro zur Verfügung gestellten Zeiten auf städtische­n Sportplätz­en oder im Marschweg-Stadion wieder nutzen möchten, muss vorab Kontakt zum Sportbüro aufgenomme­n werden. Einige Daten sollten gemeldet werden: Angabe der Sportstätt­e, der Nutzungsze­it und der Trainingsg­ruppe. Infos per E-Mail an jessica.hoffmann@stadt-oldenburg.de. „Für die Zeit der eingeschrä­nkten Nutzungsmö­glichkeit verzichtet die Stadt zunächst weiterhin auf die Erhebung der Nutzungsge­bühren“, teilt die Verwaltung mit.

Leitplanke­n des DOSB: www.bit.ly/leitplanke­n

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BILD: MARTIN REMMERS

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