Bund erlaubt wieder Training im Freizeitsport
DOSB-Präsident Hörmann spricht nach Lockerungen von „bewegender Nachricht“
BERLIN – Deutschlands Breitenund Freizeitsportler dürfen wieder mit Golfschläger oder Tennisball, im Kanu oder im Ruderboot trainieren – Nahkämpfe im Judo oder Ringen sind weiter nicht erlaubt. Zunächst ist das Sporttreiben nur im Freien und unter Beachtung der Corona-Vorschriften sowie sportartbezogener Übergangsregeln genehmigt. Darauf einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs am Mittwoch.
„Nach Wochen der verordneten Bewegungslosigkeit beginnt nun die schrittweise
Rückkehr zur neuen Normalität“, sagte Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, und begrüßte die Lockerungen im Sport als „bewegende Nachricht“. Die bundesweite Wiedereröffnung des Vereinssports unter klaren Regeln sei „ein ermutigendes und enorm wertvolles Signal der Politik“.
Die Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag hält die Wiederaufnahme des Sportbetriebs in „zumindest abgespeckter Form“für wichtig. „Sowohl in Sportvereinen als auch in Fitnessstudios tun Menschen etwas für ihre physische und psychische Ge
– das ist in diesen Krisenzeiten mehr als wichtig“, sagte Dagmar Freitag.
Nach Wochen des Stillstands darf sportartenspezifisch nun nach bestimmten, coronabedingten Regeln trainiert werden. Abstand halten und Kontaktlosigkeit sind dabei erstes Gebot. Deshalb gilt für Zweikampf- und Mannschaftssportarten: Zunächst nur Individualtraining. Erst schrittweise soll im Basketball oder Handball in Kleinstgruppen geübt werden können.
Neben der Maßgabe, Abstand zu anderen Athleten oder Trainern zu halten und kontaktfrei zu üben, müssen
Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus haben die Spitzenverbände des DOSB Konzepte mit Übergangsregeln für ihre Sportarten entwickelt, die dem besseren Schutz vor Infizierungen dienen sollen. Im Golf und Tennis dürfen nur eigene Bälle benutzt, Kanuten und Ruderer können lediglich im Einer fahren.
Die Länder sollen in eigener Verantwortung über die schrittweise Öffnung des Sportbetriebs in allen öffentlichen und privaten Indoor-Anlagen sowie Schwimmbädern oder Fitnessstudios entscheiden. Dies gilt auch für die Wiesundheit deraufnahme von Wettkampfund Leistungssport.
Für die 90000 Sportvereine mit rund 27 Millionen Mitgliedern sind die Lockerungen nicht nur aus sportlichen und sozialen, sondern auch aus finanziellen Aspekten wichtig. Signale aus den Vereinen deuteten darauf hin, dass nicht wenige Mitglieder darüber nachdenken würden, auszutreten oder dies bereits getan hätten. „In vielen Ländern dieser Welt werden wir um unsere gewachsene Vereinsstruktur beneidet. Ich glaube auch nicht an den Untergang der Sportvereinskultur durch die Corona-Krise“, meinte Freitag.