Nordwest-Zeitung

Bund erlaubt wieder Training im Freizeitsp­ort

DOSB-Präsident Hörmann spricht nach Lockerunge­n von „bewegender Nachricht“

- VON ANDREAS SCHIRMER

BERLIN – Deutschlan­ds Breitenund Freizeitsp­ortler dürfen wieder mit Golfschläg­er oder Tennisball, im Kanu oder im Ruderboot trainieren – Nahkämpfe im Judo oder Ringen sind weiter nicht erlaubt. Zunächst ist das Sporttreib­en nur im Freien und unter Beachtung der Corona-Vorschrift­en sowie sportartbe­zogener Übergangsr­egeln genehmigt. Darauf einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchef­s am Mittwoch.

„Nach Wochen der verordnete­n Bewegungsl­osigkeit beginnt nun die schrittwei­se

Rückkehr zur neuen Normalität“, sagte Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympische­n Sportbunde­s, und begrüßte die Lockerunge­n im Sport als „bewegende Nachricht“. Die bundesweit­e Wiedereröf­fnung des Vereinsspo­rts unter klaren Regeln sei „ein ermutigend­es und enorm wertvolles Signal der Politik“.

Die Vorsitzend­e des Sportaussc­husses im Bundestag hält die Wiederaufn­ahme des Sportbetri­ebs in „zumindest abgespeckt­er Form“für wichtig. „Sowohl in Sportverei­nen als auch in Fitnessstu­dios tun Menschen etwas für ihre physische und psychische Ge

– das ist in diesen Krisenzeit­en mehr als wichtig“, sagte Dagmar Freitag.

Nach Wochen des Stillstand­s darf sportarten­spezifisch nun nach bestimmten, coronabedi­ngten Regeln trainiert werden. Abstand halten und Kontaktlos­igkeit sind dabei erstes Gebot. Deshalb gilt für Zweikampf- und Mannschaft­ssportarte­n: Zunächst nur Individual­training. Erst schrittwei­se soll im Basketball oder Handball in Kleinstgru­ppen geübt werden können.

Neben der Maßgabe, Abstand zu anderen Athleten oder Trainern zu halten und kontaktfre­i zu üben, müssen

Hygiene- und Desinfekti­onsmaßnahm­en eingehalte­n werden. Darüber hinaus haben die Spitzenver­bände des DOSB Konzepte mit Übergangsr­egeln für ihre Sportarten entwickelt, die dem besseren Schutz vor Infizierun­gen dienen sollen. Im Golf und Tennis dürfen nur eigene Bälle benutzt, Kanuten und Ruderer können lediglich im Einer fahren.

Die Länder sollen in eigener Verantwort­ung über die schrittwei­se Öffnung des Sportbetri­ebs in allen öffentlich­en und privaten Indoor-Anlagen sowie Schwimmbäd­ern oder Fitnessstu­dios entscheide­n. Dies gilt auch für die Wiesundhei­t deraufnahm­e von Wettkampfu­nd Leistungss­port.

Für die 90000 Sportverei­ne mit rund 27 Millionen Mitglieder­n sind die Lockerunge­n nicht nur aus sportliche­n und sozialen, sondern auch aus finanziell­en Aspekten wichtig. Signale aus den Vereinen deuteten darauf hin, dass nicht wenige Mitglieder darüber nachdenken würden, auszutrete­n oder dies bereits getan hätten. „In vielen Ländern dieser Welt werden wir um unsere gewachsene Vereinsstr­uktur beneidet. Ich glaube auch nicht an den Untergang der Sportverei­nskultur durch die Corona-Krise“, meinte Freitag.

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