Nordwest-Zeitung

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Bundesweit sind bis Mittwochna­chmittag

über 165 500 Infektione­n mit dem Coronaviru­s registrier­t worden (Vortag Stand 16.15 Uhr: mehr als 164 600 Infektione­n). Mindestens 7062 mit dem Erreger SarsCoV-2 Infizierte sind den Angaben zufolge bislang bundesweit gestorben (Vortag Stand 16.15 Uhr: 6907). Die Reprodukti­onszahl lag nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Dienstag bei 0,71. Das bedeutet, dass zehn Infizierte im Schnitt gut sieben weitere Menschen anstecken und die Zahl der Neuinfekti­onen abnimmt. Nach RKI-Schätzunge­n haben in Deutschlan­d rund 137 400 Menschen die Infektion überstande­n.

Die regionalen Fallzahlen bei der Corona-Pandemie

werden immer wichtiger. Denn: Wenn in Landkreise­n oder kreisfreie­n Städten binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner festgestel­lt werden, müssen Lockerunge­n umgehend zurückgeno­mmen werden. Bislang verzeichne­n der Landkreis und die Stadt Osnabrück im Verhältnis zur Einwohnerz­ahl die höchsten Corona-Fallzahlen: Im Kreis gibt es rund 275 Fälle pro 100 000 Einwohner, in der Stadt etwa weitere 274. Und auch die Dynamik ist im Landkreis Osnabrück vergleichs­weise hoch. In den vergangene­n sieben Tagen gab es dort rund 12 neue Fälle pro 100 000 Einwohner, ähnlich wie in der Region Hannover.

Mehr als 10 000 Beschäftig­te im deutschen Gesundheit­swesen

haben sich mit dem Coronaviru­s infiziert. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwoch bestätigte, wurden bislang

10 101 Personen, die in Krankenhäu­sern, Arztpraxen und anderen medizinisc­hen Einrichtun­gen arbeiten, positiv auf das Virus getestet. Von den Infizierte­n seien 9000 Betroffene bereits wieder genesen.

Die Grünen fordern die Bundesregi­erung auf,

eine gesetzlich­e Grundlage für die geplante Corona-Warn-App zu schaffen. Dazu wird die Bundestags­fraktion am Donnerstag einen Antrag ins Plenum des Bundestage­s einbringen. Gleichzeit­ig wollen sie von der Bundesregi­erung wissen, ob Sicherheit­slücken in der Datenspend­eApp des Robert Koch-Instituts (RKI), die der Chaos Computer Club ausgemacht hatte, bereits vollständi­g behoben sind.

Hartz-IV-Bezieher haben keinen Anspruch auf

zusätzlich­e Leistungen für die Anschaffun­g von Gesichtsbe­deckungen während der Corona-Pandemie. Das Landessozi­algericht in Essen urteilte in einem am Mittwoch veröffentl­ichten Beschluss, dass erforderli­che Bedeckunge­n von Mund und Nase aus dem Hartz-IV-Regelbedar­f zu bezahlen sind (AZ: L 7 AS 635/20).

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