NACHRICHTEN-TICKER
Bundesweit sind bis Mittwochnachmittag
über 165 500 Infektionen mit dem Coronavirus registriert worden (Vortag Stand 16.15 Uhr: mehr als 164 600 Infektionen). Mindestens 7062 mit dem Erreger SarsCoV-2 Infizierte sind den Angaben zufolge bislang bundesweit gestorben (Vortag Stand 16.15 Uhr: 6907). Die Reproduktionszahl lag nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Dienstag bei 0,71. Das bedeutet, dass zehn Infizierte im Schnitt gut sieben weitere Menschen anstecken und die Zahl der Neuinfektionen abnimmt. Nach RKI-Schätzungen haben in Deutschland rund 137 400 Menschen die Infektion überstanden.
Die regionalen Fallzahlen bei der Corona-Pandemie
werden immer wichtiger. Denn: Wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner festgestellt werden, müssen Lockerungen umgehend zurückgenommen werden. Bislang verzeichnen der Landkreis und die Stadt Osnabrück im Verhältnis zur Einwohnerzahl die höchsten Corona-Fallzahlen: Im Kreis gibt es rund 275 Fälle pro 100 000 Einwohner, in der Stadt etwa weitere 274. Und auch die Dynamik ist im Landkreis Osnabrück vergleichsweise hoch. In den vergangenen sieben Tagen gab es dort rund 12 neue Fälle pro 100 000 Einwohner, ähnlich wie in der Region Hannover.
Mehr als 10 000 Beschäftigte im deutschen Gesundheitswesen
haben sich mit dem Coronavirus infiziert. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwoch bestätigte, wurden bislang
10 101 Personen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen arbeiten, positiv auf das Virus getestet. Von den Infizierten seien 9000 Betroffene bereits wieder genesen.
Die Grünen fordern die Bundesregierung auf,
eine gesetzliche Grundlage für die geplante Corona-Warn-App zu schaffen. Dazu wird die Bundestagsfraktion am Donnerstag einen Antrag ins Plenum des Bundestages einbringen. Gleichzeitig wollen sie von der Bundesregierung wissen, ob Sicherheitslücken in der DatenspendeApp des Robert Koch-Instituts (RKI), die der Chaos Computer Club ausgemacht hatte, bereits vollständig behoben sind.
Hartz-IV-Bezieher haben keinen Anspruch auf
zusätzliche Leistungen für die Anschaffung von Gesichtsbedeckungen während der Corona-Pandemie. Das Landessozialgericht in Essen urteilte in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss, dass erforderliche Bedeckungen von Mund und Nase aus dem Hartz-IV-Regelbedarf zu bezahlen sind (AZ: L 7 AS 635/20).