Landgericht setzt in Corona-Krise auf Skype-Prozesse
Kleine Sitzungssäle mindestens bis Juli geschlossen – Verhandlungen mit Haftsachen vorrangig
Die Cäcilienbrücke Miniaturformat im
OLDENBURG – Nicht nur vor dem Gesetz sind alle gleich, auch vor dem Coronavirus. Und so muss sich auch das Landgericht Oldenburg den Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus anpassen. „Insbesondere wurden Verhandlungen in Zivilsachen bis zum 30. April aufgehoben mit Ausnahme besonders eiliger Verfahren“, sagt Torben Tölle, Pressesprecher und Richter am Landgericht Oldenburg.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass der Alltag am Landgericht Oldenburg erheblich durch die Pandemie betroffen war und weiterhin ist.
Richter im Home-Office
Auch wenn es nun schrittweise zu Lockerungen kommt, ist eine Rückkehr zum Normalbetrieb noch nicht in Sicht: „Da die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung des Coronavirus unverändert fortbesteht, müssen weiterhin
Nicht viel los: Der Betrieb im Landgericht Oldenburg ist wegen des Coronavirus reduziert worden.
persönliche Kontakte im Justizalltag so weit wie möglich vermieden werden“, sagt Tölle.
Das bedeutet für die Richter und Rechtspfleger weiterhin im Home-Office zu bleiben und das Gericht nur aufzusuchen, soweit dies zur Wahrnehmung der Dienstgeschäfte, wie zur Sitzungsvorbereitung, erforderlich ist. Dafür sind die Beschäftigten des Landgerichts mit Laptops ausgestattet worden.
Im Gerichtsgebäude selbst ist es leer geworden. Die kleinen
Sitzungssäle 4, 6 und 8 sind im Sinne der Infektionsvermeidung geschlossen und bleiben es mindestens bis Juli. „Gleiches gilt für den Saal 13, um auf der entsprechenden Etage größeren Ansammlungen, wie sie bei zeitgleichem Betrieb in drei Sälen unvermeidbar wären, zu begegnen“, sagt der Pressesprecher. Die Folge: „Aufgrund der begrenzten Saalkapazitäten werden vermutlich auch nach entsprechender Abstimmung nicht alle bereits anberaumten Termine durchgeführt werden können“, so Tölle.
Prozesse über Skype
Soweit möglich, versucht das Landgericht zudem, eine Verhandlung in Zivilsachen zu vermeiden und stattdessen Entscheidungen auf schriftlichem Weg herbeizuführen. „Wobei sich dies nicht für sämtliche Verfahren eignet, insbesondere wenn noch eine Beweisaufnahme durchzuführen ist“, wie der Pressesprecher sagt.
Ein anderer Weg ist die Durchführung von Prozessen via Skype for Business (Videotelefonie). „Hierfür wurden extra Videoanlagen für SkypeVerhandlungen in einigen Sälen beschafft und eingerichtet. Die Parteivertreter können in ihren Kanzleiräumen oder auch aus dem Home-Office teilnehmen“, erklärt Tölle.
Im Strafbereich hingegen finden weiterhin öffentliche Sitzungen statt. Weil die Kapazitäten aktuell begrenzt sind, werden eilige Verfahren, insbesondere Haftsachen vorrangig verhandelt.
Plexiglas im Sitzungssaal
Das Bild der Sitzungssäle hat sich allerdings verändert: „Es stehen Schutzwände aus Plexiglas zur Verfügung, und die Besucherplätze wurden im Hinblick auf die Einhaltung des notwendigen Sicherheitsabstandes reduziert. Die Verhandlungen sind jedoch weiterhin öffentlich“, erklärt der Pressesprecher. Ob in der Verhandlung eine Mund-NaseAbdeckung getragen werden muss, ist die Entscheidung des vorsitzenden Richters.
Wie lange diese Situation im Landgericht weiter besteht, bleibt abzuwarten. Aber diese Maßnahmen haben auch einen positiven Effekt: „Durch die Corona-Krise sind insbesondere die Möglichkeiten einer Verhandlung über Skype for Business in den Fokus gerückt. Diese werden voraussichtlich auch in der Zukunft in einem größeren Umfang genutzt werden“, sagt Tölle.