Nordwest-Zeitung

Radfahren auf der Behelfsbrü­cke kann teuer werden

Viele Radler halten sich nicht an Verbot – Stadt stellt mehr Schilder auf – Bußgeld bis 100 Euro

- VON THOMAS HUSMANN

OLDENBURG – Manche schieben, viele fahren – die Behelfsbrü­cke über den Küstenkana­l neben der Cäcilienbr­ücke ist für Oldenburgs Radfahrer nicht wirklich ein Hindernis. Allenfalls Räder mit Anhängern oder Lastenräde­r haben an den Schranken ein Problem, dort die Kurve zu bekommen.

Und dennoch: Es mehren sich die Stimmen und Proteste derer, die sich über die Radfahrer ärgern, die nicht absteigen und schieben wollen, sondern über die Rampen und die Brücke fahren. Beide Anlagen sind als Gehweg ausgeschil­dert. Das relativ kleine Fußgänger-Hinweissch­ild hängt am Westfalend­amm recht unscheinba­r in knapp drei Metern Höhe unmittelba­r neben den Ästen eines Baumes und ist vielleicht auch deshalb nur schwer wahrzunehm­en.

Doch das soll sich bald ändern, verspricht Stadtsprec­her Stephan Onnen. Der Fachdienst Verkehrsle­nkung habe bereits angeordnet, dass zudoch zu dem Verkehrsze­ichen 239 „Gehweg“noch das Verkehrsze­ichen 254 „Verbot für Radverkehr“aufgestell­t wird. Onnen: „Dieses Schild soll auch noch einmal in der Mitte der Brücke wiederholt werden. Die Aufstellun­g der Schilder erfolgt in Kürze.“Kontrollen durch die Stadt seien nicht möglich, da der Zentrale Außendiens­t nur den ruhenden Verkehr überwachen dürfe. Die Polizei wurde jesätzlich bereits gebeten, dort zu kontrollie­ren, schreibt der Stadtsprec­her weiter.

Die Brücke sei aus Sicherheit­sgründen als Gehweg ausgewiese­n worden. Mit Radfahrern und Fußgängern im Gegenverke­hr seien die Rampen sehr eng. „Wenn dann dazwischen Menschen mit Rollator, Kinderwage­n oder Rollstühle­n unterwegs sind, verschärft sich die Situation noch. Auch wenn der Schülerver­kehr wieder in vollem Umfang beginnt und große Schülerzah­len die Behelfsbrü­cke nutzen, wird es eng werden“, befürchtet Onnen.

Für Radfahrer kann es übrigens teuer werden, wenn sie beim Radeln erwischt werden. Die Höhe des Bußgeldes beläuft sich zwischen 55 und 100 Euro, teilte Polizeispr­echer Stephan Klatte auf Nachfrage der Ð mit.

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THOMAS HUSMANN Eindeutige­s Schild: Auf der Behelfsbrü­cke müssen Räder geschoben werden.BILD:

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