Schlangengift an Krebskranke statt Chemo
Muss Heilpraktikerin Fünfjährigem Schmerzensgeld zahlen?
Courteney Cox (55) hat während der häuslichen Isolation Zeit für einen „Friends“-Folgen-Marathon. „Es ist wirklich gut, wie sich herausstellt“, sagte die Darstellerin der Monica Geller in der Talkshow von Ellen DeGeneres über die KultSerie. Die Schauspielerin hatte zuvor verraten, dass sie „Friends“zum ersten Mal nach den Dreharbeiten (1994 bis 2004) sehe. „Die Thanksgiving-Folgen sind meine Lieblingsepisoden“, sagte Cox, die in zehn Staffeln mitspielte.
MÜNCHEN – Muss eine Heilpraktikerin einem fünf Jahre alten Jungen Schmerzensgeld zahlen, weil seine Mutter an Krebs starb? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag befasst. Die zentrale Frage: Hat die Heilpraktikerin der an Gebärmutterhalskrebs erkrankten Frau dazu geraten, eine Strahlentherapie abzubrechen oder nicht? Kläger ist der kleine Sohn der Frau – vertreten durch seinen Vater. Der fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz für sein Kind in Höhe von insgesamt rund 170000 Euro. Das Landgericht Passau hatte die Klage abgewiesen, der Kläger zog eine Instanz weiter.
„Mit dem Kleinen ans Grab seiner Mama zu gehen“, das sei „natürlich eine Hausnummer“, sagt der 34 Jahre alte Maik S. vor Beginn der Verhandlung. Dennoch sei er ein fröhlicher Junge. Aber er frage schon, wo seine Mama sei.
Als der Junge im April 2015 geboren wurde, war seine Mutter schon krank. Er kam per Kaiserschnitt früher auf die Welt, damit der Tumor, der sich am Gebärmutterhals der Frau ausbreitete, behandelt werden konnte. Weniger als zwei Monate später aber brach sie die Strahlentherapie ab, von ihrer Heilpraktikerin wurde sie unter anderem mit Präparaten aus Schlangengift, sogenannten Horvi-Präparaten, behandelt. Sie habe, so stellt es die Klägerseite dar, schulmedizinische Ratschläge angezweifelt und „massiv auf die Geschädigte eingewirkt“.
Die Beklagte streitet das ab. Es sei der freie Wille ihrer Patientin gewesen, die Strahlentherapie abzubrechen. Im Übrigen wäre ihr Tod wohl auch bei einer Fortsetzung der Therapie nicht zu verhindern gewesen. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Naturheilerin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung wurde eingestellt.
Heilpraktiker müssen zwar eine Prüfung beim Gesundheitsamt ablegen, bevor sie Diagnosen stellen oder Infusionen legen können. Voraussetzung für eine Anmeldung zur Prüfung ist aber nur das Mindestalter von 25 Jahren und ein Hauptschulabschluss. Die jetzigen Regeln gehen auf das Jahr 1939 zurück.