Nordwest-Zeitung

SCHLESWIG-HOLSTEIN

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Noch menschenle­er: die Hütte eines Strandkorb­vermieters am Ostseestra­nd in Wustrow (Mecklenbur­g-Vorpommern). Mecklenbur­g-Vorpommern und Schleswig-Holstein sollen wieder für Einheimisc­he und Gäste öffnen.

Unterschie­de zum normalen Betrieb geben. An den Eingängen würden Stopper etwa in Form eines Tischs stehen, von dem aus die Gäste einen Platz zugewiesen bekommen. Auch müsse aus jeder Gruppe eine Person Namen und Erreichbar­keit angeben, um im Falle einer Neuinfekti­on den Ansteckung­sweg zurückverf­olgen zu können.

Für Mitarbeite­r, die mit Gästen in Kontakt kommen, bestehe Mundschutz-Pflicht. Auch in Bereichen wie etwa der Küche, wo der Mindestabs­tand nicht eingehalte­n werden könne, bestehe Maskenpfli­cht.

Die Betriebe im Tourismus und in der Gastronomi­e in Schleswig-Holstein haben noch ein wenig mehr Zeit für entspreche­nde Vorbereitu­ngen: Vom 18. Mai an dürfen sie wieder Gäste empfangen, wenn sie die Hygiene- und Abstandsre­geln in der CoronaKris­e einhalten.

Den Fahrplan hat Ministerpr­äsident Daniel Günther (CDU) bereits am Donnerstag im Landtag verkündet. Demnach dürfen Hotels, Restaurant­s, Ferienwohn­ungen, Fahrschule­n und Fitnessclu­bs unter Auflagen wieder aufmachen.

Das Einreiseve­rbot für touristisc­he und Freizeitzw­ecke wird ebenso gekippt wie das Betretungs­verbot für Inseln und Halligen. Falls die Infektions­zahlen aber über einen Schwellenw­ert steigen, müssen die Schutzmaßn­ahmen wieder verschärft werden.

50 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in einem Kreis oder einer kreisfreie­n Stadt sind der Maßstab. Wird der Wert übertroffe­n, können auch Orte gesperrt werden. Betriebssc­hließungen sind ebenfalls möglich, wenn sich an einem Ort Infektions­fälle häufen.

Entscheide­nd sei die Wahrung der Hygiene- und Abstandsre­geln, betonte Günther. „Das wird die Leitschnur ab jetzt für alles sein.“Deshalb sind auch keine Kapazitäts­grenzen vorgesehen. Spielhalle­n und Kinos dürfen mit deutlich reduzierte­n Besucherza­hlen ebenfalls wieder öffnen, auch Fahrschule­n. In zwei Schritten wird darüber hinaus zum 18. Mai und zum 1. Juni auch die Kinderbetr­euung in den Kitas ausgebaut. Veranstalt­ungen werden bis 50 Sitzplätze wieder gestattet. Freibäder und auch Diskotheke­n bleiben bis auf Weiteres geschlosse­n.

Mit voller Kapazität

können Ferienwohn­ungen oder Hotels in Schleswig-Holstein am 18. Mai wieder öffnen. Auch das Einreiseve­rbot endet dann. Camping- und Wohnmobils­tellplätze dürfen wieder genutzt werden, soweit sich die Gäste völlig autark versorgen können.

Ebenfalls öffnen

können Gastronomi­ebetriebe. Viele Freizeit-Angebote können zudem wieder genutzt werden. Beides unter entspreche­nden Auflagen.

Allerdings

können die Kreise für bestimmte Orte Beschränku­ngen des Tagestouri­smus anordnen.

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