SCHLESWIG-HOLSTEIN
Noch menschenleer: die Hütte eines Strandkorbvermieters am Ostseestrand in Wustrow (Mecklenburg-Vorpommern). Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sollen wieder für Einheimische und Gäste öffnen.
Unterschiede zum normalen Betrieb geben. An den Eingängen würden Stopper etwa in Form eines Tischs stehen, von dem aus die Gäste einen Platz zugewiesen bekommen. Auch müsse aus jeder Gruppe eine Person Namen und Erreichbarkeit angeben, um im Falle einer Neuinfektion den Ansteckungsweg zurückverfolgen zu können.
Für Mitarbeiter, die mit Gästen in Kontakt kommen, bestehe Mundschutz-Pflicht. Auch in Bereichen wie etwa der Küche, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne, bestehe Maskenpflicht.
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Die Betriebe im Tourismus und in der Gastronomie in Schleswig-Holstein haben noch ein wenig mehr Zeit für entsprechende Vorbereitungen: Vom 18. Mai an dürfen sie wieder Gäste empfangen, wenn sie die Hygiene- und Abstandsregeln in der CoronaKrise einhalten.
Den Fahrplan hat Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bereits am Donnerstag im Landtag verkündet. Demnach dürfen Hotels, Restaurants, Ferienwohnungen, Fahrschulen und Fitnessclubs unter Auflagen wieder aufmachen.
Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird ebenso gekippt wie das Betretungsverbot für Inseln und Halligen. Falls die Infektionszahlen aber über einen Schwellenwert steigen, müssen die Schutzmaßnahmen wieder verschärft werden.
50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt sind der Maßstab. Wird der Wert übertroffen, können auch Orte gesperrt werden. Betriebsschließungen sind ebenfalls möglich, wenn sich an einem Ort Infektionsfälle häufen.
Entscheidend sei die Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln, betonte Günther. „Das wird die Leitschnur ab jetzt für alles sein.“Deshalb sind auch keine Kapazitätsgrenzen vorgesehen. Spielhallen und Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen ebenfalls wieder öffnen, auch Fahrschulen. In zwei Schritten wird darüber hinaus zum 18. Mai und zum 1. Juni auch die Kinderbetreuung in den Kitas ausgebaut. Veranstaltungen werden bis 50 Sitzplätze wieder gestattet. Freibäder und auch Diskotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Mit voller Kapazität
können Ferienwohnungen oder Hotels in Schleswig-Holstein am 18. Mai wieder öffnen. Auch das Einreiseverbot endet dann. Camping- und Wohnmobilstellplätze dürfen wieder genutzt werden, soweit sich die Gäste völlig autark versorgen können.
Ebenfalls öffnen
können Gastronomiebetriebe. Viele Freizeit-Angebote können zudem wieder genutzt werden. Beides unter entsprechenden Auflagen.
Allerdings
können die Kreise für bestimmte Orte Beschränkungen des Tagestourismus anordnen.