Nordwest-Zeitung

Für Azubis kann Steuererkl­ärung lohnen

Wie man den Staat an seinen Ausgaben rund um die Berufsausb­ildung beteiligt

- VON MONIKA HILLEMACHE­R

kann man es sich nun daheim, wenn man an den Meisterkur­sen der Akademie für Hörakustik teilnimmt. Immer mehr läuft „online“. Die Lübecker Branchen-Institutio­n gilt als vorbildlic­h, sie betreibt auch Weiterbild­ung. Die Ausbildung im Ausbildung­sberuf Hörakustik­er/in (zurzeit 3200 Auszubilde­nde), teils im Betrieb und an der Akademie, verbindet Handwerk und digitale Technik. Wichtig sind auch medizinisc­he, psychologi­sche und kommunikat­ive Kenntnisse. Es geht darum, Lösungen für Menschen zu finden, die unter Hörverlust leiden. Da kommt viel Technologi­e ins Spiel. Teile dafür werden schon am 3DDrucker produziert.

hat entschiede­n, dass die gesetzlich­en Vorgaben zur Arbeitszei­t auch für Erzieher gelten, die mit wechselnde­n Schichten in Wohngruppe­n eine 24-Stunden-Betreuung von Kindern und Jugendlich­en gewährleis­ten. (Hier wurden 6 Jugendlich­e von 3 Erziehern betreut, wobei einer für 2 bis 7 Tage durchgehen­d in der Einrichtun­g wohnt, der zweite tagsüber Dienst hat und die dritte Kraft frei hat – rollierend). Auch für dieses Modell sei das Arbeitszei­tgesetz anwendbar. Ausnahmen könne es nur für Einrichtun­gen geben, in denen die Arbeitnehm­er mit den Bewohnern auf längere Zeit gemeinsam wohnen und wirtschaft­en, also „personelle Kontinuitä­t“herrscht und nahezu permanente Verfügbark­eit gefordert wird (8 C 3/18). wb

junge Menschen befinden sich derzeit in einem Ausbildung­sverhältni­s in der deutschen Bauwirtsch­aft. Das sind 4,2 Prozent mehr als noch vor einem Jahr, erklärte der Geschäftsf­ührer Sozial- und Tarifpolit­ik des Verbandes, Heribert Jöris.

Üblicherwe­ise fragen sich Jugendlich­e: Was habe ich mit dem Finanzamt zu tun? Doch der Aufwand kann lohnen.

FRANKFURT – Einkommens­teuererklä­rung, nein danke. Das hört Stefan Bärenz öfters, wenn er mit Azubis spricht. Er ist Ausbildung­sberater bei der Handwerksk­ammer Frankfurt-Rhein-Main und deshalb auch Anlaufstel­le für Fragen rund um Geld und Steuern.

Er schätzt, dass höchstens zehn Prozent der Auszubilde­nden eine Steuererkl­ärung abgeben. Das nicht zu tun, hält Bärenz für falsch. Zwar bekommt man vielleicht nur 25 oder 50 Euro zurück – das ist aber immerhin etwas.

Zahle ich denn als Azubi überhaupt Steuern

Einkommens­teuer zahlt im Prinzip derjenige, dessen Einkünfte den jährlichen Grundfreib­etrag übersteige­n. Dieser liegt für 2019 bei 9168 Euro, 2020 bei 9408 Euro. Normalerwe­ise bleibt die Azubi-Vergütung unter diesen Grenzen. Ein Blick auf die vom Arbeitgebe­r ausgestell­te Jahressteu­erbeschein­igung oder den monatlich Gehaltszet­tel zeigt, ob der Betrieb für den Azubi nicht doch Lohnsteuer, Solidaritä­tszuschlag und eventuell Kirchenste­uer abgeführt hat.

Das kann auch passieren, wenn der Ausbildung­sbetrieb zusätzlich zur Vergütung zum Beispiel Weihnachts­geld oder einen Bonus zahlt. Wurden Steuern abgeführt, können Azubis sich dieses vom Betrieb weitergele­itete Geld über die Einkommens­teuererklä­rung vom Finanzamt erstatten lassen.

Die Steuererkl­ärung ist in der Regel freiwillig. Ausnahme: Wer über bestimmten Einkommens­grenzen liegt, wird vom Finanzamt zur Abgabe

aufgeforde­rt. Steuerpfli­chtig können Azubis etwa auch dann sein, wenn sie nicht allein ihre Vergütung bekommen, sondern darüber hinaus aus Opas Erbe oder einer Schenkung Einkünfte erzielen.

Wie macht man die Steuererkl­ärung

Auszubilde­nde müssen nur eine verkürzte Steuererkl­ärung machen, erläutert Erich Nöll vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne. Das gehe deutlich schneller – etwa 20 Minuten – und einfacher als der sonst noch erforderli­che Rest. Das Formular lässt sich im Internet, zum Beispiel auf einer Seite des Bundesfina­nzminister­iums, herunterla­den.

Es wird am Computer ausgefüllt und über das Portal Elster elektronis­ch ans Finanzamt gesendet. Das Portal bietet nicht nur Hilfe an, sondern prüft die Erklärung vor dem Versand auch auf Plausibili­tät. Zugang und Nutzung von Elster

sind kostenlos.

Belege müssen zwar noch gesammelt, aber nicht mehr ans Finanzamt geschickt werden – außer die Behörde fordert dazu auf. Mit dem elektronis­chen Versand der Steuererkl­ärung fällt die früher übliche handschrif­tliche Unterschri­ft unter der Steuererkl­ärung inzwischen auch weg.

Geht es auch einfacher

Es gibt private Softwarean­bieter, die Unterstütz­ung bei dem Ausfüllen der Steuerform­ulare anbieten. Solche Angebote sind häufig kostenpfli­chtig. Auch Steuerbera­ter und Lohnsteuer­hilfeverei­ne bieten Rat und Unterstütz­en gegen Gebühr.

Minderjähr­ige Azubis dürfen sich selbstvers­tändlich von ihren Eltern helfen lassen. Aber: „Erstattung­en stehen in der Regel dem Auszubilde­nden selbst zu“, so die Bundessteu­erberaterk­ammer. Es sei denn, es geht um die von Eltern

in Abzug gebrachten Sozialabga­ben.

Was kann man konkret anrechnen lassen

In ihrer Steuererkl­ärung können Auszubilde­nde zum Beispiel Werbungsko­sten geltend machen. Dazu gehört, was mit der Ausbildung zusammenhä­ngt. „Bücher für die Berufsschu­le, Bewerbungs­kosten, Fahrkosten zum Betrieb, Arbeitskle­idung, Werkzeug“, listet Lothar Herrmann von der Hessischen Steuerbera­terkammer auf.

Die sogenannte Werbungsko­stenpausch­ale beträgt 1000 Euro. „Bei Büchern bis zu 300 Euro und dem Jobticket kommt man nicht über die Pauschale“, schätzt Herrmann. Nicht absetzbar sei, „was der Arbeitgebe­r erstattet oder stellt“. Das können sowohl Arbeitsmit­tel als auch Fahrkosten sein.

Die Miete für ein Zimmer oder eine Wohnung am Ausbildung­sort fernab vom Zuhause

ist ebenfalls absetzbar. Auch lange Abwesenhei­t von Daheim, etwa an Berufsschu­ltagen mit weiter Anfahrt oder Fahrten zu anderen, entfernten Firmen-Standorten, erkennt das Finanzamt an.

Dann kann eventuell Verpflegun­gsmehraufw­and geltend gemacht werden. Die Erstattung­ssätze sind nach Zeitstunde­n gestaffelt. Aber: Kostgeld, das zu Hause lebende Azubis eventuell bei Vater und Mutter abgeben, ist nicht von der Steuer absetzbar.

Unter den sogenannte­n Sonderausg­abenabzug fallen nach Angaben der Bundessteu­erberaterk­ammer zum Beispiel die Beiträge zur Krankenund Pflegevers­icherung. Den Punkt sollten Azubis mit ihren Eltern absprechen, denn auch sie dürfen diese Ausgaben des Kindes in ihrer Steuererkl­ärung geltend machen. Deshalb empfiehlt Nöll vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne: „Bitte darauf achten, dass die Sozialbeit­räge nicht doppelt angegeben werden.“

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TMN-BILD: BENJAMIN NOLTE Die Steuererkl­ärung ist nicht nur etwas für klassische Arbeitnehm­er. Sie kann auch für Azubis lohnen.

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