Für Azubis kann Steuererklärung lohnen
Wie man den Staat an seinen Ausgaben rund um die Berufsausbildung beteiligt
kann man es sich nun daheim, wenn man an den Meisterkursen der Akademie für Hörakustik teilnimmt. Immer mehr läuft „online“. Die Lübecker Branchen-Institution gilt als vorbildlich, sie betreibt auch Weiterbildung. Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Hörakustiker/in (zurzeit 3200 Auszubildende), teils im Betrieb und an der Akademie, verbindet Handwerk und digitale Technik. Wichtig sind auch medizinische, psychologische und kommunikative Kenntnisse. Es geht darum, Lösungen für Menschen zu finden, die unter Hörverlust leiden. Da kommt viel Technologie ins Spiel. Teile dafür werden schon am 3DDrucker produziert.
hat entschieden, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit auch für Erzieher gelten, die mit wechselnden Schichten in Wohngruppen eine 24-Stunden-Betreuung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten. (Hier wurden 6 Jugendliche von 3 Erziehern betreut, wobei einer für 2 bis 7 Tage durchgehend in der Einrichtung wohnt, der zweite tagsüber Dienst hat und die dritte Kraft frei hat – rollierend). Auch für dieses Modell sei das Arbeitszeitgesetz anwendbar. Ausnahmen könne es nur für Einrichtungen geben, in denen die Arbeitnehmer mit den Bewohnern auf längere Zeit gemeinsam wohnen und wirtschaften, also „personelle Kontinuität“herrscht und nahezu permanente Verfügbarkeit gefordert wird (8 C 3/18). wb
junge Menschen befinden sich derzeit in einem Ausbildungsverhältnis in der deutschen Bauwirtschaft. Das sind 4,2 Prozent mehr als noch vor einem Jahr, erklärte der Geschäftsführer Sozial- und Tarifpolitik des Verbandes, Heribert Jöris.
Üblicherweise fragen sich Jugendliche: Was habe ich mit dem Finanzamt zu tun? Doch der Aufwand kann lohnen.
FRANKFURT – Einkommensteuererklärung, nein danke. Das hört Stefan Bärenz öfters, wenn er mit Azubis spricht. Er ist Ausbildungsberater bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main und deshalb auch Anlaufstelle für Fragen rund um Geld und Steuern.
Er schätzt, dass höchstens zehn Prozent der Auszubildenden eine Steuererklärung abgeben. Das nicht zu tun, hält Bärenz für falsch. Zwar bekommt man vielleicht nur 25 oder 50 Euro zurück – das ist aber immerhin etwas.
Zahle ich denn als Azubi überhaupt Steuern
Einkommensteuer zahlt im Prinzip derjenige, dessen Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigen. Dieser liegt für 2019 bei 9168 Euro, 2020 bei 9408 Euro. Normalerweise bleibt die Azubi-Vergütung unter diesen Grenzen. Ein Blick auf die vom Arbeitgeber ausgestellte Jahressteuerbescheinigung oder den monatlich Gehaltszettel zeigt, ob der Betrieb für den Azubi nicht doch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer abgeführt hat.
Das kann auch passieren, wenn der Ausbildungsbetrieb zusätzlich zur Vergütung zum Beispiel Weihnachtsgeld oder einen Bonus zahlt. Wurden Steuern abgeführt, können Azubis sich dieses vom Betrieb weitergeleitete Geld über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen.
Die Steuererklärung ist in der Regel freiwillig. Ausnahme: Wer über bestimmten Einkommensgrenzen liegt, wird vom Finanzamt zur Abgabe
aufgefordert. Steuerpflichtig können Azubis etwa auch dann sein, wenn sie nicht allein ihre Vergütung bekommen, sondern darüber hinaus aus Opas Erbe oder einer Schenkung Einkünfte erzielen.
Wie macht man die Steuererklärung
Auszubildende müssen nur eine verkürzte Steuererklärung machen, erläutert Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Das gehe deutlich schneller – etwa 20 Minuten – und einfacher als der sonst noch erforderliche Rest. Das Formular lässt sich im Internet, zum Beispiel auf einer Seite des Bundesfinanzministeriums, herunterladen.
Es wird am Computer ausgefüllt und über das Portal Elster elektronisch ans Finanzamt gesendet. Das Portal bietet nicht nur Hilfe an, sondern prüft die Erklärung vor dem Versand auch auf Plausibilität. Zugang und Nutzung von Elster
sind kostenlos.
Belege müssen zwar noch gesammelt, aber nicht mehr ans Finanzamt geschickt werden – außer die Behörde fordert dazu auf. Mit dem elektronischen Versand der Steuererklärung fällt die früher übliche handschriftliche Unterschrift unter der Steuererklärung inzwischen auch weg.
Geht es auch einfacher
Es gibt private Softwareanbieter, die Unterstützung bei dem Ausfüllen der Steuerformulare anbieten. Solche Angebote sind häufig kostenpflichtig. Auch Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bieten Rat und Unterstützen gegen Gebühr.
Minderjährige Azubis dürfen sich selbstverständlich von ihren Eltern helfen lassen. Aber: „Erstattungen stehen in der Regel dem Auszubildenden selbst zu“, so die Bundessteuerberaterkammer. Es sei denn, es geht um die von Eltern
in Abzug gebrachten Sozialabgaben.
Was kann man konkret anrechnen lassen
In ihrer Steuererklärung können Auszubildende zum Beispiel Werbungskosten geltend machen. Dazu gehört, was mit der Ausbildung zusammenhängt. „Bücher für die Berufsschule, Bewerbungskosten, Fahrkosten zum Betrieb, Arbeitskleidung, Werkzeug“, listet Lothar Herrmann von der Hessischen Steuerberaterkammer auf.
Die sogenannte Werbungskostenpauschale beträgt 1000 Euro. „Bei Büchern bis zu 300 Euro und dem Jobticket kommt man nicht über die Pauschale“, schätzt Herrmann. Nicht absetzbar sei, „was der Arbeitgeber erstattet oder stellt“. Das können sowohl Arbeitsmittel als auch Fahrkosten sein.
Die Miete für ein Zimmer oder eine Wohnung am Ausbildungsort fernab vom Zuhause
ist ebenfalls absetzbar. Auch lange Abwesenheit von Daheim, etwa an Berufsschultagen mit weiter Anfahrt oder Fahrten zu anderen, entfernten Firmen-Standorten, erkennt das Finanzamt an.
Dann kann eventuell Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden. Die Erstattungssätze sind nach Zeitstunden gestaffelt. Aber: Kostgeld, das zu Hause lebende Azubis eventuell bei Vater und Mutter abgeben, ist nicht von der Steuer absetzbar.
Unter den sogenannten Sonderausgabenabzug fallen nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer zum Beispiel die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung. Den Punkt sollten Azubis mit ihren Eltern absprechen, denn auch sie dürfen diese Ausgaben des Kindes in ihrer Steuererklärung geltend machen. Deshalb empfiehlt Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine: „Bitte darauf achten, dass die Sozialbeiträge nicht doppelt angegeben werden.“