Scheuers Rolle rückwärts
Verkehrsminister will neue Regeln ändern
BERLIN – Verkehrsminister Andreas Scheuer will gerade erst verschärfte Regeln zu Fahrverboten für Autofahrer angesichts von Protesten wieder kippen. Der CSU-Politiker nannte eine seit Ende April geltende Bestimmung am Freitag „unverhältnismäßig“. Konkret geht es darum, dass nun schon ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Scheuer will den Ländern nun vorschlagen, das Fahrverbot zu streichen – dafür soll das Bußgeld von 80 Euro auf 100 Euro steigen.
Dass die Bundesregierung neue Vorschriften keine drei Wochen nach dem Inkrafttreten selbst wieder infrage stellt, ist ungewöhnlich. Dazu kam es, weil Scheuer in einer Zwickmühle steckte: Der Bundesrat brachte eine Reihe von Regel-Verschärfungen in eine Novelle der Straßenverkehrsordnung hinein, mit der Scheuer eigentlich vor allem auf attraktivere Bedingungen für Radler zielte. Darunter war auch das neue Fahrverbot für Raser. Der Minister setzte die geänderte Verordnung aber trotzdem zum 28. April in Kraft – die Alternative wäre gewesen, sie erst mal komplett zurückzuziehen.
Der Vorstoß für eine Änderung der Änderung löste bei einigen Experten Kritik aus. Die Gewerkschaft der Polizei mahnte: „Überhöhte Geschwindigkeit ist mit das größte Todes- und Verletzungsrisiko auf den Straßen hierzulande.“Der Leiter der Unfallforschung der Versicherer, Siegfried Brockmann, warf Scheuer vor, er wolle vor der Lobby der „Hardcore-Automobilisten“kuschen. Hier einige Beispiele der neuen Regeln.
■ Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Geldbuße, einem Monat Fahrverbot
und zwei Punkten im Fahreignungsregister („Flensburg“) bestraft werden.
■ Auf Schutzstreifen für Radfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden – sonst drohen bis zu 100 Euro Bußgeld und ein Punkt.
■ Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts zwei Meter – bisher war ein „ausreichender Seitenabstand“vorgeschrieben.