Nordwest-Zeitung

Bundesrat winkt Pandemie-Gesetze durch

Erhöhung des Kurzarbeit­ergelds, Gutscheine für Tickets, Sonderrege­l beim Elterngeld

- VON THERESA MÜNCH

BERLIN – In seiner ersten regulären Sitzung seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat der Bundesrat mehrere Gesetze zur Abmilderun­g der Krisenfolg­en beschlosse­n. Das sind die wichtigste­n Beschlüsse der Länderkamm­er vom Freitag: ■

Normalerwe­ise zahlt die Bundesagen­tur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 Prozent des letzten Nettolohns – oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Nun gibt es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 beziehungs­weise 77 Prozent, ab dem siebten Bezugsmona­t 80 Prozent oder 87 Prozent. Die Regelung ist allerdings nur vorübergeh­end und gilt bis längstens 31. Dezember 2020. Nach Angaben der Bundesagen­tur für Arbeit (BA) wurde bis Ende April für gut zehn Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet.

Zugleich wird das Arbeitslos­engeld wegen der schlechten Aussichten auf dem Arbeitsmar­kt verlängert. Alle, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember eigentlich enden würde, bekommen drei Monate Aufschub.

Wer ein Ticket für eine abgesagte Kultur- und Sportveran­staltung hat, muss jetzt einen Gutschein statt einer Erstattung akzeptiere­n. Das gilt für alle Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden – für Konzerte, Festivals, Theatervor­stellungen, Vorträge, Fußballspi­ele und andere Sportwettk­ämpfe. Die Gutscheine können bei Nachholver­anstaltung­en oder anderen Angeboten des Veranstalt­ers eingelöst werden. Kunden können eine Auszahlung verlangen, wenn das wegen persönlich­er Lebensverh­ältnisse nötig ist.

Nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 ausgezahlt. ■

Sonderrege­ln beim Elterngeld sollen verhindern, dass werdende Mütter und Väter mit Verdiensta­usfällen wegen der Corona-Pandemie Einbußen beim Elterngeld haben. Einkommens­verluste zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember können bei der Berechnung jetzt ausgeklamm­ert werden. Wer in systemrele­vanten Berufen arbeitet und im Moment keine Elternzeit nehmen kann, darf seine Elterngeld­monate verschiebe­n.

Nach dem Bundestag beschloss nun auch der Bundesrat die geplante Corona-Prämie für Beschäftig­te in der Altenpfleg­e. Sie sollen in diesem Jahr einen Bonus für die besonderen Belastunge­n bekommen. Geplant sind bis zu 1000 Euro – je nach Funktion und Arbeitszei­t. Der steuerfrei­e Betrag kann von Bundesländ­ern und Arbeitgebe­rn auf bis zu 1500 Euro aufgestock­t werden. Einige Bundesländ­er, darunter als eines der ersten Bremen und seit Freitag auch Niedersach­sen, haben das bereits angekündig­t.

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