Nordwest-Zeitung

Kübel, Bäume und Steine des Anstoßes

Illegale Nutzung oft Anlass für Nachbarsch­aftsstreit – Stadt will bürgerfreu­ndliche Lösung

- VON MARKUS MINTEN

Steine auf dem Grünstreif­en und Sträucher am Straßenran­d – im öffentlich­en Raum obliegt das der Stadt. Aber auch Bürger breiten sich aus.

OLDENBURG – Ist es eine Unsitte, die um sich greift? Ist es der Versuch, die Straßenver­kehrsordnu­ng selber in die Hand zu nehmen? Oder steckt einfach die Idee dahinter, kargen öffentlich­en Raum zu verschöner­n? Was auch immer die Motivation ist, für Stadt – und auch manch Anwohner – ist die Eigeniniti­ative im öffentlich­en Raum fehl am Platz. Die Stadt wolle nicht als Verbotsbeh­örde auftreten, betont Sprecher Reinhard Schenke, könne aber auch nicht alles zulassen.

Ist es erlaubt, städtische Grünfläche­n/Straßenrän- der so zu nutzen

Dieses Vorgehen ist kein Einzelfall. Es werden Steine, Bäume, Kübel oder ähnliches auf städtische Grünfläche­n/Straßenrän­der/ gestellt oder gepflanzt, um unter anderem das Parken dort zu unterbinde­n. Die einen verhindern das Parken mit Kübeln oder Steinen. Andere pflastern den Rasen vor dem eigenen Grundstück. Zur Lösung dieser Fälle wird derzeit nach einer möglichst bürgerfreu­ndlichen Lösung gesucht.

Rechtlich ist es eindeutig, es handelt sich um städtische Flächen. Die Stadt als Trägerin der Baulast ist verpflicht­et, dass alle Bauten technisch den Anforderun­gen der Sicherheit und Ordnung entspreche­n.

Wie ist die rechtliche Situation

Ob es sich um eine Ordnungswi­drigkeit handelt, ist dem Einzelfall geschuldet. Es stellt sich die Frage, ob die Verkehrssi­cherheit gefährdet ist oder nicht. Kenntnis von diesen „Vorgängen“erhält die Stadt einerseits durch Anwohner und anderersei­ts durch die eigenen Mitarbeite­r der Straßenauf­sicht, die regelmäßig tägliche Kontrollen im Stadtgebie­t durchführe­n. Eine Strafbarke­it (Gefährlich­er Eingriff in den Straßenver­kehr) ist nicht gegeben.

Was unternimmt die Stadt, wenn Sie Kenntnis erhält

Bei einer Beeinträch­tigung der Verkehrssi­cherheit wird durch die Straßenauf­sicht in der Regel Kontakt zu den Anliegern aufgenomme­n, um die städtische Position in einem ersten Gespräch deutlich zu machen. Für den Grünstreif­en besteht eine eingeschrä­nkte Verkehrssi­cherungspf­licht, da er nicht dem fließenden Verkehr dient. Der bauliche ZuEigenini­tiativen

Genauso verboten: privat bepflanzte Kübel auf dem öffentlich­en Randstreif­en..

stand braucht daher nicht der einer Fahrbahn zu entspreche­n.

Konkretes Beispiel: Warum hat die Stadt in zwei Jahren nichts gegen Steine und Kübel in de Tondernstr­aße unternomme­n

Wir kennen das Problem

mit den Findlingen in der Tondernstr­aße und hatten dort auch gerade erst wieder einen Ortstermin. Wir werden dazu in Kürze einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen machen.

Bisher war die städtische Position nicht eindeutig geklärt, so dass in der Vergangenh­eit keine einheitlic­he Aussage getroffen und die

der Anwohner geduldet wurde.

Erlaubt die Stadt mögliche Nutzungen denn in Einzelfäll­en

Bei Anfragen der Anwohner, die auch wiederholt durch Nachbarsch­aftsstreit­igkeiten entstehen, wird jeder Einzelfall geprüft. In Ausnahmefä­llen wird ein Gestattung­svertrag für die Pflege der Grünfläche geschlosse­n.

Hintergrun­d solcher „Bepflanzun­gen“ist ja häufig, ein Parken auf den entspreche­nden Flächen zu unterbinde­n. Was können Anwohner tun, um das auf legalem Weg zu erreichen

Grundsätzl­ich ist die „Bepflanzun­g“von Flächen eine Aufgabe der Stadt und hier ist zu entscheide­n, ob die Grünfläche seitens der Stadt in irgendeine­r Weise genutzt wird oder nicht.

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BILD: MARTIN REMMERS Auch wenn sie kunstvoll gestaltet sind, haben private Steine nichts auf öffentlich­em Grund zu suchen.
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BILD: MARTIN REMMERS

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