Kübel, Bäume und Steine des Anstoßes
Illegale Nutzung oft Anlass für Nachbarschaftsstreit – Stadt will bürgerfreundliche Lösung
Steine auf dem Grünstreifen und Sträucher am Straßenrand – im öffentlichen Raum obliegt das der Stadt. Aber auch Bürger breiten sich aus.
OLDENBURG – Ist es eine Unsitte, die um sich greift? Ist es der Versuch, die Straßenverkehrsordnung selber in die Hand zu nehmen? Oder steckt einfach die Idee dahinter, kargen öffentlichen Raum zu verschönern? Was auch immer die Motivation ist, für Stadt – und auch manch Anwohner – ist die Eigeninitiative im öffentlichen Raum fehl am Platz. Die Stadt wolle nicht als Verbotsbehörde auftreten, betont Sprecher Reinhard Schenke, könne aber auch nicht alles zulassen.
Ist es erlaubt, städtische Grünflächen/Straßenrän- der so zu nutzen
Dieses Vorgehen ist kein Einzelfall. Es werden Steine, Bäume, Kübel oder ähnliches auf städtische Grünflächen/Straßenränder/ gestellt oder gepflanzt, um unter anderem das Parken dort zu unterbinden. Die einen verhindern das Parken mit Kübeln oder Steinen. Andere pflastern den Rasen vor dem eigenen Grundstück. Zur Lösung dieser Fälle wird derzeit nach einer möglichst bürgerfreundlichen Lösung gesucht.
Rechtlich ist es eindeutig, es handelt sich um städtische Flächen. Die Stadt als Trägerin der Baulast ist verpflichtet, dass alle Bauten technisch den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung entsprechen.
Wie ist die rechtliche Situation
Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ist dem Einzelfall geschuldet. Es stellt sich die Frage, ob die Verkehrssicherheit gefährdet ist oder nicht. Kenntnis von diesen „Vorgängen“erhält die Stadt einerseits durch Anwohner und andererseits durch die eigenen Mitarbeiter der Straßenaufsicht, die regelmäßig tägliche Kontrollen im Stadtgebiet durchführen. Eine Strafbarkeit (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) ist nicht gegeben.
Was unternimmt die Stadt, wenn Sie Kenntnis erhält
Bei einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit wird durch die Straßenaufsicht in der Regel Kontakt zu den Anliegern aufgenommen, um die städtische Position in einem ersten Gespräch deutlich zu machen. Für den Grünstreifen besteht eine eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht, da er nicht dem fließenden Verkehr dient. Der bauliche ZuEigeninitiativen
Genauso verboten: privat bepflanzte Kübel auf dem öffentlichen Randstreifen..
stand braucht daher nicht der einer Fahrbahn zu entsprechen.
Konkretes Beispiel: Warum hat die Stadt in zwei Jahren nichts gegen Steine und Kübel in de Tondernstraße unternommen
Wir kennen das Problem
mit den Findlingen in der Tondernstraße und hatten dort auch gerade erst wieder einen Ortstermin. Wir werden dazu in Kürze einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen machen.
Bisher war die städtische Position nicht eindeutig geklärt, so dass in der Vergangenheit keine einheitliche Aussage getroffen und die
der Anwohner geduldet wurde.
Erlaubt die Stadt mögliche Nutzungen denn in Einzelfällen
Bei Anfragen der Anwohner, die auch wiederholt durch Nachbarschaftsstreitigkeiten entstehen, wird jeder Einzelfall geprüft. In Ausnahmefällen wird ein Gestattungsvertrag für die Pflege der Grünfläche geschlossen.
Hintergrund solcher „Bepflanzungen“ist ja häufig, ein Parken auf den entsprechenden Flächen zu unterbinden. Was können Anwohner tun, um das auf legalem Weg zu erreichen
Grundsätzlich ist die „Bepflanzung“von Flächen eine Aufgabe der Stadt und hier ist zu entscheiden, ob die Grünfläche seitens der Stadt in irgendeiner Weise genutzt wird oder nicht.