Bei Kündigung auch in der Corona-Krise fristgerecht melden
SoVD-Berater Thomas Barke gibt Tipps – Erleichterungen bei Prüfungen – Von Kurzarbeitergeld bis Hartz IV
OLDENBURG/MTN – Der Sozialverband Deutschland (SoVD) bietet in Oldenburg persönlich (Donnerschweer Straße 4), per Telefon (t 0441/26887) und E-Mail (info.oldenburg@sovd-nds.de) auch in Corona-Zeiten professionelle Beratung, stellt Anträge und legt Widersprüche und Klagen ein. Thomas Barke, Sozialberater im SoVD-Beratungszentrum Oldenburg, gibt Tipps zu den wichtigsten Themen in der Krise.
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Viele Erwerbstätige beziehen derzeit Kurzarbeitergeld, das in der Regel um Hinzuverdienste gekürzt wird. „Das gilt allerdings nicht, wenn von
Kurzarbeit betroffene Beschäftigte eine Tätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufnehmen – also etwa in Krankenhäusern oder auch im Lebensmittelhandel“, sagt Barke. „Hier wird das Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.“
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Auch Kündigungen sind in der Corona-Krise leider keine Seltenheit. „Wichtig ist, dass sich die Betroffenen fristgerecht arbeitsuchend melden, um keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I zu riskieren“, rät der SoVD- Sozialberater. „Problematisch dabei: Die Arbeitsagenturen sind derzeit oft nur schwer erreichbar. Wer
eintreffen.“■
Barkes Tipp für alle, die aufgrund der Corona-Auswirkungen erstmals einen Antrag auf Hartz IV stellen müssen: „Hier gibt es derzeit Erleichterungen in Bezug auf die Prüfung von Vermögen und die Anerkennung der Unterkunftskosten.“■
Wer als Selbstständiger oder von Kurzarbeit Betroffener Gehaltseinbußen hat, sollte auch einen möglichen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen. Barke: „Gerade nach der Wohngeldreform 2020 kann dieser jetzt erstmals begründet sein.“
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Ist man wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben, entfällt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Stattdessen zahlt dann die Krankenkasse für eine begrenzte Zeit Krankengeld. „Auch hier sind wir bei Fragen und Problemen für unsere Mitglieder da“, sagt Barke.
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Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) urteilt bei der Feststellung eines Pflegegrades derzeit nur nach Aktenlage. „Der Wegfall der persönlichen Begutachtung kann eine höhere Fehleranfälligkeit bedeuten“, warnt Barke. „Wir empfehlen daher, Bescheide und Pflegegutachten bei uns prüfen zu lassen.“
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Schließlich rät Barke angesichts der Corona-Krise dazu, bestehende Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten überprüfen zu lassen. Auch wer noch keine entsprechenden Dokumente hat, sollte sich jetzt damit auseinandersetzen. „Damit die Dokumente auch wirklich sicher und rechtsverbindlich formuliert sind, ist es wichtig, sich kompetente Unterstützung zu holen – zum Beispiel beim SoVD.“