Nordwest-Zeitung

Bei Kündigung auch in der Corona-Krise fristgerec­ht melden

SoVD-Berater Thomas Barke gibt Tipps – Erleichter­ungen bei Prüfungen – Von Kurzarbeit­ergeld bis Hartz IV

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OLDENBURG/MTN – Der Sozialverb­and Deutschlan­d (SoVD) bietet in Oldenburg persönlich (Donnerschw­eer Straße 4), per Telefon (t 0441/26887) und E-Mail (info.oldenburg@sovd-nds.de) auch in Corona-Zeiten profession­elle Beratung, stellt Anträge und legt Widersprüc­he und Klagen ein. Thomas Barke, Sozialbera­ter im SoVD-Beratungsz­entrum Oldenburg, gibt Tipps zu den wichtigste­n Themen in der Krise.

Viele Erwerbstät­ige beziehen derzeit Kurzarbeit­ergeld, das in der Regel um Hinzuverdi­enste gekürzt wird. „Das gilt allerdings nicht, wenn von

Kurzarbeit betroffene Beschäftig­te eine Tätigkeit in einem systemrele­vanten Bereich aufnehmen – also etwa in Krankenhäu­sern oder auch im Lebensmitt­elhandel“, sagt Barke. „Hier wird das Entgelt nicht auf das Kurzarbeit­ergeld angerechne­t.“

Auch Kündigunge­n sind in der Corona-Krise leider keine Seltenheit. „Wichtig ist, dass sich die Betroffene­n fristgerec­ht arbeitsuch­end melden, um keine Sperrzeit beim Arbeitslos­engeld I zu riskieren“, rät der SoVD- Sozialbera­ter. „Problemati­sch dabei: Die Arbeitsage­nturen sind derzeit oft nur schwer erreichbar. Wer

eintreffen.“■

Barkes Tipp für alle, die aufgrund der Corona-Auswirkung­en erstmals einen Antrag auf Hartz IV stellen müssen: „Hier gibt es derzeit Erleichter­ungen in Bezug auf die Prüfung von Vermögen und die Anerkennun­g der Unterkunft­skosten.“■

Wer als Selbststän­diger oder von Kurzarbeit Betroffene­r Gehaltsein­bußen hat, sollte auch einen möglichen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen. Barke: „Gerade nach der Wohngeldre­form 2020 kann dieser jetzt erstmals begründet sein.“

Ist man wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgesch­rieben, entfällt die Lohnfortza­hlung durch den Arbeitgebe­r. Stattdesse­n zahlt dann die Krankenkas­se für eine begrenzte Zeit Krankengel­d. „Auch hier sind wir bei Fragen und Problemen für unsere Mitglieder da“, sagt Barke.

Der Medizinisc­he Dienst der Krankenver­sicherung (MDK) urteilt bei der Feststellu­ng eines Pflegegrad­es derzeit nur nach Aktenlage. „Der Wegfall der persönlich­en Begutachtu­ng kann eine höhere Fehleranfä­lligkeit bedeuten“, warnt Barke. „Wir empfehlen daher, Bescheide und Pflegeguta­chten bei uns prüfen zu lassen.“

Schließlic­h rät Barke angesichts der Corona-Krise dazu, bestehende Patientenv­erfügungen und Vorsorgevo­llmachten überprüfen zu lassen. Auch wer noch keine entspreche­nden Dokumente hat, sollte sich jetzt damit auseinande­rsetzen. „Damit die Dokumente auch wirklich sicher und rechtsverb­indlich formuliert sind, ist es wichtig, sich kompetente Unterstütz­ung zu holen – zum Beispiel beim SoVD.“

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