Privater PC im Home-Office
Längst nicht immer sind die erforderlichen Geräte vorhanden
Trägt Ein Bewerber für den Polizeidienst (als Objektschützer) sichtbare Tätowierungen, die Zweifel an seiner Verfassungstreue zulassen, so sind diese Tattoos Grund genug, ihn nicht einzustellen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das in einem Fall entschieden, in dem bei dem Mann Tätowierungen zu sehen sind, die das Wort „omerta“, Revolverpatronen und Totenköpfe abbilden. Es dürfen Bedenken darüber bestehen, ob der Mann „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten wird“. „Omerta“meint im engeren Sinne die Schweigepflicht der italienischen Mafia (5 Ta 730/19). wb
Die Arbeitsumstände daheim sind ungewöhnlich. Teils sollte das der Arbeitgeber wissen.
Berlin – Ob wegen einer Quarantäne oder als reine Vorsichtsmaßnahme des Unternehmens: Viele Beschäftigte arbeiten im Moment von zu Hause aus. Viele dürften dabei den eigenen PC und das private Telefon nutzen. Was die Frage aufwirft: Müssen sie das eigentlich?
Rein rechtlich ist die Antwort klar: „Niemand ist verpflichtet, seine private Hardware für den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen“, sagt der Arbeitsrechtler Alexander Bredereck. Dabei spielt es keine Rolle, ob es eine dienstliche Vereinbarung zum Homeoffice gibt oder man sich nur mündlich mit der Firma darauf geeinigt hat. „Es ist die
Herausforderungen: daheim
Arbeit
Aufgabe des Arbeitgebers, hier für die notwendigen Voraussetzungen zu sorgen“, sagt der Experte.
Einfach die Arbeit zu verweigern, weil für einen kein Dienstgerät zu Verfügung steht, kann unter Umständen aber Probleme bringen. „Man muss immer die Reaktion sehen“, so Bredereck. In einem Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz ist man in so einem Fall möglicherweise sogar den Job los – „und dann ist die Frage, ob man das wollte.“
Aber auch in einem Unternehmen, in dem man Kündigungsschutz genießt, könnte so eine Weigerung langfristig für Spannungen sorgen. „Man sieht sich im Arbeitsverhältnis immer wieder“, gibt der Fachanwalt zu bedenken.
Was aber ist die Lösung – zum Beispiel, wenn man zu Hause nur einen Heim-PC hat und diesen mit dem Lebenspartner teilen muss? In jedem Fall mit der Firma reden, lautet Brederecks Antwort. Vielleicht ist es eine Option, sich einen Laptop auf eigene Faust zu bestellen und sich die Ausgaben dafür vom Unternehmen erstatten zu lassen.
Für Aufwendungen hat man prinzipiell einen Erstattungsanspruch, so Bredereck. In der Praxis dürfte es sich dabei vor allem um Strom und Arbeitsmaterialien wie Papier handeln – also eher kleinere Beträge, die man dennoch belegen können muss, etwa den gesteigerten Stromverbrauch. Für Kosten wie für die Internet-Flatrate, die ohnehin anfallen, muss der Arbeitgeber hingegen nicht aufkommen.
Eher ein praktisches Problem ist, wenn man wegen der Doppelnutzung eines Rechners gemeinsam mit dem Lebenspartner nicht das volle Arbeitspensum oder die gewohnte Qualität liefern kann. Dann sollte man das seinem Chef nachweisbar mitteilen, idealerweise per E-Mail. „Dann liegt der Ball beim Arbeitgeber, und dieser muss nach Lösungen suchen“– oder eben das eingeschränkte Arbeitspensum akzeptieren.
Und noch etwas: Wird der Rechner, den man daheim dienstlich nutzt, auch von der übrigen Familie gebraucht, informiert man am besten seinen Arbeitgeber, nachweisbar per E-Mail – wegen Datenschutz und Betriebsgeheimnissen.