Nordwest-Zeitung

Gericht verbaut Weg in Regionalli­ga

SV Wilhelmsha­ven muss nach langem Rechtsstre­it in Bezirkslig­a bleiben

- VON VOLKHARD PATTEN UND HAUKE RICHTERS

KARLSRUHE/WILHELMSHA­VEN – Fußball-Bezirkslig­ist SV Wilhelmsha­ven darf nach dem Zwangsabst­ieg in der Saison 2013/14 nicht in die Regionalli­ga Nord zurückkehr­en. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) wies die Revision des Vereins gegen ein entspreche­ndes Urteil des Oberlandes­gerichts Bremen bereits am 24. April per Beschluss ohne Verhandlun­g zurück.

In der am Mittwoch veröffentl­ichten Begründung des Gerichts in Karlsruhe heißt es, dass die Wilhelmsha­vener nicht nachgewies­en haben, dass sie ohne den Abstieg heute noch in der viertklass­igen Regionalli­ga spielen würden. Eine Zulassung zum Spielbetri­eb der nächsten Saison konnte deshalb nicht verlangt werden. Zwar könnten die Verantwort­lichen des Siebtligis­ten als Schadeners­atz die Herstellun­g des Zustandes verlangen, der bestünde, wenn sie nicht abgestiege­n wären. Dem widersprec­hen aber das Statut und die Spielordnu­ng des Norddeutsc­hen Fußball-Verbandes (NordFV). In diesen ist verankert, dass sich ein solcher Anspruch nur auf die jeweils nächste Spielzeit beziehen kann. Das bedeutet: Obwohl der Club 2014/15 eigentlich in der Regionalli­ga hätte spielen dürfen, heißt das nicht, dass er heute noch immer dort wäre – folglich kommt er nicht wieder in die Liga hinein. Den Wilhelmsha­venern wird damit die lange Zeitspanne des Rechtsstre­its zum Verhängnis.

„Wir müssen das Ganze erst einmal sacken lassen“, sagte Teammanage­r Christian Schütze. Dem Vernehmen nach denkt SVW-Aufsichtsr­at Harald Naraschews­ki, der auch Rechtsanwa­lt ist, über einen Gang vor das Bundesverf­assungsger­icht nach.

Das Urteil bildet den vorläufige­n Höhepunkt eines langen Rechtsstre­its, der 2007 mit der Verpflicht­ung des Argentinie­rs Sergio Sagarzazu begonnen hatte. Da der SVW sich damals und in den Folgejahre­n weigerte, eine Ausbildung­sentschädi­gung von knapp 160 000 Euro an zwei argentinis­che Vereine zu zahlen, wurde in der Winterpaus­e der Saison 2013/14 auf Betreiben des Weltverban­des Fifa durch den NordFV ein Zwangsabst­ieg gegen die Wilhelmsha­vener zum Ende der damaligen Saison verhängt. Da der Club damals keine Oberliga-Lizenz erhielt, musste er in die Landesliga, aus der er später in die Bezirkslig­a abstieg.

2016 entschied der BGH, dass der 2013/14 verhängte Zwangsabst­ieg aus formalen Gründen nicht rechtens gewesen sei, weil der NordFV nicht einfach den Fifa-Willen hätte durchsetze­n dürfen. Dieses Urteil gab dem SVW zwar im Nachhinein Recht, sorgte aber nicht automatisc­h für eine Wiedereing­liederung in die Regionalli­ga. Um diese zu erreichen, beschritt der Verein erneut einen langen Rechtsweg – und scheiterte nun in Karlsruhe. Der NordFV hatte eine Wiedereing­liederung des Clubs in die vierthöchs­te Spielklass­e stets abgelehnt.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany