Der 9-Millionen-Deal für die VW-Spitze
Strafverfahren wegen möglicher Marktmanipulation per Geldauflage beendet
89,00
8,13 92,45 35,30 74,20
5,35 89,06 68,38 38,44 54,92
2,64 20,80
5,42 87,90
9,45 42,79 16,35 25,10 82,06 106,78 + 3,49% + 2,70% + 2,15% + 1,67% + 1,57% + 1,40% + 1,31% + 1,27% + 1,10% + 0,92%
– 5,54% – 5,02% – 5,00% – 4,25% – 4,18% – 4,08% – 3,65% – 3,61% – 3,59% – 3,10%
Zahl der Neuanträge auf Arbeitslosenhilfe in den USA in der Woche bis zum 16. Mai. Das teilte die Regierung am Donnerstag mit. In der Vorwoche hatte es knapp drei Millionen Neuanträge gegeben. Die Erstanträge auf Arbeitslosenhilfe gelten als Indikator für die kurzfristige Entwicklung des US-Arbeitsmarkts.
VW-Chef Herbert Diess und der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Dieter Pötsch zahlen nicht persönlich. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sieht das Verfahrensende positiv.
Braunschweig/Wolfsburg – Es ist kein Freispruch, schon gar keiner erster Klasse. Wiederkehrende, unangenehme Termine vor Gericht bleiben VW-Chef Herbert Diess und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch jetzt aber erspart.
Das Strafverfahren wegen möglicher Marktmanipulation am Landgericht Braunschweig ist vor Prozessbeginn per Geldauflage beendet worden. Neun Millionen Euro – jeweils 4,5 Millionen pro Person – hat Volkswagen an das Land Niedersachsen überwiesen. Damit ist eine öffentliche juristische Auseinandersetzung über die Frage, ob die beiden im Rahmen der Dieselaffäre 2015 Anleger womöglich zu spät über Milliardenrisiken informierten, vom Tisch.
Doch etliche Punkte bleiben offen. Und wie in anderen Verfahren, die der lange Schatten von „Dieselgate“– der tiefsten Krise der Autobranche – mit sich brachte, ist Transparenz über die Vorgänge und Informationswege rund um das Skandaljahr 2015 nicht wirklich gegeben.
Am Dienstagabend kam die überraschende Nachricht aus dem Aufsichtsrat des Wolfsburger Autoriesen. Volkswagen habe sich mit dem Gericht auf die Zahlungsauflage geeinigt, man „begrüße“diese
Lösung. Auch eigene Rechtsberater sähen sich nun in einer Einschätzung bestätigt, die sie schon nach der Anklage gegen die Führungsspitze im vorigen September vertraten: Die Vorwürfe, Diess und Pötsch hätten die Finanzmärkte vor fünf Jahren nicht rechtzeitig ins Bild gesetzt, seien unbegründet.
Die Braunschweiger Richter ließen sich am Mittwoch Zeit mit einer Erläuterung. Am Nachmittag bestätigte die 16. Wirtschaftsstrafkammer dann, dass die neun Millionen Euro geflossen seien. Die Einstellung sei im Rahmen des nichtöffentlichen Zwischenverfahrens vereinbart worden.
Begründung für den Schritt sind Bestimmungen der Strafprozessordnung. Demnach ist eine Verfahrenseinstellung nach Anklage – bei Zustimmung der Staatsanwaltschaft und Angeschuldigten – möglich, wenn Auflagen und Weisungen „geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“. Werden die Vorgaben – hier: die Millionenzahlung – eingehalten, „kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden“. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig äußerte sich nicht zu dem Thema.
Das Geld kommt nicht von Diess und Pötsch, sondern vom Unternehmen VW. Nach „umfassender Prüfung und Abwägung“habe der Aufsichtsrat entschieden, die beiden von der Auflage freizustellen, hieß es. Es liege im Interesse des Konzerns, dass das
Verfahren ende – auch weil damit gegen VW gerichtete Ordnungswidrigkeiten-Verfahren erledigt werden könnten. Der Aufsichtsrat bekräftigte zudem seine Überzeugung, dass Diess und Pötsch keine Pflichten verletzt hätten. Einige Beobachter fragten sich auch, wie es für einen VW-Chef möglich sein solle, im Fall eines Prozesses ständig ins Gericht zu müssen und den Konzern nicht in Vollzeit weiter lenken zu können.
Nach dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen in weltweit mehreren Millionen Dieselfahrzeugen im September 2015 war der Aktienkurs von Volkswagen zeitweilig abgestürzt. Investoren verlangen Schadenersatz vom Konzern, der sie nicht rechtzeitig gewarnt habe. Auf das Musterverfahren
von Kapitalanlegern am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig habe die strafrechtliche Entscheidung der Kollegen vom Landgericht keine direkte Auswirkung, sagte eine OLG-Sprecherin.
Ministerpräsident Stephan Weil, Vertreter des Landes Niedersachsen als zweitgrößter VW-Eigner im Präsidium des Aufsichtsrats, sieht das Verfahrensende als positiven Schritt für das Unternehmen. „Für Volkswagen ist es von Vorteil, dass nunmehr auch diese Frage abschließend geklärt ist“, erklärte der SPD-Politiker. Die IG Metall – ebenfalls eine einflussreiche Kraft bei VW und mit Gewerkschaftschef Jörg Hofmann im Kontrollgremium vertreten – wollte sich zu der Verfahrenseinstellung nicht näher einlassen.