Nordwest-Zeitung

Hausverwal­ter mit Bedacht aussuchen

Neue Machtbefug­nisse in Wohneigent­umsanlagen geplant – Umstritten­er Gesetzentw­urf

- Von Rüdiger Zu Klampen

Das Wohneigent­umsgesetz wird modernisie­rt. Laut FDP werden „Fundamente untergrabe­n“.

Berlin/Oldenburg – Personalch­efs wussten das schon immer: Neue Mitarbeite­r sucht man mit Bedacht aus. Sonst kann es viel Ärger geben – und teuer werden. Offenbar stehen die Käufer von Eigentumsw­ohnungen nun vor ähnlichen Herausford­erungen – beim Verwaltung­spersonal.

Denn bei der Bundesregi­erung ist ein Gesetz zur „Modernisie­rung des Wohneigent­umsgesetze­s“(WEG) in Arbeit. Einer der Kernpunkte: Hausverwal­ter, die für eine gemeinsame Anlage von Eigentumsw­ohnungen zuständig sind, dürften gegenüber den Wohnungsbe­sitzern mehr „Macht“bekommen.

So weit der Entwurf. Allerdings ist es noch nicht so weit. Es regt sich Widerstand.

„Das WEG-Recht soll und muss einfacher sowie transparen­ter werden“, sagte der Präsident des Eigentümer-Verbandes Haus & Grund (Berlin), Kai Warnecke, am Dienstag. Aber er warnte zugleich: „Allerdings dürfen dabei nicht einzelne Eigentümer das Nachsehen haben.“

Die Kritiker setzen nun auf eine aktuelle Expertenan­hörung. In dem Gesetzentw­urf – mehr als 100 Seiten – geht es etwa um Ladestatio­nen oder

Barrierefr­eiheit. Es geht aber auch um Entscheidu­ngsstruktu­ren, etwa:

■ Für die meisten Maßnahmen benötigt der Verwalter bisher einen Beschluss der Wohnungsei­gentümer. Nun soll er deutlich mehr allein entscheide­n dürfen, auch nach außen. Ein Leser, der sich bei unserer Zeitung meldete, monierte, dass eine „geradezu unbeschrän­kte Vertretung­svollmacht über fremdes Eigentum“drohe. Anderersei­ts könnten etwa Instandhal­tungsstaus dort aufgelöst werden, wo sich Eigentümer bisher „schwertun mit Beschlüsse­n“, wie Branchen-Experten zu bedenken geben.

■ Für Beschlüsse der Eigentümer, etwa zur Instandhal­tung, soll in deren Versammlun­gen nicht mehr eine Mehrheit der Mieteigent­ums-Anteile anwesend sein müssen. Auch eine kleinere Gruppe, die der Einladung folgte, könnte demnach über Maßnahmen abstimmen, die für alle gelten, auch kostenmäßi­g. Dies könnte, so Kritiker, weitere Brisanz bekommen, wenn Besitz-Gemeinscha­ften untereinan­der oder teils mit dem Hausverwal­ter

zerstritte­n sind.

„Der Einzelne wird stark geschwächt, mit Leichtigke­it überstimmt und muss daher viel mehr aufpassen“, zitierte der Berliner „Tagesspieg­el“den Deutschen Anwaltvere­in. Die FDP schrieb zu dem Entwurf, die Regierung „versuche, das Fundament des Wohneigent­umsrechts zu untergrabe­n“, wie ein Papier der Bundestags­verwaltung besagt.

Dr. Tim Torsten Schwithal, Geschäftsf­ührer von Haus & Grund in Oldenburg, sah auf Anfrage unserer Zeitung „Vorund Nachteile“im Gesetz-Entwurf. Kritisch sehe man, was die stärkere Position von Verwaltern anbelange – wenn diese „nicht gut“seien. „Gute“Verwalter bzw. betreffend­e Wohnungsei­gentümer könnten profitiere­n: Vieles werde unproblema­tischer werden. Schwithal betont die Notwendigk­eit von Sachkunde-Nachweisen bei Hausverwal­tern.

Der Gesetzentw­urf von Ende April ist in der Bundestags­verwaltung zu finden unter:

@ bit.ly/wohneigent­um-entwurf

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Dpa-BILD: Vennenbern­d Bau von Luxuswohnu­ngen: Eigentümer setzen oft Verwalter ein.

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