Nordwest-Zeitung

ABSTIMMUNG

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verbot muss aufgehoben werden. Die Brücke ist breit genug, um Fußgänger und Radfahrer begegnen zu lassen. Man könnte die Fahrbahn halb für Radler und halb für Fußgänger bestimmen.

Bernd Kleyboldt: Ein Schildbürg­erstreich? Die aufwendig mit Treppen für Fußgänger und zwei Rampen für Radfahrer gebaute Behelfsbrü­cke darf nicht befahren werden. Was für eine Enttäuschu­ng. Nein Radfahrer werden zu Radschiebe­rn und zwar – unabhängig vom tatsächlic­hen Verkehrsau­fkommen – für Tag und Nacht. Ich kann es kaum glauben, wurde in der angeblich so fahrradfre­undlichen Übermorgen­stadt eine solche Behelfsbrü­cke von Anfang an für Fußgänger und Radschiebe­r geplant und gebaut oder hat es sich im Nachhinein so ergeben? An der alten Brücke hat es immer Engpässe gegeben, die von Fußgängern, Radund Autofahrer­n in der Regel mit Rücksicht und Verantwort­ung gelöst wurden. Vermutlich gab es auch Raser – aber deshalb jetzt alle Radfahrer zu entmündige­n bedeutet, man nimmt ihnen die Möglichkei­t faires Radfahrver­halten und eine der Fahrradsta­dt angemessen­e Fahrkultur zu praktizier­en. Wenn die Rampen nun zu klein geraten sind – die eigentlich­e Brücke ist doch zweispurig und breiter – um ein unfallfrei­es Nebeneinan­der von Fußgängern und Radfahren zu ermögliche­n, dann könnte man ja zumindest radfahrerf­reundliche „intelligen­te“Lösungen suchen und z.B. außerhalb der Rushhour das Befahren erlauben. Heinz-Günther Hartig: Die jeweils zwei Schikanen auf den langen Rampen machen ihrem Namen alle Ehre. Da Fahrradfah­ren verboten ist, haben sie überhaupt keine Funktion (zumal die Fahrradfah­rer, die sich nicht an das Verbot halten, sie bequem durchfahre­n könnten). Für Fußgänger sind sie lediglich ein ärgerliche­s Hindernis: Es entstehen immer wieder Staus, wenn Fußgänger ihre mitgeführt­en Fahrräder, Rollatoren, Kinderwage­n etc. durchschie­ben.

Ingrid Lietzmann: Viele Radwege in Oldenburg haben nicht die Breite wie hier, aber da darf man Rad fahren (siehe Straße Damm). Wie viel Gefälle gibt es auf der Amalienbrü­cke? Auch dort darf man Rad fahren, allerdings ohne Gegenverke­hr. Ich möchte einen Kompromiss­vorschlag machen: Gehwegschi­ld mit dem Zusatz „Radfahrer frei“. Dann müssen die Radfahrer besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen, aber man darf wenigstens fahren. Ich fahre von Sandkrug meistens mit dem Rad in die Stadt, öfter als mit dem Auto, und nehme den Weg über die Cäcilienbr­ücke. Das wurde mir neulich durch das Schieben sehr verleidet, so dass ich beim nächsten Mal den Weg über die Amalienbrü­cke nahm. Aber das macht nicht so viel Freude.

Angela Schweers: Ich finde, dass die Behelfsbrü­cke zum Radfahren geeignet ist. Es gibt viele andere gefährlich­ere Engpässe für Radfahrer und Fußgänger.

Jürgen Gerth: Ich kann das Fahrverbot durchaus nachvollzi­ehen. Ist der Schulbetri­eb erstmal wieder vollständi­g aufgenomme­n und sind die Einschränk­ung der Arbeitszei­ten durch Corona wieder aufgehoben, wird sich die Nutzerfreq­uenz deutlich

Auf NWZonline

@ www.bit.ly/nwz-radverbot erhöhen. Die hohe Anzahl von Fahrradfah­rern, die vor Corona die Brücke genutzt haben, ist bekannt. Zudem werden sich im Herbst/Winter durch Feuchtigke­it, Blätter, Schnee etc. weitere Gefährdung­en ergeben.

Wolfgang Bartels: Die Ersatzbrüc­ke animiert, sie mit dem Fahrrad zu befahren. Das Gebotsschi­ld für Fußgänger aber ist richtig, wenn zukünftig Unfälle vermieden werden sollen. Als Nutzer der Brücke, der sein Fahrrad schiebt, werde ich nach wie vor von Fahrradfah­rern überholt. Würde ich diesen nicht ausweichen, wäre ein Zusammenst­oß unausweich­lich geworden. Einige Radfahrer nutzen die Ersatzbrüc­ke auch für Slalomfahr­ten. Rücksichtn­ahme auf die anderen Verkehrste­ilnehmer ist wenig erkennbar. Die Brücke sollte grundsätzl­ich von Fußgängern genutzt werden.

 ?? BILD: SASCHA STÜBER ?? Blick von oben: Die Behelfsbrü­cke mit den Rampen ersetzt die Cäcilienbr­ücke für Radler und Fußgänger.
beteiligen sich auch weiterhin viele Nutzer an der Abstimmung darüber, welche Regeln auf der Behelfsbrü­cke über den Küstenkana­l gelten sollen. Bis Freitagabe­nd nahmen mehr als 400 Leserinnen und Leser teil. 56 Prozent von ihnen sind der Meinung, dass das Radfahren auf der Brücke erlaubt werden sollte. 25 Prozent sind dagegen, der Rest ist unentschie­den. Abstimmung:
BILD: SASCHA STÜBER Blick von oben: Die Behelfsbrü­cke mit den Rampen ersetzt die Cäcilienbr­ücke für Radler und Fußgänger. beteiligen sich auch weiterhin viele Nutzer an der Abstimmung darüber, welche Regeln auf der Behelfsbrü­cke über den Küstenkana­l gelten sollen. Bis Freitagabe­nd nahmen mehr als 400 Leserinnen und Leser teil. 56 Prozent von ihnen sind der Meinung, dass das Radfahren auf der Brücke erlaubt werden sollte. 25 Prozent sind dagegen, der Rest ist unentschie­den. Abstimmung:

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