Schulbegleitung wird Gegebenheiten angepasst
OLDENBURG/MTN – Letztlich einstimmig hat der Oldenburger Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung die Änderungen der pauschalierte Schulbegleitung abgesegnet.
Die Mittel sollen demnach künftig in einem dreistufigen System gerechter verteilt werden. Grundlage ist künftig der tatsächliche Anteil von Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen: Schulen mit weniger Kinder, die einen sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf benötigen, wird tendenziell weniger, Schulen mit überdurchschnittlich vielen Kindern tendenziell mehr gezahlt. Zudem gibt es einen Festbetrag für Prävention als planbare Größe für die Schulen.
Auch steigt die bisherige Durchschnittspauschale von 2250 auf 2500 Euro. Die Grünen hatten darüber hinaus noch die Möglichkeit einer Anpassung der Pauschalen in besonderen Fällen im Rahmen einer Schwankungsreserve von 300 000 Euro sowie eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung zum Jahreswechsel und ab 2022 eine jährliche Evaluierung durchgesetzt. Teuerer werden soll das System nicht. Insgesamt sind 8,3 Millionen Euro für 2020 vorgesehen. In den Jahren darauf steigt der Betrag jährlich bis auf 12,3 Millionen Euro für das Jahr 2023. Ein Antrag der Gruppe Die Linke/Piratenpartei, die Verträge mit den Anbietern
unbefristet abzuschließen, fand indes im Rat keine Mehrheit.
Germaid Eilers-Dörfler (SPD) sprach von einer „optimierten Ausgestaltung und sachgerechten Weiterentwicklung“. Sie deute zwar Sympathien für die Nicht-Befristung der Verträge an, wollte eine Entscheidung angesichts der Haushaltslage aber auf die nächste Evaluierung schieben.
„Einen großen Schritt“sah Grünen-Ratsfrau Andrea Hufeland in den Änderungen „zu einer systembezogenen statt einzelfallbezogenen Finanzierung“.
Klaus Raschke (CDU) wies zwar auf die im Laufe der Jahren steigenden Kosten hin, betonte aber, dass ein Zurückfahren nicht zu verantworten sei und sich „Verantwortung aus dem Bekenntnis zur Inklusion ergibt“.
Manfred Klöpper (Die Linke) hielt die Befristung der Verträge auf ein Jahr für falsch, weil das keine Verlässlichkeit für die Träger böte. Selbst wenn die Träger ihrerseits Verträge befristen würden, dürfe die Stadt daran nicht die Schuld tragen, ergänzte HansHenning Adler (Die Linke). Eine solche Befristung dürfe auch nur die Ausnahme bleiben, meinte Rita Schilling (Grüne), die wie ihre Fraktion den Vorstoß der Linken unterstützte, der letztlich aber keine Mehrheit fand.
In jeder Gruppe von gut 20 Personen gibt es immer mindestens eine Person, die einer besonderen Betreuung bedarf, und das muss nicht immer dieselbe Person sein. Besonders gilt dies für Grundschulklassen, weil die Voraussetzungen und Lebensumstände der Schüler*innen so unterschiedlich sind, dass es immer Kinder gibt, die auf die ein oder andere Weise „Schwierigkeiten mit dem Schulalltag“haben, wie es die Rektorin der Grundschule Ohmstede, Frau Gourdon-Brand, sehr schön und wertfrei sagt.
Der präventive Effekt, den Schulbegleitungen haben, indem sie einerseits den individuell betroffenen Kindern direkt und andererseits dadurch allen anderen Kindern indirekt helfen, ist offensichtlich beachtlich, wenn in ganz Oldenburg im Schnitt nur jedes 40. Kind ein „Statuskind“ist, an der GS Bloherfelde sogar nur jedes 100. Kind.
Den Sinn von Prävention, und dass diese nicht zum Nulltarif zu haben ist, lernen wir alle gerade durch Corona. Die Kosten für Schulbegleitungen sind übrigens bei deren sehr niedrigem Salär überschaubar.
Und nun lernen wir auch noch das „Präventionsparadox“kennen, wie es der Virologe Christian Drosten genannt hat: weil es – wegen der Prävention! – so wenig „Fälle“gibt, stellt man Sinn und Kosten in Frage. Wer der GS Bloherfelde für ihre gute Arbeit jede zweite Stelle streicht, bestraft erstens diese für ihre gute Arbeit, produziert zweitens mehr „Statuskinder“, die drittens wegen individueller Betreuungsnotwendigkeit insgesamt mehr Kosten produzieren werden, als man jetzt einzusparen erhofft und nimmt viertens in Kauf, dass viele Klassenkameraden in Mitleidenschaft gezogen werden.
Axel Coelho