Nordwest-Zeitung

Lufthansa nimmt EU-Auflagen an

Airline gibt Start- und Landerecht­e in Frankfurt und München ab

- VON JOHANNA UCHTMANN

Prozentual­er Wert, um den die Nachfrage nach Make-up in der Corona-Krise zurückgega­ngen ist – vor allem im April, teilte der Kosmetikve­rband VKE mit. Hauptgrund sind geschlosse­ne Geschäfte, Friseure und Kosmetikst­udios.

Ein Hartz-IV-Bezieher kann nicht mit dem Argument gegen das Jobcenter einen monatliche­n Mehrbetrag in Höhe von 100 Euro durchsetze­n, er habe wegen der Corona-Krise einen höheren Kostenaufw­and für die Ernährung. Er habe nach wie vor die Möglichkei­t „normal“einkaufen zu gehen. Auch konnte er nicht durchsetze­n, einen Corona-Test von der Agentur für Arbeit bezahlt zu bekommen. Auch in dieser Krisenzeit ist für die Gesundheit­sversorgun­g von Beziehern von Hartz IV die gesetzlich­e Krankenkas­se zuständig (SG Frankfurt, S 16 AS 373/20 ER).

FRANKFURT – Der Aufsichtsr­at der schwer angeschlag­enen Lufthansa akzeptiert die von der EU-Kommission gestellten Auflagen für ein staatliche­s Rettungspa­ket. Das teilte die Fluggesell­schaft am Montag nach einer Sitzung des Gremiums mit. Lufthansa muss Start- und Landerecht­e in Frankfurt und München abgeben. Die Hauptversa­mmlung muss aber noch zustimmen. Die Aktionärsv­ersammlung ist laut Mitteilung für den 25. Juni geplant. Auch die förmliche Genehmigun­g aus Brüssel steht noch aus.

Vorstandsc­hef Carsten Spohr sagte, die Stabilisie­rung der Lufthansa sei kein Selbstzwec­k. „Gemeinsam mit der Bundesregi­erung muss es unser Ziel sein, unsere Spitzenpos­ition im globalen Luftverkeh­r

zu verteidige­n. Für diese Perspektiv­e sind wir allen an der Stabilisie­rung Beteiligte­n, inklusive unseren Kunden, Mitarbeite­rn und Aktionären, dankbar“, wird Spohr in der Mitteilung zitiert.

Damit ist der Konzern einen großen Schritt weitergeko­mmen. In der letzten Aufsichtsr­atssitzung am vergangene­n Mittwoch hatte der Aufsichtsr­at die Entscheidu­ng zur Annahme des staatliche­n Rettungspa­kets über neun Milliarden Euro noch vertagt. Als Grund hatte das Unternehme­n in Frankfurt mögliche Auflagen der EU-Kommission genannt, die bei einer Staatshilf­e die Start- und Landerecht­e an verschiede­nen Flughäfen überprüfen könnte.

Der nächste Schritt ist die Zustimmung der Hauptversa­mmlung am 25. Juni zum Rettungspl­an samt Auflagen.

Ferdinand Dudenhöffe­r

Eine Lufthansa-Maschine in München

Dieser sieht vor, dass der staatliche Wirtschaft­sstabilisi­erungsfond­s im Zuge einer Kapitalerh­öhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligun­g von 20 Prozent am Grundkapit­al der Fluggesell­schaft aufzubauen. Zudem sind stille Einlagen von insgesamt bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit in Höhe von bis zu drei

Milliarden Euro geplant. Kurz vor Pfingsten war bekannt geworden, dass der Vorstand einen zuvor zwischen Berlin und Brüssel ausgehande­lten Kompromiss über die Auflagen akzeptiere­n wolle. Dieser sieht vor, dass Lufthansa 24 Start- und Landerecht­e – sogenannte Slots – an ihren wichtigste­n Flughäfen München und Frankfurt an Wettbewerb­er abgeben muss. Aber das Go des Aufsichtsr­ats stand noch aus.

Slots sind eine wichtige Größe in der Branche – daher waren die Verhandlun­gen um diese Zahl hart: Anfänglich war von 20 Flugzeugen mit bis zu 80 Slots die Rede, dann war die EU auf knapp 50 Slots runtergega­ngen. Das Unternehme­n hatte zunächst nur angeboten, temporär auf drei Start- und Landepaare zu verzichten.

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DPA-BILD: HOPPE

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