Scheele zahlt 39 000 Euro für Gemälde zurück
Ex-Museumschef Friedrich Scheele überweist Stadt 39 070,51 Euro für Radziwill-Gemälde
OLDENBURG/MTN – Der frühere Oldenburger Museumsdirektor Friedrich Scheele hat der Stadt Oldenburg 39 070,51 Euro überwiesen. Damit wäre der Schaden abgegolten, der der Stadt entstanden ist, sollten sich die Vorwürfe gegen Scheele erhärten. Dieser soll ein Gemälde des Malers Franz Radziwill (1895-1983) aus städtischem Besitz veräußert und den Gewinn in die eigene Tasche gesteckt haben.
32 100 Euro der Summe sind für das Bild selbst bestimmt, der Rest sind sogenannte Deliktzinsen, wie die Stadt am Freitag auf Nachfrage mitteilte. Die Stadt hatte am Montag Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg prüft derzeit, ob der Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat besteht.
Die Zahlung sei schon vor dem ersten Pressebericht erfolgt, betont Scheele-Anwalt Kim Müller. Die strafrechtlichen Vorwürfe sind aber noch nicht vom Tisch.
OLDENBURG – Die Stadt Oldenburg hat eine Zahlung in Höhe von insgesamt 39 070,51 Euro von Friedrich Scheele erhalten. Das hat Stadtsprecher Reinhard Schenke am Freitag auf Nachfrage bestätigt.
Friedrich Scheele wird vorgeworfen, in seiner Zeit und Funktion als Direktor der städtischen Museen, Sammlungen und Kunsthäuser der Stadt Oldenburg ein Gemälde des Malers Franz Radziwill (18951983) veräußert und den Gewinn in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Diesen Vorwurf hat die Stadt Oldenburg erhoben und am vergangenen Montag Strafanzeige erstattet.
Die Überweisung teilt sich auf in 32 100 Euro für das Bild selbst und sogenannte Deliktzinsen. Wie Scheeles Anwalt Kim Müller gegenüber der Ð betont, sei die Zahlung bereits am vergangenen Freitag, 3. Juli, veranlasst worden – und damit vor dem Öffentlichwerden der Vorwürfe. „Herr Dr. Scheele
hat damit die zivilrechtliche Verantwortung übernommen.“Die Forderung der Stadt, bei der das Geld am Dienstag verbucht wurde, sei damit ausgeglichen. Die Ð hatte erstmals am Montag über die Strafanzeige der Stadt berichtet. „Die zivilrechtlichen Ansprüche sind damit erfüllt“, betonte Müller.
Inwieweit seinem Mandanten die im Raum stehende Veruntreuung strafrechtlich vorzuwerfen sei, befinde sich in der Klärung, so Müller.
Auswirkungen auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft habe die zivilrechtliche Regelung nicht, teilte der Sprecher der Behörde, Thorsten Stein, mit. Grundsätzlich ändere eine zivilrechtliche Regelung nichts an einer Tat. Derzeit werde in Vorermittlungen geprüft, ob der Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat bestehe. Juristisch sei eine zivilrechtliche Regelung kein Schuldanerkenntnis. In einem möglichen Strafverfahren könnte es aber Berücksichtigung finden.
Zurücknehmen könnte die Stadt Oldenburg ihre Anzeige zwar, am Verfahren ändern würde das allerdings nichts, so Stein. Die Staatsanwaltschaft müsse den in Rede stehenden Vorwurf der Untreue weiter verfolgen.
Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren ein städtischer Mitarbeiter, der das Gemälde „Stillleben mit Fingerhut und weißem Krug“in der aktuellen Ausstellung zu Franz Radziwills 125. Geburtstag in Dangast gesehen hatte. Der Mit
arbeiter wurde beim Bildnachweis „Privater Besitz“misstrauisch, weil er wusste, dass es sich eigentlich um ein Gemälde im Eigentum der Stadt Oldenburg handelt. Bei Nachforschungen fiel auf, dass Scheele das Bild an die Öffentliche Versicherung verkauft und dabei angegeben hatte, das Gemälde sei aus seinem Besitz. Im September 2014 soll Scheele an die Versicherung herangetreten sein.
Scheele war im Jahr 2009 nach Oldenburg gewechselt. Nach einem Streit trennte man sich aber bereits 2015 wieder. Im Jahr 2017 trat Scheele eine neue Stelle in Rastede an. Er sollte, wie es hieß, für die Residenzort Rastede GmbH ein kulturhistorisches Konzept erarbeiten.