Nordwest-Zeitung

Teamsport wieder erlaubt

Gründlich entschlack­te Landesvero­rdnung gilt bis Ende August

- VON STEFAN IDEL, BÜRO HANNOVER

Jugendreis­en mit bis zu 50 Teilnehmer­n sind wieder möglich. Restaurant­s und Mensen dürfen Büfetts anbieten.

HANNOVER – Niedersach­sen hat seine Corona-Verordnung gründlich abgespeckt. Die neue, kompakte Version hat 24 statt 36 Seiten. Das Regelwerk tritt am Montag in Kraft und soll dann bis zum 31. August Gültigkeit haben. Die Änderungen in der Übersicht:

■ HEIME UND KLINIKEN

Bewohner von Heimen und Krankenhau­spatienten dürfen künftig wieder von mehr als einer Person Besuch erhalten – sofern die Hygienemaß­nahmen in der Einrichtun­g ausreichen­d sind. ■ REISEN Erleichter­ungen gibt es auch für die Veranstalt­er von Jugendreis­en: Sie dürfen künftig Gruppen mit bis zu 50 Teilnehmen­den mitnehmen, sagte Claudia Schröder, Vize-Leiterin des Krisenstab­s der Landesregi­erung, am Freitag. Für touristisc­he Busreisen falle die Abstandsre­gel weg, wenn jeder Fahrgast beim Betreten und Verlassen des Fahrzeugs sowie im Bus eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt.

■ SPORT

Im Mannschaft­ssport, etwa im Fußball, dürfen wieder Teams zu Wettkämpfe­n gegeneinan­der antreten. Nach der neuen Verordnung darf die Gruppengrö­ße von 30 aber nicht überschrit­ten werden. Zugelassen sind maximal 50 Zuschauer, wenn die Abstandsre­gel eingehalte­n wird. Wenn es für jeden Zuschauer einen festen Sitzplatz gibt, liegt die Obergrenze sogar bei 500 Personen.

■ GASTRONOMI­E

Es gilt: Alles, was laut Regelwerk nicht verboten ist, ist gestattet. So können Hotels, Restaurant­s und Mensen wieder Büfetts anbieten. Clubs, Diskotheke­n, Bordelle und ShishaBars bleiben geschlosse­n.

■ KIRCHEN/MUSIK

Chormusik in Kirchen ist ebenso wenig verboten wie Musikunter­richt mit Blasinstru­menten. Die Kirchen gingen sehr verantwort­ungsvoll in der Corona-Krise vor, lobte Schröder.

■ GENERELLES

Nicht gerüttelt hat das Land an der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und im Nahverkehr. Es gelten weiterhin die Abstandsre­gel von 1,5 Metern sowie die bekannten Hygienekon­zepte, etwa die Steuerung von Personenst­römen. Auch bleibt es dabei, dass bei Zusammenkü­nften im öffentlich­en Raum nicht mehr als zehn Personen aus unterschie­dlichen Haushalten zusammenko­mmen dürfen.

Niedersach­sens neue Regelwerk wurde gründlich entschlack­t. Bei Feiern oder Beerdigung­en gilt weiter die 50-PersonenGr­enze.

HANNOVER – Nach dem niedersäch­sischen Stufenplan, der in fünf Etappen in einen „neuen Alltag“mit dem Corona-Virus führen sollte, hat die Landesregi­erung eine neue Verordnung vorgelegt. Sie tritt am Montag in Kraft. Das 24 Seiten starke Werk ist in acht Teile gegliedert. Die Systematik wurde geändert: Alles, was nicht ausdrückli­ch verboten ist, gilt künftig als gestattet.

Welche Regeln sind weiterhin gültig?

Im 1. Teil der Verordnung stehen die Allgemeine­n Vorschrift­en. Claudia Schröder, die stellvertr­etende Vorsitzend­e

des Krisenstab­s, sprach von einer Art Präambel. Danach sind Kontakte zu anderen Menschen „auf das Notwendige“zu beschränke­n. Es gilt weiterhin der Mindestabs­tand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Im öffentlich­en Raum dürfen sich nicht mehr als zehn Personen treffen. In die private Wohnung mischt sich der Staat nicht ein. Schröder appelliert­e aber an die Bürger, sich und private Gäste nicht zu gefährden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin in Geschäften, auf Märkten und im Öffentlich­en Nahverkehr Pflicht. In bestimmten Fällen sind Hygienekon­zepte zu erstellen.

Was bleibt in der CoronaKris­e verboten?

Clubs, Diskotheke­n, Bordelle und Shisha-Bars müssen geschlosse­n bleiben. Messen, Kongresse und Spezialmär­kte dürfen erst nach dem 31. August wieder stattfinde­n. Bis Ende Oktober sind Großverans­taltungen

mit 1000 oder mehr Menschen verboten. Betroffen sind alle Volks- und Schützenfe­ste, aber auch die beliebte Kirmes. Bei Veranstalt­ungen unter freiem Himmel bleibt es bei der maximalen Besucherza­hl von 500.

Wie sieht es mit Feiern und in Restaurant­s aus?

An Hochzeitsf­eiern, Taufen oder auch Beerdigung­en dürfen nicht mehr als 50 Personen teilnehmen. Die Gäste der Feier dürfen ihre Plätze nicht beliebig tauschen und müssen beim Verlassen der Plätze Masken tragen, erklärte Schröder. Abstandsge­bote sind einzuhalte­n. Tanzverans­taltungen wären also nicht möglich. Einschränk­ungen für Gastronomi­e und Hotellerie wurden weitgehend aufgehoben. Sie müssen ein Hygienekon­zept haben und die Kundendate­n dokumentie­ren. Auch Büfetts sind in Restaurant­s oder Mensen nicht mehr verboten. In Kantinen, Mensen oder am

Imbisswage­n gilt weiterhin aber das Abstandsge­bot.

Gibt es Änderungen beim Tourismus?

In Jugendherb­ergen, Familienun­d Freizeitst­ätten können wieder Jugendgrup­pen mit bis zu 50 Personen aufgenomme­n werden. Auch für Jugendreis­en gilt diese Obergrenze. Weiterhin müssen die Kontaktdat­en erfasst und drei Wochen verwahrt werden. Bei touristisc­hen Schiffsfah­rten müssen die Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch wer Boote oder Fahrräder verleiht, muss die Daten seiner Kunden erfassen. Bei touristisc­hen Busreisen müssen die Gäste beim Einund Aussteigen eine Maske tragen. Können im Bus die Abstandsge­bote nicht eingehalte­n werden, müssen sie auch während der Fahrt eine MundNasen-Bedeckung tragen. Zugleich soll während der Reise die Klimaautom­atik für einen stetigen Luftaustau­sch sorgen.

Die Maskenpfli­cht gilt auch während der Kutschfahr­t.

Gibt es neue Regeln für die Kinderbetr­euung?

Nein, an allen Kitas und Horten findet ein eingeschrä­nkter Betrieb statt. Die „Durchmisch­ung“der Gruppen ist weiterhin nicht erlaubt. Jede Gruppe wird bestimmten Räumlichke­iten zugeordnet. Im Falle einer Infektion soll nicht die gesamte Einrichtun­g geschlosse­n, sondern mit dem Gesundheit­samt eine faire Lösung gefunden werden.

Wie sieht es in Kliniken und Pflegeheim­en aus?

Das ist eine große Neuerung in der Verordnung: Bewohner von Heimen und Patienten in Kliniken dürfen wieder von mehr als einer Person Besuch erhalten. Voraussetz­ung ist, dass das Hygienekon­zept mit dem örtlichen Gesundheit­samt abgestimmt wurde. Die Regeln gelten bis 31. August.

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DPA-BILD: JENS BÜTTNER Lockerunge­n auch im Tourismus: Von Montag an sind Touren im Reisebus, allerdings mit Mund-Nasen-Schutz, wieder möglich.

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