Teamsport wieder erlaubt
Gründlich entschlackte Landesverordnung gilt bis Ende August
Jugendreisen mit bis zu 50 Teilnehmern sind wieder möglich. Restaurants und Mensen dürfen Büfetts anbieten.
HANNOVER – Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung gründlich abgespeckt. Die neue, kompakte Version hat 24 statt 36 Seiten. Das Regelwerk tritt am Montag in Kraft und soll dann bis zum 31. August Gültigkeit haben. Die Änderungen in der Übersicht:
■ HEIME UND KLINIKEN
Bewohner von Heimen und Krankenhauspatienten dürfen künftig wieder von mehr als einer Person Besuch erhalten – sofern die Hygienemaßnahmen in der Einrichtung ausreichend sind. ■ REISEN Erleichterungen gibt es auch für die Veranstalter von Jugendreisen: Sie dürfen künftig Gruppen mit bis zu 50 Teilnehmenden mitnehmen, sagte Claudia Schröder, Vize-Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung, am Freitag. Für touristische Busreisen falle die Abstandsregel weg, wenn jeder Fahrgast beim Betreten und Verlassen des Fahrzeugs sowie im Bus eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt.
■ SPORT
Im Mannschaftssport, etwa im Fußball, dürfen wieder Teams zu Wettkämpfen gegeneinander antreten. Nach der neuen Verordnung darf die Gruppengröße von 30 aber nicht überschritten werden. Zugelassen sind maximal 50 Zuschauer, wenn die Abstandsregel eingehalten wird. Wenn es für jeden Zuschauer einen festen Sitzplatz gibt, liegt die Obergrenze sogar bei 500 Personen.
■ GASTRONOMIE
Es gilt: Alles, was laut Regelwerk nicht verboten ist, ist gestattet. So können Hotels, Restaurants und Mensen wieder Büfetts anbieten. Clubs, Diskotheken, Bordelle und ShishaBars bleiben geschlossen.
■ KIRCHEN/MUSIK
Chormusik in Kirchen ist ebenso wenig verboten wie Musikunterricht mit Blasinstrumenten. Die Kirchen gingen sehr verantwortungsvoll in der Corona-Krise vor, lobte Schröder.
■ GENERELLES
Nicht gerüttelt hat das Land an der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und im Nahverkehr. Es gelten weiterhin die Abstandsregel von 1,5 Metern sowie die bekannten Hygienekonzepte, etwa die Steuerung von Personenströmen. Auch bleibt es dabei, dass bei Zusammenkünften im öffentlichen Raum nicht mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen dürfen.
Niedersachsens neue Regelwerk wurde gründlich entschlackt. Bei Feiern oder Beerdigungen gilt weiter die 50-PersonenGrenze.
HANNOVER – Nach dem niedersächsischen Stufenplan, der in fünf Etappen in einen „neuen Alltag“mit dem Corona-Virus führen sollte, hat die Landesregierung eine neue Verordnung vorgelegt. Sie tritt am Montag in Kraft. Das 24 Seiten starke Werk ist in acht Teile gegliedert. Die Systematik wurde geändert: Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, gilt künftig als gestattet.
Welche Regeln sind weiterhin gültig?
Im 1. Teil der Verordnung stehen die Allgemeinen Vorschriften. Claudia Schröder, die stellvertretende Vorsitzende
des Krisenstabs, sprach von einer Art Präambel. Danach sind Kontakte zu anderen Menschen „auf das Notwendige“zu beschränken. Es gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Im öffentlichen Raum dürfen sich nicht mehr als zehn Personen treffen. In die private Wohnung mischt sich der Staat nicht ein. Schröder appellierte aber an die Bürger, sich und private Gäste nicht zu gefährden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin in Geschäften, auf Märkten und im Öffentlichen Nahverkehr Pflicht. In bestimmten Fällen sind Hygienekonzepte zu erstellen.
Was bleibt in der CoronaKrise verboten?
Clubs, Diskotheken, Bordelle und Shisha-Bars müssen geschlossen bleiben. Messen, Kongresse und Spezialmärkte dürfen erst nach dem 31. August wieder stattfinden. Bis Ende Oktober sind Großveranstaltungen
mit 1000 oder mehr Menschen verboten. Betroffen sind alle Volks- und Schützenfeste, aber auch die beliebte Kirmes. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bleibt es bei der maximalen Besucherzahl von 500.
Wie sieht es mit Feiern und in Restaurants aus?
An Hochzeitsfeiern, Taufen oder auch Beerdigungen dürfen nicht mehr als 50 Personen teilnehmen. Die Gäste der Feier dürfen ihre Plätze nicht beliebig tauschen und müssen beim Verlassen der Plätze Masken tragen, erklärte Schröder. Abstandsgebote sind einzuhalten. Tanzveranstaltungen wären also nicht möglich. Einschränkungen für Gastronomie und Hotellerie wurden weitgehend aufgehoben. Sie müssen ein Hygienekonzept haben und die Kundendaten dokumentieren. Auch Büfetts sind in Restaurants oder Mensen nicht mehr verboten. In Kantinen, Mensen oder am
Imbisswagen gilt weiterhin aber das Abstandsgebot.
Gibt es Änderungen beim Tourismus?
In Jugendherbergen, Familienund Freizeitstätten können wieder Jugendgruppen mit bis zu 50 Personen aufgenommen werden. Auch für Jugendreisen gilt diese Obergrenze. Weiterhin müssen die Kontaktdaten erfasst und drei Wochen verwahrt werden. Bei touristischen Schiffsfahrten müssen die Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch wer Boote oder Fahrräder verleiht, muss die Daten seiner Kunden erfassen. Bei touristischen Busreisen müssen die Gäste beim Einund Aussteigen eine Maske tragen. Können im Bus die Abstandsgebote nicht eingehalten werden, müssen sie auch während der Fahrt eine MundNasen-Bedeckung tragen. Zugleich soll während der Reise die Klimaautomatik für einen stetigen Luftaustausch sorgen.
Die Maskenpflicht gilt auch während der Kutschfahrt.
Gibt es neue Regeln für die Kinderbetreuung?
Nein, an allen Kitas und Horten findet ein eingeschränkter Betrieb statt. Die „Durchmischung“der Gruppen ist weiterhin nicht erlaubt. Jede Gruppe wird bestimmten Räumlichkeiten zugeordnet. Im Falle einer Infektion soll nicht die gesamte Einrichtung geschlossen, sondern mit dem Gesundheitsamt eine faire Lösung gefunden werden.
Wie sieht es in Kliniken und Pflegeheimen aus?
Das ist eine große Neuerung in der Verordnung: Bewohner von Heimen und Patienten in Kliniken dürfen wieder von mehr als einer Person Besuch erhalten. Voraussetzung ist, dass das Hygienekonzept mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgestimmt wurde. Die Regeln gelten bis 31. August.