Alarmstimmung im Bundespresseamt
Warum die Regierung zum Spion aus Ägypten schweigt
BERLIN – Es ist der Stoff, aus dem Romane von John le Carré sind: Ein Spion, der lange Zeit unentdeckt Informationen aus dem Zentrum der Macht beschaffen soll.
Alarmstimmung in der Bundesregierung. Ein Mitarbeiter des Bundespresseamtes soll für den ägyptischen Auslandsgeheimdienst gearbeitet haben und bereits im Dezember enttarnt worden sein. Das geht aus dem Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz hervor, den Bundesinnenminister Horst Seehofer am Donnerstag vorgestellt hatte.
„Im Dezember 2019 wurden durch das Bundeskriminalamt im Auftrag des Generalbundesanwalts Exekutivmaßnahmen gegen einen Mitarbeiter des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung durchgeführt, der über Jahre hinweg einem ägyptischen Nachrichtendienst zugearbeitet haben soll“, heißt es knapp in dem Geheimdienstbericht. Es gebe Hinweise darauf, dass ägyptische Geheimdienste in Deutschland lebende Landsleute als Spione anwerben und für nachrichtendienstliche Zwecke gewinnen wollten.
Bei dem Agenten soll es sich um einen Mitarbeiter der Bundespresseamtes handeln, der dort im Besucherdienst gearbeitet hatte und im mittleren Dienst tätig war. Der Dienst im Presseamt ist für die Organisation von Reisen von Besuchergruppen vor allem der Bundestagsabgeordneten zuständig. Mitarbeiter des Besucherdienstes sind auch in Kontakt mit Politikern und Journalisten.
Was war das Ziel des Spions? Welche Informationen hat er bekommen? Warum blieb er so lange unentdeckt? Und warum hat die Bundesregierung erst jetzt, sieben Monate später und noch dazu eher beiläufig in einem Bericht, über den Spionagefall informiert? Von Seiten der Bundesregierung gab es dazu am Freitag kaum Antworten. Die stellvertretende Regierungssprecherin Martina Fietz blieb wortkarg, verwies auf die laufenden Ermittlungen.
Bei dem Verdächtigen soll es sich um einen in Ägypten geborenen Deutschen handeln, der mehrere Jahre für das Presseamt der Bundesregierung gearbeitet hat. Sein Büro und seine Wohnräume seien durchsucht worden, heißt es. Für einen Haftbefehl oder eine Anklage reichen die Verdachtsmomente bislang aber offensichtlich nicht aus.