Haftstrafen nach Randale bei G20-Gipfel
Angeklagte wegen Ausschreitungen auf Elbchaussee verurteilt – Richterin kritisiert alle Seiten
Dass Jugendliche die Welt verbessern wollen, findet die Richterin sympathisch. Wegen der Gewalt müssten aber dennoch alle fünf Angeklagten bestraft werden.
HAMBURG – Nach gut anderthalb Jahren ist der erste Prozess im Zusammenhang mit dem gewalttätigen Aufmarsch an der Hamburger Elbchaussee beim G20-Gipfel zu Ende gegangen. Die Jugendkammer am Landgericht Hamburg verurteilte drei der fünf Angeklagten zu Haftstrafen. Ein 24Jähriger aus Frankreich wurde wegen schweren Landfriedensbruchs, Beihilfe zur Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Er bekam eine Strafe von drei Jahren. Nach Überzeugung der Strafkammer hatte er bei weiteren Protesten gegen den Gipfel noch dreimal Polizisten mit Steinen und Flaschen angegriffen.
Auf Freispruch plädiert
Ein 26-Jähriger aus Flörsheim am Main (Hessen) erhielt ein Jahr und fünf Monate Haft auf Bewährung, ein 24von
Jähriger aus Offenbach eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die anderen Angeklagten – ebenfalls zwei junge Männer aus Offenbach im Alter von 20 Jahren – müssen wegen Landfriedensbruchs 20 Arbeitsleistungen zu je sechs Stunden erbringen. Sie waren zur Tatzeit noch Jugendliche.
Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich härtere Strafen zwischen zweieinhalb und fast fünf Jahren Haft gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Die Angeklagten
waren nach Überzeugung des Gerichts unter den rund 220 schwarz Vermummten, die am Morgen des 7. Juli 2017 über die Elbchaussee zogen. Aus dem Aufzug heraus wurden Autos und Gebäude angezündet, zahlreiche Scheiben eingeschlagen und Häuser mit Farbe beschmiert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand ein Schaden von rund einer Million Euro. Sechs Menschen erlitten Schocks oder wurden verletzt.
Die Angeklagten hätten zumindest billigend in Kauf genommen,
dass Banken, Versicherungen und Immobilienbüros beschädigt, Barrikaden errichtet und Polizisten mit Steinen beworfen wurden, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring. Den eigentlichen Gewalttätern hätten sie die Basis geboten und sich mit ihnen solidarisiert.
Allerdings seien ihnen ein Angriff auf eine Frau, die die Ausschreitungen mit dem Handy filmte, und ein weiterer auf einen Linienbus nicht zuzurechnen. Beim Entschluss zur Teilnahme hätten sie daausgehen können, dass sich die Aktion nicht gegen die Zivilbevölkerung richten würde. Denn solche Angriffe seien in der linken Szene im Unterschied zur rechten Szene nicht üblich. Die Schläge auf die Fahrertür des Linienbusses seien nach Ansicht eines Sachverständigen die „Kurzschlusshandlung eines Exzesstäters“gewesen. Der Fahrer erlitt einen Schock und war monatelang arbeitsunfähig.
Pauschalisierung falsch
Für einen Steinwurf in eine Küche, bei dem eine Anwohnerin nur knapp einer Verletzung entging, seien die Angeklagten ebenfalls nicht mitverantwortlich. Die Tat geschah, als sie sich bereits vom Aufmarsch entfernt hatten. Dass die Staatsanwaltschaft die fünf jungen Männer für alle beim Aufmarsch angerichteten Schäden verantwortlich gemacht habe, sei eine nicht zulässige Pauschalisierung und rechtlich falsch.
Meier-Göring übte scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft, aber auch an den Verteidigern. Sie habe selten so viel persönliche Betroffenheit, Meinungsmache und Schwarz-Weiß-Malerei erlebt, sagte die Richterin. Die Kammer habe sich um eine unideologische Sicht auf das Geschehen bemüht.