Alles rechtens beim Finanzamt?
Grundstückstausch zwischen Land und Oldenburger Unternehmer Oetken
Es gibt wohl einen „Ausnahmetatbestand“. Bis zum 31. März muss das Baurecht geändert sein.
ETZHORN – Ist beim Grundstückstausch zwischen dem Land Niedersachsen und dem Oldenburger Bauunternehmer Klaus Oetken alles korrekt verlaufen? Oder hätte die landeseigene Liegenschaft an der 91er Straße höchstbietend verkauft werden müssen? Ein NWZ-Leser, der nicht genannt werden will, hat da so seine Zweifel.
Der Oldenburger SPDLandtagsabgeordnete Ulf Prange räumt sie aus. Denn, so Prange: „Der Ausnahmetatbestand der Landeshaushaltsordnung ist erfüllt.“Das Land habe großes Interesse an dem Geschäft, weil Millionen Euro an Steuergeldern eingespart werden könnten. Die Module, in denen das Finanzamt heute am Stubbenweg/Ecke Wilhelmshavener Heerstraße untergebracht seien, könnten stehenbleiben und müssten
Filetstück in der Innenstadt: Das ehemalige Finanzamtsgelände soll neu bebaut werden.
für einen Umzug nicht demontiert werden. Zudem würden bis 2026 die Mietkosten in Höhe von 908 000 Euro eingespart. Oetken hat für das 5707 Quadratmeter große Grundstück an der 91er Straße 6 977 700 Euro an das Land zahlen müssen. Für die Liegenschaft des Finanzamtes im Stubbenweg erhält der Bauunternehmer 2 350000 Euro. „Die Standortsicherung stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar, das den Verkauf ohne Marktbefassung rechtfertigt“,
ergänzt die CDU-Landtagsabgeordnete Esther Niewerth-Baumann.
„Beide Grundstücke wurden zum Stichtag 3. Dezember 2019 durch den Gutachterausschuss bewertet“, teilte Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) in Hannover mit. Das zwischenzeitlich abgerissene Finanzamtsgebäude an der 91er Straße hatte erhebliche Gebäudeschäden. Der Abriss kostete über drei Millionen Euro. Hilbers sieht in dem Tausch einen Gewinn für alle
Beteiligten. Für den Neubau an der 91er- Straße hat Oetken zudem auf Wunsch der Stadt einen privaten Architektenwettbewerb unter Beteiligung der Politik und der Stadt mit acht Architekturbüros ausgeschrieben. Unter anderem sitzen der Auslober, Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, und Baudezernent Dr. Sven Uhrhan sowie ein namhafter unabhängiger Architekt in der Jury.
„Es ist wesentliche und grundsätzliche Voraussetzung, dass Baurecht geschaffen wird. Das jetzige Baurecht berücksichtigt nur das alte Finanzamt und lässt eben nur einen solchen Bau wieder zu. Das Gutachten des Gutachterausschusses setzt aber eine allgemeine Bebaubarkeit voraus. Hieraus leitet sich auch der ermittelte Wert ab“, beantwortete Oetken-Prokurist Eelko Möhlmann eine Anfrage der NWZ. Oetken hatte gemeinsam mit dem Land eine Frist bis zum 31. März 2021 gesetzt. Sollte sie nicht ausreichen, könnte sie unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.