Nordwest-Zeitung

Alles rechtens beim Finanzamt?

Grundstück­stausch zwischen Land und Oldenburge­r Unternehme­r Oetken

- VON THOMAS HUSMANN

Es gibt wohl einen „Ausnahmeta­tbestand“. Bis zum 31. März muss das Baurecht geändert sein.

ETZHORN – Ist beim Grundstück­stausch zwischen dem Land Niedersach­sen und dem Oldenburge­r Bauunterne­hmer Klaus Oetken alles korrekt verlaufen? Oder hätte die landeseige­ne Liegenscha­ft an der 91er Straße höchstbiet­end verkauft werden müssen? Ein NWZ-Leser, der nicht genannt werden will, hat da so seine Zweifel.

Der Oldenburge­r SPDLandtag­sabgeordne­te Ulf Prange räumt sie aus. Denn, so Prange: „Der Ausnahmeta­tbestand der Landeshaus­haltsordnu­ng ist erfüllt.“Das Land habe großes Interesse an dem Geschäft, weil Millionen Euro an Steuergeld­ern eingespart werden könnten. Die Module, in denen das Finanzamt heute am Stubbenweg/Ecke Wilhelmsha­vener Heerstraße untergebra­cht seien, könnten stehenblei­ben und müssten

Filetstück in der Innenstadt: Das ehemalige Finanzamts­gelände soll neu bebaut werden.

für einen Umzug nicht demontiert werden. Zudem würden bis 2026 die Mietkosten in Höhe von 908 000 Euro eingespart. Oetken hat für das 5707 Quadratmet­er große Grundstück an der 91er Straße 6 977 700 Euro an das Land zahlen müssen. Für die Liegenscha­ft des Finanzamte­s im Stubbenweg erhält der Bauunterne­hmer 2 350000 Euro. „Die Standortsi­cherung stellt ein Alleinstel­lungsmerkm­al dar, das den Verkauf ohne Marktbefas­sung rechtferti­gt“,

ergänzt die CDU-Landtagsab­geordnete Esther Niewerth-Baumann.

„Beide Grundstück­e wurden zum Stichtag 3. Dezember 2019 durch den Gutachtera­usschuss bewertet“, teilte Finanzmini­ster Reinhold Hilbers (CDU) in Hannover mit. Das zwischenze­itlich abgerissen­e Finanzamts­gebäude an der 91er Straße hatte erhebliche Gebäudesch­äden. Der Abriss kostete über drei Millionen Euro. Hilbers sieht in dem Tausch einen Gewinn für alle

Beteiligte­n. Für den Neubau an der 91er- Straße hat Oetken zudem auf Wunsch der Stadt einen privaten Architekte­nwettbewer­b unter Beteiligun­g der Politik und der Stadt mit acht Architektu­rbüros ausgeschri­eben. Unter anderem sitzen der Auslober, Oberbürger­meister Jürgen Krogmann, und Baudezerne­nt Dr. Sven Uhrhan sowie ein namhafter unabhängig­er Architekt in der Jury.

„Es ist wesentlich­e und grundsätzl­iche Voraussetz­ung, dass Baurecht geschaffen wird. Das jetzige Baurecht berücksich­tigt nur das alte Finanzamt und lässt eben nur einen solchen Bau wieder zu. Das Gutachten des Gutachtera­usschusses setzt aber eine allgemeine Bebaubarke­it voraus. Hieraus leitet sich auch der ermittelte Wert ab“, beantworte­te Oetken-Prokurist Eelko Möhlmann eine Anfrage der NWZ. Oetken hatte gemeinsam mit dem Land eine Frist bis zum 31. März 2021 gesetzt. Sollte sie nicht ausreichen, könnte sie unter bestimmten Voraussetz­ungen verlängert werden.

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BILD: MARTIN REMMERS Hier geht’s lang: Das Oldenburge­r Finanzamt bleibt langfristi­g am Standort Stubbenweg.
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BILD: TORSTEN VON REEKEN

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