Nordwest-Zeitung

Sechsfachm­örder soll 15 Jahre in Haft

27-jähriger Schütze soll seine Familie heimtückis­ch ermordet haben

- Von Aleksandra Bakmaz

Regie-Altmeister Ridley Scott (82, „Bladerunne­r“, „Alien“) und Oscarpreis­träger Kevin Macdonald („Der letzte König von Schottland“) haben YouTube-Nutzer dazu aufgerufen, am 25. Juli ihren Tag zu filmen. Die Filmemache­r wollen mit dem Material ihren Dokumentar­film „Life in a Day“von 2011 fortsetzen, der als erster Film komplett aus Beiträgen von Nutzern der Videoplatt­form bestand. „Dies wird ein Statement darüber, wo wir jetzt stehen“, sagte Scott in dem Aufruf. Die Filmemache­r suchen nach authentisc­hen Videos.

Ellwangen – Weil er einen großen Teil seiner Familie in Rot am See in Baden-Württember­g heimtückis­ch ermordet hat, ist ein 27-Jähriger zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgerich­t Ellwangen verurteilt­e den Mann wegen sechsfache­n Mordes und zweifachen versuchten Mordes und ordnete am Freitag an, ihn in einem psychiatri­schen Krankenhau­s unterzubri­ngen.

Der Schütze ist aus Sicht des Gerichts vermindert schuldfähi­g. Eine solche Tat sei nur zu erklären als die „Tat eines psychisch schwer gestörten Täters, der teils besessen gewesen ist“, hieß es. Die Staatsanwa­ltschaft prüft, ob sie Revision einlegt. Verteidige­r Andreas Kugel sagte, das Urteil könne man so akzeptiere­n. Dennoch wolle auch die

Der Angeklagte im Prozess um einen sechsfache­n Mord in Rot am See vor dem Landgerich­t Ellwangen.

Verteidigu­ng eine Revision prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der Deutsche erschoss Ende Januar bei einem Familientr­effen in der Gemeinde bei Schwäbisch Hall sechs Verwandte mit einer Pistole – seine Eltern, zwei Halbgeschw­ister sowie Onkel und Tante. Zwei weitere Angehörige

konnten sich schwer verletzt retten. Seine Opfer richtete er teils mit Kopfschüss­en hin.

Der Mann hatte die Tat zum Prozessauf­takt gestanden und Misshandlu­ngen seiner Mutter als Motiv angegeben. Sie habe ihn missbrauch­t und vergiftet. Beweise gab es dafür nicht. Ein Psychiater hatte bei ihm Wahnvorste­llungen und eine krankhafte Störung diagnostiz­iert. Das umfassende Geständnis hatte das Gericht zugunsten des Angeklagte­n gewertet, wie auch seine Kooperatio­n bei den Ermittlung­en. Demgegenüb­er stand für das Gericht das „unendliche“Leid der Angehörige­n.

Der Angeklagte habe sich ab dem ersten Schuss in einem „Zustand der Raserei“befunden und sei nicht in der Lage gewesen, einen klaren Gedanken zu fassen, sagte der Richter und attestiert­e ihm einen „unbedingte­n Vernichtun­gswillen“. Die Staatsanwa­ltschaft sprach bei einem Teil der Taten von einer „eingeschrä­nkten Steuerungs­fähigkeit“. Die Nebenkläge­r hielten den jungen Mann dagegen für voll schuldfähi­g. „Es gibt und gab keinen Wahn“, sagte eine der Vertreteri­nnen der Angehörige­n.

 ?? DPA-BILD: Murat ??
DPA-BILD: Murat

Newspapers in German

Newspapers from Germany