Sechsfachmörder soll 15 Jahre in Haft
27-jähriger Schütze soll seine Familie heimtückisch ermordet haben
Regie-Altmeister Ridley Scott (82, „Bladerunner“, „Alien“) und Oscarpreisträger Kevin Macdonald („Der letzte König von Schottland“) haben YouTube-Nutzer dazu aufgerufen, am 25. Juli ihren Tag zu filmen. Die Filmemacher wollen mit dem Material ihren Dokumentarfilm „Life in a Day“von 2011 fortsetzen, der als erster Film komplett aus Beiträgen von Nutzern der Videoplattform bestand. „Dies wird ein Statement darüber, wo wir jetzt stehen“, sagte Scott in dem Aufruf. Die Filmemacher suchen nach authentischen Videos.
Ellwangen – Weil er einen großen Teil seiner Familie in Rot am See in Baden-Württemberg heimtückisch ermordet hat, ist ein 27-Jähriger zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen verurteilte den Mann wegen sechsfachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes und ordnete am Freitag an, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Der Schütze ist aus Sicht des Gerichts vermindert schuldfähig. Eine solche Tat sei nur zu erklären als die „Tat eines psychisch schwer gestörten Täters, der teils besessen gewesen ist“, hieß es. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Revision einlegt. Verteidiger Andreas Kugel sagte, das Urteil könne man so akzeptieren. Dennoch wolle auch die
Der Angeklagte im Prozess um einen sechsfachen Mord in Rot am See vor dem Landgericht Ellwangen.
Verteidigung eine Revision prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Deutsche erschoss Ende Januar bei einem Familientreffen in der Gemeinde bei Schwäbisch Hall sechs Verwandte mit einer Pistole – seine Eltern, zwei Halbgeschwister sowie Onkel und Tante. Zwei weitere Angehörige
konnten sich schwer verletzt retten. Seine Opfer richtete er teils mit Kopfschüssen hin.
Der Mann hatte die Tat zum Prozessauftakt gestanden und Misshandlungen seiner Mutter als Motiv angegeben. Sie habe ihn missbraucht und vergiftet. Beweise gab es dafür nicht. Ein Psychiater hatte bei ihm Wahnvorstellungen und eine krankhafte Störung diagnostiziert. Das umfassende Geständnis hatte das Gericht zugunsten des Angeklagten gewertet, wie auch seine Kooperation bei den Ermittlungen. Demgegenüber stand für das Gericht das „unendliche“Leid der Angehörigen.
Der Angeklagte habe sich ab dem ersten Schuss in einem „Zustand der Raserei“befunden und sei nicht in der Lage gewesen, einen klaren Gedanken zu fassen, sagte der Richter und attestierte ihm einen „unbedingten Vernichtungswillen“. Die Staatsanwaltschaft sprach bei einem Teil der Taten von einer „eingeschränkten Steuerungsfähigkeit“. Die Nebenkläger hielten den jungen Mann dagegen für voll schuldfähig. „Es gibt und gab keinen Wahn“, sagte eine der Vertreterinnen der Angehörigen.