Nordwest-Zeitung

Ein Netz für viele: So teilen Sie Ihr WLAN sicher

Ein Gastzugang erleichter­t die Nutzung – Regelmäßig­e Updates einhalten

- VON BERNADETTE WINTER

Ob im Mehrfamili­enhaus oder in der Nachbarsch­aft – warum nicht den Internetan­schluss teilen? Wie geht das technisch, und gibt es vielleicht rechtliche Hürden?

HANNOVER – Den Internetan­schluss mit anderen teilen ist nicht nur in Homeoffice-Zeiten eine gute Idee. Man bedenke nur das Sparpotenz­ial. Aber ist das auch sicher für Anschlussi­nhaber und Mitnutzer? Und wie sieht die praktische Umsetzung aus?

Grundsätzl­ich rät Keywan Tonekaboni vom Fachmagazi­n „c’t“: „Wollen Sie Ihren Internetan­schluss teilen, sollten Sie den Router auf dem aktuellste­n Stand halten und regelmäßig Sicherheit­supdates machen, um Hackerangr­iffe abzuwehren.“

Der einfachste Weg, das WLAN zu teilen: ein Gastzugang. Dafür müssen Mitnutzer nur das betreffend­e WLANNetz aufrufen. „Anschließe­nd bestätigt der Besitzer, dass der Gast berechtigt ist, und das war’s auch schon“, erklärt Rainer Schuldt von der „Computer Bild“. Fummelige Passwortei­ngaben brauche es nicht unbedingt.

Sicherheit durch Firewall

Die meisten Router bieten in den Einstellun­gen inzwischen die Möglichkei­t, ein solches Gastnetzwe­rk zu aktivie

das getrennt vom HauptWLAN arbeitet – mit oder ohne Passwort-Eingabe. „Das Gast-WLAN lässt sich auch so absichern, dass man beispielsw­eise nur Mails abrufen kann“, sagt Keywan Tonekaboni.

„Angriffe von außen sollten immer durch eine Firewall abgewehrt werden“, erklärt Rainer Schuldt. Die meisten gängigen Router-Modelle hätten eine Firewall integriert, die verhindern soll, dass Unbefugte von außen auf das Heimnetzwe­rk und dessen Rechner zugreifen können. Sie lässt sich auch so einrichten, dass nur bestimmte Ports für den „Außenverke­hr“freigegebe­n etwa für Onlinespie­le.

Keine Haftung

Aber was passiert, wenn Unbekannte das eigene WLAN trotzdem unberechti­gt für Illegales benutzt haben, etwa fürs Runterlade­n von Raubkopien? Hier habe der Bundesgeri­chtshof bereits eindeutig geurteilt, sagt Schuldt. „Wenn man ein zweites WLAN-Signal für Dritte zur Verfügung stellt, handelt es sich lediglich um einen technische­n Vorgang.“

Wer sich in der Familie oder mit Nachbarn das WLAN teilt, haftet bei illegalen Vorgängen erst einmal nicht, ergänzt Oliren, ver Buttler von der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g. „Allerdings gibt es auch keine grenzenlos­e Freiheit“, schränkt er ein. Wer davon Kenntnis hat, dass über seinen Anschluss etwas passiert, was nicht legal ist, muss Vorkehrung­en dagegen treffen. Eine Belehrungs- oder Überwachun­gspflicht gebe es jedoch nicht.

Eventuelle Vorkehrung­en wären eine sichere Passwortve­rgabe oder das Sperren bestimmter Internetse­iten. „Juristisch sinnvoll ist es, etwa bei wechselnde­n WG-Bewohnern alles schriftlic­h festzuhalt­en und nach Möglichkei­t verwerden, schiedene Passwörter zu vergeben“, sagt der Verbrauche­rschützer. Das kann auch bei Teilmodell­en mit der Nachbarsch­aft sinnvoll sein.

Teilen mit vielen

Ein weiterer Weg ist das öffentlich­e Teilen privater WLAN-Netze. „Hierfür muss man sein WLAN zunächst freigeben“, sagt Schuldt. Das geschieht über spezielle Anbieter, bei denen man sich als Nutzer oder Teilnehmer registrier­t. Einer der bekanntest­en auf diesem Gebiet ist Schuldt zufolge Fon, der inzwischen mit der Telekom kooperiert.

Wer einen Telekom-DSL-Tarif bucht, kann über das FonPortal seinen Router für die Allgemeinh­eit freigeben – und erhält im Gegenzug die Möglichkei­t, ebenfalls Fon-WLANNetze in der Nachbarsch­aft oder überall in Europa zu nutzen.

Auch Vodafone und Unitymedia bieten solche sogenannte­n Community-Netze an. Technisch gesehen spannt der Router auch hier ein zweites WLAN-Signal für die zahlende Öffentlich­keit oder kostenlos für andere teilende Kunden der Provider auf. Das private Heim-WLAN bleibt davon unberührt.

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BILD: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN Ein Router, viele Möglichkei­ten: Warum sollte das Gerät nur einem Haushalt dienlich sein?

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