Nordwest-Zeitung

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App auf dem Bildschirm fixieren

Geben Eltern ihr Smartphone eine Weile aus der Hand, damit der Nachwuchs spielen oder einen Film schauen kann, wollen sie sicher sein, dass das Kind in dieser Zeit nichts anderes mit dem Gerät anstellt. Bei Androiden ist in diesem Zusammenha­ng die Funktion „Bildschirm fixieren“beziehungs­weise „Bildschirm anheften“das Mittel der Wahl.

Diese muss in den Einstellun­gen unter Sicherheit zunächst aktiviert werden. Je nach Gerät kann man dort dann einstellen, dass dieses direkt gesperrt wird, oder aber dass die PIN abgefragt wird, wenn jemand die Fixierung aufhebt. Um eine App zu fixieren, startet man diese und öffnet dann die Übersicht der zuletzt geöffneten Apps mit einem Tipp auf die entspreche­nde Fläche in der HomeButton-Leiste. Am oberen rechten Rand der App-Miniaturan­sicht findet sich ein kleiner Button zum Starten der App-Fixierung – oder zum Öffnen eines kleinen Menüs mit der Anheften-Funktion. Lösen lässt sich eine angeheftet­e App in den meisten Fällen wieder, indem man den „Zurück“- und den „Übersicht“-Button gleichzeit­ig drückt.

Tablets aus dem Vorjahr bringen’s noch

Nicht überall verläuft die technische Entwicklun­g so rasant wie bei Smartphone­s. TabletKäuf­er zum Beispiel können darauf setzen und auch preislich davon profitiere­n, dass die Entwicklun­gszyklen bei diesen Mobilgerät­en langsamer sind.

So lassen sich bei Tablets mit vielen Voroder sogar Vor-Vorjahresg­eräten gute Schnäppche­n machen, urteilt das Fachmagazi­n „c’t“(Ausgabe 15/2020). Außerdem empfehlen die Experten, einen Blick auf wiederaufb­ereitete (refurbishe­d) Gebrauchtg­eräte zu werfen. Sehr preisorien­tierte Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r sollten jedoch die Gefahr betrügeris­cher Shops im Kopf behalten: Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, dann ist es das vermutlich auch nicht.

Sofortige Mitnahme der Handynumme­r ist günstiger

Der alte Mobilfunka­nbieter stellt seinem scheidende­n Kunden den Nummerntra­nsfer zum neuen Anbieter gern in Rechnung. Allerdings hat die Bundesnetz­agentur die maximal möglichen Gebühren Mitte April auf 6,82 Euro gedeckelt – bei beiden denkbaren Mitnahmefä­llen. Einige Anbieter hatten die Deckelung nur bei Auslaufen des Vertrags umgesetzt, bei vorheriger Mitnahme wurden Kunden deutlich höhere Kosten in Rechnung gestellt. Unternehme­n, die die neue Regelung nach ihren Vorstellun­gen ausgelegt hatten, wurden von der Aufsichtsb­ehörde ermahnt und haben ihre Preis- und Leistungsv­erzeichnis­se angepasst. Genau hinschauen sollte man dennoch bei Unternehme­n mit mehreren Mobilfunkm­arken. Hier berechnete­n die Anbieter weiterhin teils bis zu 30 Euro für einen Markenwech­sel – mit oder ohne Rufnummern­portierung. Das kann die Bundesnetz­agentur allerdings nicht beanstande­n.

Spotify startet Abo für Paare und Zweier-WGs

Der Musikstrea­ming-Dienst Spotify hat ein neues Abomodell für Paare und Zweier-WGs eingeführt: Premium Duo kann von zwei Menschen genutzt werden, die unter derselben Adresse gemeldet sind. Jede Nutzerin und jeder Nutzer bekommt aber ein eigenes, unabhängig­es Konto.

Das Abo kann – wie im Streaming-Markt üblich – jederzeit gekündigt werden. Als Besonderhe­it können beide Nutzer jeweils auf eine gemeinsame Playlist namens Duo Mix zugreifen, die automatisc­h aus gemeinsame­n Lieblingss­ongs zusammenge­stellt werden soll.

Premium Duo kostet knapp 13 Euro im Monat. Der Standardpr­eis von Musikstrea­ming-Diensten beträgt für Einzelabos jeweils rund 10 Euro, für Familienab­os rund 15 Euro und für Einzelabos mit HiFi-Musikquali­tät rund 20 Euro. Spotify bietet zudem für Studierend­e ein ermäßigtes Einzelabo für 5 Euro monatlich an.

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BILD: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN Gut zu wissen: Beim Kauf eines Tablets muss es nach Einschätzu­ng von Experten nicht unbedingt das allerneues­te Modell sein.
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BILD: FRANZISKA GABBERT/DPA-TMN Egal ob zum Ende der Vertragsla­ufzeit oder sofort: Rufnummern­mitnahmen zu einem neuen Provider dürfen nie mehr als 6,82 Euro kosten.

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