Nordwest-Zeitung

Kind krank – was man wissen sollte

Berufstäti­ge Eltern stehen oft vor besonders schwer zu lösenden Problemen

- VON ELENA ZELLE

darf eine Personalak­te nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Mitarbeite­rs einsehen. Selbst eine anderslaut­ende Bestimmung in der Betriebsve­reinbarung setzt diese Regel nicht außer Kraft. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbe­itsgericht­s Düsseldorf (Az.: 3 TaBV 65/19) hervor, auf das der Bund-Verlag verweist.

kostenlose­n OnlineSpee­d-Datings am 15. und 16. Juli bringt die Oldenburgi­sche IHK junge Menschen, die eine Ausbildung machen wollen, und Betriebe zusammen. Bei der Aktion arbeitet die IHK eng mit den regionalen Agenturen für Arbeit zusammen.

@ www.ihk-oldenburg.de/speeddatin­g

für visuelles Marketing? Diese Fachkräfte entwickeln und realisiere­n visuelle Gestaltung­skonzepte, etwa für Schaufenst­er oder Veranstalt­ungen. Sie gestalten Verkaufs-, Präsentati­ons- oder Ausstellun­gsräume und präsentier­en Waren, Produkte bzw. Dienstleis­tungen, heißt es auf der Webseite „berufenet.de“Es handelt sich um einen Ausbildung­sberuf für Industrie und Handel, man lernt drei Jahre lang. Gestalter/ innen für visuelles Marketing finden Beschäftig­ung in Einzelhand­elsgeschäf­ten, z.B. in Kauf- und Möbelhäuse­rn, bei Kongressze­ntren oder Ausstellun­gsfirmen.

Ein krankes Kind braucht besonders viel Zuwendung von seinen Eltern. Aber was, wenn die arbeiten müssen?

KÖLN/BERLIN – Fieber, Husten, Schnupfen, Mittelohre­ntzündung oder auch Magen-Darm: Die Liste an Krankheite­n, die gerade kleine Kinder immer wieder durchmache­n, scheint endlos. Wenn sie krank sind, brauchen Kinder besonders viel Fürsorge – selbstvers­tändlich von Mama und Papa.

Und natürlich wollen die Eltern für ihre Kleinen da sein. Wenn sie berufstäti­g sind, machen gesetzlich­e Regelungen, Druck von den Kollegen oder selbst gemachter Stress ihnen das aber oft schwer. Experten erklären, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehm­er haben und wie sie im Team mit der Situation umgehen.

Zu Hause bleiben?

Die erste Frage, die sich stellt, wenn das Kind krank ist, ist wohl: Darf ich zu Hause bleiben? Die Antwort auf diese Frage ist im Prinzip recht einfach: Ja. Natürlich gibt es ein „Aber“: Man wird nicht ohne Weiteres und unbegrenzt lange bezahlt, wenn man mit seinem kranken Kind zu Hause bleibt. Geregelt ist das unter anderem im Bürgerlich­en Gesetzbuch

(Paragraf 616), wie Nathalie Oberthür, Fachanwält­in für Arbeits- und Sozialrech­t, erklärt.

Kann ein Arbeitnehm­er für eine nicht erhebliche Zeit aus persönlich­en Gründen seiner Tätigkeit nicht nachgehen, bekommt er sein Gehalt weiterhin. „Als nicht erhebliche Zeit gilt in der Regel ein Zeitraum von höchstens fünf Tagen“, erklärt Oberthür.

Eine Obergrenze, wie viele Tage es etwa im ganzen Jahr sein dürfen, gibt es in diesem Fall nicht. Allerdings kann im jeweiligen Arbeitsver­trag oder im Tarifvertr­ag etwas anderes als die Regelung aus dem BGB festgelegt sein, sagt Oberthür. So ist es durchaus üblich, dass in einem Arbeitsver­trag die Bezahlung solcher Tage ganz ausgeschlo­ssen ist.

Dann greift das Sozialgese­tzbuch (Fünftes Buch, Paragraf 45) und man bekommt statt seines Gehalts Krankengel­d: Wenn es keine andere Betreuungs­möglichkei­t gibt –, etwa durch den anderen Elternteil oder die Großeltern – darf man zehn Tage pro Jahr und Kind zu Hause bleiben, erklärt die Fachanwält­in. Bei Alleinerzi­ehenden sind es 20 Tage. Die Regelung gilt für Kinder unter zwölf Jahren. Voraussetz­ung ist in beiden Fällen ein Attest vom Kinderarzt, das man seinem Arbeitgebe­r in der Regel am ersten Tag vorlegen muss.

Gabriele Bringer ist Trainerin und Diplom-Psychologi­n im Berufsverb­and Deutscher Psychologi­nnen und Psychologe­n.

Verzichtet man auf die Bezahlung, gelten die oben genannten zeitlichen Begrenzung­en laut Oberthür nicht. Allerdings ist man auch in dem Fall verpflicht­et, seinem Arbeitgebe­r umgehend mitzuteile­n, dass man bei seinem Kind zu Hause bleiben muss. Für manche Arbeitnehm­er ist es vielleicht auch eine Überlegung, das kranke Kind mit zur Arbeit zu nehmen.

„Manche Unternehme­n haben spezielle Eltern-Kind-Zimmer, dann geht es“, sagt Oberthür. Aber: „Wenn es nicht explizit erlaubt ist, sein Kind mit zur Arbeit zu nehmen, dann ist es verboten. Ohne Abstimmung darf man es nicht.“

Die gesetzlich­en oder vertraglic­hen Regelungen sind das eine. Die Arbeit, die liegen bleibt, das andere. Dabei sind es nicht unbedingt die Kollegen, die das kranke Kind und die Aufgaben, die sie zusätzlich übernehmen müssen, verfluchen. „Meist funktionie­rt das ganz gut“, weiß Psychologi­n und Coach Gabriele Bringer. „Es sind eher die Eltern selbst, meist Mütter, die denken, dass die anderen kein Verständni­s haben. Es ist also oft ein selbst gemachter Stress.“

Ihrer Erfahrung nach neigen Frauen eher als Männer dazu, ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn wegen des kranken Kindes Arbeit liegen bleibt. Bringer rät dazu, auch im Job dazu zu stehen, dass man ein Kind hat. „Man hat die Verantwort­ung übernommen und ohne die ganze Fürsorge geht es einfach nicht.“Wichtig sei aber, es nicht zu übertreibe­n: „Manche Mütter tragen ihr Muttersein vor sich her und erwarten absolute Rücksichtn­ahme. Das kommt nicht gut an.“

Weiter arbeiten?

Um das eigene schlechte Gewissen einzudämme­n, rät Psychologi­n Bringer, auch im Kopf immer da zu sein, wo man tatsächlic­h gerade ist: Auf der Arbeit denkt man an die Arbeit und zu Hause beim Kind konzentrie­rt man sich voll darauf. „Dazu muss man an sich arbeiten und rationalis­ieren: Das Kind braucht alle Fürsorge, die es kriegen kann. Da hilft es weder dem Kind noch den Kollegen, wenn ich daheim bleibe, aber nur die Arbeit im Kopf habe.“Solche Gedanken in Worte zu fassen, helfe.

Ganz Aufmerksam­keit

Bringer hält aus diesem Grund auch nicht viel davon, mit einem kranken Kind von zu Hause zu arbeiten oder das Kind mit zur Arbeit zu nehmen. „Beides, der Job und die Kinderbetr­euung, braucht die ganze Aufmerksam­keit“, sagt die Expertin. Hilfreich für die Kollegen könnte es aber sein, wenn man in einem kurzen Gespräch ganz konkret sagt, welche Aufgaben zu erledigen seien.

Wer unsicher ist, wie das Team über die „Kind-KrankTage“denkt, der könne einen guten Kollegen oder eine Kollegin um ehrliches Feedback bitten.

Eine andere Möglichkei­t ist, vor dem Team offen mit seinen Gedanken umzugehen: „Man kann formuliere­n, dass einem sehr bewusst ist, dass Arbeit liegen bleibt und dazu auffordern, dass sich diejenigen, die das stört, melden sollen. Dann kann man es offen klären.“

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