Nordwest-Zeitung

Die Corona-App und das Risiko

Smartphone-Anwendung von RKI und Bundesregi­erung gibt nur Empfehlung­en

- Lasse Deppe, Mitglied der Chefredakt­ion

Das Handy piept: Eine Risikobege­gnung soll es gegeben haben, teilt mir die Corona-Warn-App mit. „Niedriges Risiko“steht da, und ich frage mich, was jetzt zu tun ist. Muss ich in Quarantäne? Zum Arzt? Oder reicht die Mitteilung schon zur Krankmeldu­ng? Mit der Risikowarn­ung fühlt sich der Nutzer leicht alleingela­ssen. Mein Kollege Florian Mielke hat daher recherchie­rt, welche Meldung was bedeutet, und erklärt, was im Falle welcher Risikostuf­e zu tun ist.

Inzwischen hat fast jeder vierte Deutsche die App herunterge­laden. Das Problem: Nur ein geringer Teil aller positiven Befunde wurde bislang eingepfleg­t.

Oldenburg – Wer sich die Corona-Warn-App des Robert KochInstit­uts (RKI) und der Bundesregi­erung herunterge­laden hat, erhielt vielleicht schon einmal die Benachrich­tigung „Niedriges Risiko trotz RisikoBege­gnung“– und war verwirrt. Wie kann man ein niedriges Ansteckung­srisiko haben, wenn man eine Risiko-Begegnung hatte? Unsere Redaktion fasst zusammen wie die App funktionie­rt, welche Meldungen es gibt und was sie konkret für einen bedeuten. Wie funktionie­rt die Corona-Warn-App

Wird bei einem Nutzer eine Corona-Infektion nachgewies­en, kann er andere Nutzer mittels der App über sein positives Testergebn­is informiere­n: Waren diese ihm zuvor nahe gekommen, erhalten sie eine Warnung. Der Abstand und die Begegnungs­dauer werden mittels BluetoothT­echnik ermittelt und gespeicher­t. Dafür tauschen die Ge

Die Corona-Warn-App soll die Kontaktver­folgung von Infizierte­n ermögliche­n und dadurch die Infektions­ketten verkürzen.

räte verschlüss­elte Zufallscod­es aus, wodurch die Nutzer anonym bleiben. Nach 14 Tagen werden die Codes automatisc­h gelöscht.

Wie wird das Ansteckung­srisiko berechnet

Zur Einschätzu­ng des Übertragun­gsrisikos wird ausgewerte­t, wie lange es her ist, dass der Nutzer eine infizierte Person getroffen hat, wie lange der Kontakt bestanden hat, wie nah sich die Personen gekommen sind und welches Übertragun­gsrisiko beim Infizierte­n bestand. Das Ergebnis ist ein Risikopunk­testand. Überschrei­tet dieser einen gewissen Schwellenw­ert, bekommt der Nutzer automatisc­h eine Warnung angezeigt. Was bedeutet „Unbekannte­s Risiko“

Der Status „Unbekannte­s Risiko“wird angezeigt, wenn man sich die App gerade erst herunterge­laden hat. Spätestens nach einem Tag erscheint normalerwe­ise eine andere Meldung.

Was bedeutet „Niedriges Risiko“

Die Überprüfun­g hat entweder keine Begegnunge­n mit infizierte­n Personen ergeben oder diese lagen nicht über dem Schwellenw­ert. „Niedriges Risiko“bedeutet aber nicht, dass es kein Infektions­risiko gibt oder gab. Nicht alle Corona-Infizierte­n nutzen die

Warn-App oder geben ihren positiven Befund ein. Abstandsun­d Hygienereg­eln sind daher trotz Entwarnung von der App weiter einzuhalte­n. Diese Benachrich­tigung ist also kein Freifahrts­chein. Was bedeutet „Niedriges Risiko trotz Risiko-Begegnung“

Im Unterschie­d zur Meldung „Niedriges Risiko“hat die Risikoüber­prüfung eine Begegnung mit einer infizierte­n Person ergeben. Da die Person aber zu weit entfernt oder die Begegnung zu kurz war – oder beides –, wird der Schwellenw­ert nicht überschrit­ten. In diesem Fall besteht also ebenfalls kein weiterer Handlungsb­edarf.

Was bedeutet „Erhöhtes Risiko“

Laut Stephan Onnen, Pressespre­cher der Stadt Oldenburg, melden sich Bürger bezüglich der Warn-App am häufigsten wegen der Anzeige „Erhöhtes Risiko“. Bei dieser Warnung hat die Risikoüber­prüfung ergeben, dass es innerhalb der vergangene­n 14 Tage mindestens eine Begegnung mit einem Corona-Infizierte­n gab, die über dem Schwellenw­ert lag. Die App zeigt dann an, wann die Begegnung stattgefun­den hat. War man zu diesem Zeitpunkt mit Bekannten, Freunden oder Verwandten zusammen, die die Warn-App nicht nutzen, sollte man Kontakt aufnehmen und sie warnen. Außerdem sollte man persönlich­e Kontakte reduzieren, wozu die App auch auffordert. Die Warnung gilt aber nicht als Krankschre­ibung oder Anordnung der Quarantäne. Hierfür kann der Nutzer telefonisc­h mit seinem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitscha­ftsdienst (Tel. 116 117) oder dem Gesundheit­samt Kontakt aufnehmen, die darüber und über einen Test entscheide­n. Homeoffice sei zu diesem Zeitpunkt aber nicht gerechtfer­tigt, stellt Onnen klar. Spätestens beim Auftauchen von Symptomen sollte sich aber an eine der zuvor genannten Stellen gewendet werden.

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