Nordwest-Zeitung

Einen Riegel vorschiebe­n

Wie sich Wohnungs- und Fenstertür­en wirkungsvo­ll absichern lassen

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Aufmerksam­e Nachbarn sind eine wichtige Säule eines funktionie­renden Einbruchsc­hutzes, sagt Kriminalob­errat Harald Schmidt von der Polizeilic­hen Kriminalpr­ävention der Länder und des Bundes. Bemerke ein Nachbar einen potenziell­en Einbrecher, gelte im Zweifelsfa­ll: „Lieber einmal zu viel 110 gewählt und danach löst sich eine Situation als unberechti­gt auf, als wenn man wegschaut und den Nachbarn nicht vor Schaden bewahrt.“Auf keinen Fall aber sollten Nachbarn einen Täter selbst stellen, warnt Schmidt. Man wisse nie, inwieweit eine Konfrontat­ion eskalieren könne. Besser sei es, die Polizei zu verständig­en und dann die Situation weiterhin aufmerksam zu beobachten, sich eine Personenbe­schreibung gut einzupräge­n sowie gegebenenf­alls das Kennzeiche­n eines Fahrzeugs abzulesen und die Fluchtrich­tung nachzuvoll­ziehen.

Wohnungsei­gentümer benötigen die Zustimmung der Eigentümer­gemeinscha­ft (WEG), wenn sie in Sachen Einbruchsc­hutz aufrüsten wollen. Denn Haus- und Wohnungsei­ngangstüre­n sowie Fenster gehören zum Gemeinscha­ftseigentu­m. Sollen zum Beispiel Fenstergit­ter angebracht werden, verändert dies die Fassade, so der Verband Wohnen im Eigentum. Ohne die Zustimmung aller Wohnungsei­gentümer darf der Einzelne deshalb keine Gitter anbringen.

Eine Alarmanlag­e einzubauen, zählt ebenso wie eine einbruchhe­mmende Wohnungsei­ngangstür oder eine elektrisch­e Türöffnung­s- oder Gegensprec­hanlage als Modernisie­rung. Vor der Umsetzung ist hier zwar ein WEG-Beschluss nötig. In der Regel müssen aber nicht alle Eigentümer zustimmen, sondern es reichen mindestens 75 Prozent von ihnen, die zusammen mehr als 50 Prozent der Miteigentu­msanteile halten.

Eine Ausnahme kann greifen, wenn schon einmal eingebroch­en wurde, erklärt Wohnen im Eigentum: Bei erhöhter Einbruchsg­efahr können Eigentümer auf eigene Kosten Maßnahmen treffen und zum Beispiel Fenstergit­ter, Rollläden oder spezielle Fensterund Türgriffe einbauen. Die Gemeinscha­ft muss dies dann dulden. Sie hat aber ein Recht darauf, dass die Details der Umsetzung abgesproch­en werden. Im Streitfall entscheide­n dann Gerichte, ob eine konkrete Einbruchsg­efahr besteht und ob die Maßnahmen angemessen sind.

Ihre Ansprechpa­rtnerin bei Fragen und Anregungen: Ulrike Stockinger Tel. 0441/99 88 2058 ulrike.stockinger@infoautor.de

Berlin/tmn – Einbrecher entdecken Schwachste­llen häufig schnell. Wer sich vor ihnen schützen will, sollte seine Wohnungs- oder Haustür sowie Terrassen- und Balkontüre­n absichern.

Die umfassends­te Lösung: „Mit einem neuen Produkt erhalten Sie immer geprüfte und zertifizie­rte Sicherheit aus einem Guss“, erklärt Harald Schmidt von der Polizeilic­hen Kriminalit­ätsbekämpf­ung. Alternativ kann man auch einzelne Elemente nachrüsten. „Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vor allem davon ab, wie man wohnt“, erklärt Anne Kliem von der Stiftung Warentest. Im Erdgeschos­s sollten Bewohner ebenerdige Fenster und Terrassent­üren sichern, in höheren Stockwerke­n die Wohnungstü­r. Folgend Aspekte sind beachtensw­ert:

Sie geben an, wie sehr ein Produkt einen Einbruch erschwert. RC1 sei „faktisch kein richtiger Schutz“, RC6 wird hingegen im Hochsicher­heitsberei­ch verwendet, erklärt Frank Lange vom Verband Fenster + Fassade. Das gesunde Mittelmaß für Privatpers­onen: RC2 und RC3.

Das Türblatt muss stabil sein, sonst nützen Schloss und Riegel nichts, erläutert Schmidt. Der Türrahmen muss gut im Mauerwerk verankert sein und an den Stellen stabil sein, an denen Scharniere sitzen sowie Stifte und Riegel des Schließmec­hanismus greifen.

„In aller Regel ist die Bandseite, also die Seite, an der sich die Tür beim Öffnen dreht, zu schwach“, sagt Helmut Rieche von der Initiative für aktiven Einbruchsc­hutz „Nicht bei mir!“. Die Lösung: stabile, in der Wand sicher verankerte Beschläge.

Widerstand­sklassen

Türrahmen

Beschläge

Balken und Riegel

Im Mauerwerk kann man links und rechts der Tür ein Quer

Zusätzlich: elektronis­cher Schließzyl­inder und Querriegel

riegelschl­oss verankern. Es soll verhindern, dass Einbrecher die Tür aufbrechen. „Das ist immer dann sinnvoll, wenn Sie nicht bereits eine Tür der Widerstand­sklasse RC2 drin haben“, sagt Schmidt. Das Schloss des Querriegel­s ist auch von außen sichtbar – dies wirke zusätzlich abschrecke­nd, erklärt Rieche. Wer im Altbau lebt und eine Doppelflüg­eltür hat, braucht ein Stangensch­loss, auch Vertikalsc­hloss genannt: Es sichert die Tür auf der Schlosssei­te und verläuft von oben nach unten.

Türschloss

Rieche empfiehlt ein zertifizie­rtes Zylindersc­hloss, für das man nicht einfach einen Nachschlüs­sel bestellen kann. Der Zylinder muss bündig abschließe­n und in einer Stahlplatt­e gefasst sein. Auch das Schließble­ch muss stabil im Rahmen sitzen. Kliem hält

Zusätzlich: Stangenver­riegelung

mechanisch­e Schutzmaßn­ahmen für deutlich wichtiger.

Eine neue Tür der Widerstand­sklasse RC2 hat abschließb­are Griffe und Beschläge mit Pilzkopf- und Mehrfachve­rriegelung. Diese Verriegelu­ng verhindert, dass Einbrecher das Fenster einfach aushebeln können.

Terrassen- /Balkontür

Grenzen

„Einen abschließb­aren Griff nachzurüst­en, ist relativ schnell gemacht, aber bringt keinen Schutz vor Aufhebeln“, sagt Lange. Bei abschließb­aren Griffen muss man „ein bisschen Disziplin beweisen“, sagt Kliem. „Es bringt absolut gar

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BILD: djd/Hörmann

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