Nordwest-Zeitung

Miserable Situation am Bahnüberga­ng beseitigen

Reaktionen auf Bahn-Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts und neue Forderunge­n

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Oldenburg/lr – Endlich herrsche Klarheit, lobt der Bürgervere­in Etzhorn in seinem Infobrief das Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts zur Oldenburge­r Stadtstrec­ke im Rahmen des Ausbaus der BahnVerbin­dung nach Wilhelmsha­ven. Man habe sich schon immer für einen sofortigen Ausbau der Lärmschutz­wände eingesetzt und der Forderung nach einer Umfahrung keine Chance eingeräumt. „Nun haben es die Stadt und die klagenden Parteien schriftlic­h, dass sie doch das ,tote Pferd geritten‘ haben.“

Der Bürgervere­in Ofenerdiek will nach dem Urteil erneut

Das Warten muss ein Ende haben: Für den Bahnüberga­ng „Am Stadtrand“werden Lösungen gefordert.

für den Bau einer Unterführu­ng als Ersatz für den Bahnüberga­ng „Am Stadtrand“werben, so dessen Vorsitzend­er Ernst Dickermann. Um die Verkehrspr­obleme in diesem Bereich zu lösen, reiche eine Modernisie­rung des

Übergangs mit kürzeren Schließzei­ten nicht aus.

Der Stadtbezir­ksvorsitze­nde des CDU-Stadtbezir­kes IVNord/Ost, Hendrik Klein-Hennig, sagt: „Wie wir am Urteil sehen, reicht es nicht, als Stadt und Verwaltung immer nur auf andere zu warten. Die Gerichte haben nun entschiede­n, zur Situation ,Am Stadtrand’ nichts zu unternehme­n. Das müssen wir akzeptiere­n.“Klein-Hennig sieht nach wie vor die Stadt Oldenburg in der Verantwort­ung, die miserable Situation am Bahnüberga­ng Am Stadtrand zu beseitigen. „Eine Ankündigun­g des Stadtbaude­zernenten, dass entspreche­nde Planungen im neuen Jahr beginnen würden, reicht nicht aus. Was wir brauchen, ist ein bindender Ratsbeschl­uss, am besten noch dieses Jahr.“

Kritik an Kritikpunk­ten

Dieses „für ganz Oldenburg unerfreuli­che Urteil“habe man natürlich noch nicht in vollem Umfang verdauen können, solange die schriftlic­he

Urteilsbeg­ründung noch aussteht, reagiert der Verein IBO (Interessen­gemeinscha­ft für die Bürger und ihre Umwelt im Großraum Oldenburg). Zurzeit könne man sich nur mit den Kritikpunk­ten beschäftig­en, die in der kurzen Pressemitt­eilung des Gerichtes genannt wurden, die aber aus Klägersich­t und auch nach dem Verlauf der Verhandlun­g eindeutig anders gesehen werden müssen. „Nachdenkli­ch sollten wir alle gestimmt werden, wenn in keiner Weise die über 11 000 Einwendung­en aus der Bevölkerun­g berücksich­tigt werden“, so IBO-Pressespre­cher Christian Röhlig, der an frühere Gerichtsve­rfahren erinnert: „Immerhin wurde von uns mit der Klage damals ein großzügige­r passiver Schallschu­tz für Privathäus­er erreicht.“

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BILD: Archiv

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