Nordwest-Zeitung

„Staatsfein­dliche Gesinnung“und Hass auf Polizei

23-Jähriger muss sich nach Brandansch­lägen auf Polizeiaut­os der Citywache verantwort­en

- Von Franz-Josef Höffmann

Oldenburg – Eine „staatsfein­dliche Gesinnung“und der Hass auf die Polizei sollen einen 23-Jährigen aus Oldenburg veranlasst haben, Brandansch­läge auf Dienstfahr­zeuge der Polizei zu verüben. Und zwar direkt vor der Polizeiwac­he an der Wallstraße in Oldenburg. Seit Dienstag muss sich der Mann wegen Brandstift­ung in einer Berufungsv­erhandlung vor dem Oldenburge­r Landgerich­t verantwort­en. Erstinstan­zlich hatte ihn das Amtsgerich­t zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.

Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte, der inhaftiert ist, aber Berufung eingelegt. Am Dienstag wurde er ohne Socken und Schuhe mit einem Sicherheit­s-Bauchgurt und in Hand- und Fußfesseln vorgeführt. Der Wunsch des Angeklagte­n, ihm doch während der Verhandlun­g die Fesseln abzunehmen, wurde nicht erfüllt. Und das hat seinen Grund.

Der Oldenburge­r ist bereits mehrfach durch Ausbruchsu­nd Fluchtvers­uche aufgefalle­n. Im August dieses Jahres war er auf das Dach der JVA Vechta geklettert, bewaffnet mit mehreren Pflasterst­einen.

nach Stunden konnte der Spuk beendet werden. Während einer Verhandlun­g im Amtsgerich­t hatte er beim Toiletteng­ang einen Wachtmeist­er zur Seite geschubst und war geflohen – bis zur Ausgangstü­r. Dort konnte er überwältig­t werden.

Im Juni täuschte er in der JVA vor, keine Luft mehr zu bekommen. Er biss auf seine Zunge, so dass Blut aus dem Mund lief. Einen anschließe­nden Klinikaufe­nthalt nutzte er dann zu einem weiteren Fluchtvers­uch. In seiner Zelle hatte der 23-Jährige Wasser an die Gitterstäb­e gekippt, um das Mauerwerk weich zu machen. Der Angeklagte wurde dann in den Hochsicher­heitstrakt der JVA Sehnde verlegt. Socken, Schuhe, Brille, Rasierer und Nagelscher­e wurden beschlagna­hmt.

Die Brandstift­ungen, die jetzt verhandelt werden, datieren vom 4. und 14. Februar dieses Jahres. Am 4. Februar soll der Angeklagte vor der Dienstwach­e an der Wallstraße Grillanzün­der auf die Reifen der dort abgestellt­en Streifenwa­gen gelegt und angezündet haben. Von dem Feuer hatte er Handyfotos gemacht und verschickt. Zehn Tage später soll der 23-Jährige an der Wallstraße einen erneuten BrandanErs­t schlag auf einen Streifenwa­gen verübt haben. Auch von dieser Tat hatte er Fotos gemacht. Eine Polizeistr­eife hatte ihn entdeckt und festgenomm­en.

Bereits am Dienstag hätte das Verfahren gegen den Angeklagte­n beendet werden können. Im Vorfeld des Prozesses hatte sein Verteidige­r erklärt, dass es in der Berufungsv­erhandlung lediglich noch um die Höhe der Strafe gehe. Deswegen hatte das Gericht keine Zeugen geladen. Der Angeklagte sagte, er wolle eine gesamte Beweisaufn­ahme durchgefüh­rt sehen. Nun werden Zeugen geladen.

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