Staatsanwalt nimmt Kinderschläger in Schutz
Jurist sorgt mit Plädoyer vor Oldenburger Landgericht für Eklat
Friesoythe/Oldenburg – „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es.“Mit diesem vollkommen unangebrachten Bibelzitat und dem Hinweis auf Papst Franziskus, der es in Ordnung finde, wenn man Kinder „würdevoll“schlage, sorgte ein Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht für Empörung. Er wollte damit ein vom Cloppenburger Amtsgericht verhängtes Urteil gegen einen 55-jährigen Familienvater aus Friesoythe in einem Berufungsverfahren abmildern. Sogar von einer Einstellung des Verfahrens war die Rede.
Der Friesoyther war in erster Instanz wegen Kindesmisshandlung – er hatte seine eigenen Kinder geschlagen – zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung bekam der Angeklagte dann die ungewohnte Unterstützung des Staatsanwaltes, der sich auch noch zu der Aussage hinreißen ließ, dass es noch gar nicht so lange her sei, dass das Schlagen der eigenen Kinder in Deutschland erlaubt gewesen sei.
Aufgrund des Geständnisses des Angeklagten wollte der Staatsanwalt umfänglich Strafmilderungsgründe vortragen, nicht aber einen Freispruch beantragen, reagierte am Donnerstag die Oldenburger Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung an unsere Redaktion. Das war es dann aber auch schon mit dem Verständnis für den Kollegen. „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperverletzungen gegen Kinder sind im besonderen Maße Unrecht und dies muss auch in einem Plädoyer deutlich werden. Der hier vermittelte Eindruck, Gewalt als Mittel der Kindererziehung sei akzeptabel oder als Bagatellvergehen zu behandeln, ist falsch“, machte die Staatsanwaltschaft Oldenburg deutlich. Der Vorgang sei nun auch Gegenstand einer internen Aufarbeitung.
Der Familienvater hatte nachweislich seine minderjährigen Kinder mehrfach geschlagen. Die älteste Tochter brachte die Taten zur Anzeige. Das Urteil des Amtsgerichtes wurde übrigens von der fassungslosen Richterin nahezu bestätigt. Nur die Geldstrafe wurde geringfügig herabgesetzt, da eine Tat verjährt war.