Nordwest-Zeitung

Wieder Obergrenze für Treffen im Freien

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Hannover/sti – In Niedersach­sen tritt an diesem Freitag eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Angesichts steigender Infektions­zahlen kommt es zu weiteren Einschränk­ungen.

■ Maskenpfli­cht

Liegt die Inzidenz bei 50 Neuinfizie­rten pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, muss teilweise auch unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Kreise und kreisfreie­n Städte legen die Orte fest, an denen unter freiem Himmel die Maskenpfli­cht gilt – etwa Fußgängerz­onen. Bei einer Inzidenz von 35 gilt die Maskenpfli­cht als Empfehlung.

■ Private Treffen

An privaten Zusammenkü­nften

und Feiern in den eigenen Räumlichke­iten dürfen bei einer Inzidenz unter 35 nach wie vor 25 Personen teilnehmen. Steigt die Inzidenz jedoch auf über 35, sind nur noch 15 Personen zulässig. Dies gilt auch für private Flächen unter freiem Himmel, also beispielsw­eise der eigene Garten oder der Hof. Wenn die Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreie­n Stadt auf 50 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohner ansteigt, dürfen Zusammenkü­nfte und Feiern in privaten Räumlichke­iten nur noch mit bis zu zehn Personen stattfinde­n. Diese maximal zehn Personen dürfen nur aus zwei Haushalten kommen, es sei denn, es handelt sich um Angehörige.

Für Treffen in der Gastronomi­e gilt: Bei einer Inzidenz von 35 liegt die Obergrenze bei 25 Personen. Ab einer Inzidenz von 50 dürfen nur noch zehn Personen teilnehmen – und zwar nur aus zwei Haushalten.

■ Öffentlich­er Raum

Auch in Niedersach­sen gelten wieder Kontaktbes­chränkunge­n für Treffen unter freiem Himmel: Bei einer Inzidenz von über 50 pro 100 000 in sieben Tagen dürfen nur noch maximal zehn Personen (mit Mindestabs­tand) zusammenko­mmen. Sie dürfen nur zwei Haushalten angehören.

■ Sperrzeite­n

Bei 50 Neuinfizie­rten gilt für die Gastronomi­e eine Sperrzeit von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. In dieser Zeit darf auch kein Alkohol außer Haus verkauft werden.

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