Wieder Obergrenze für Treffen im Freien
Hannover/sti – In Niedersachsen tritt an diesem Freitag eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Angesichts steigender Infektionszahlen kommt es zu weiteren Einschränkungen.
■ Maskenpflicht
Liegt die Inzidenz bei 50 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, muss teilweise auch unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Kreise und kreisfreien Städte legen die Orte fest, an denen unter freiem Himmel die Maskenpflicht gilt – etwa Fußgängerzonen. Bei einer Inzidenz von 35 gilt die Maskenpflicht als Empfehlung.
■ Private Treffen
An privaten Zusammenkünften
und Feiern in den eigenen Räumlichkeiten dürfen bei einer Inzidenz unter 35 nach wie vor 25 Personen teilnehmen. Steigt die Inzidenz jedoch auf über 35, sind nur noch 15 Personen zulässig. Dies gilt auch für private Flächen unter freiem Himmel, also beispielsweise der eigene Garten oder der Hof. Wenn die Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt auf 50 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohner ansteigt, dürfen Zusammenkünfte und Feiern in privaten Räumlichkeiten nur noch mit bis zu zehn Personen stattfinden. Diese maximal zehn Personen dürfen nur aus zwei Haushalten kommen, es sei denn, es handelt sich um Angehörige.
Für Treffen in der Gastronomie gilt: Bei einer Inzidenz von 35 liegt die Obergrenze bei 25 Personen. Ab einer Inzidenz von 50 dürfen nur noch zehn Personen teilnehmen – und zwar nur aus zwei Haushalten.
■ Öffentlicher Raum
Auch in Niedersachsen gelten wieder Kontaktbeschränkungen für Treffen unter freiem Himmel: Bei einer Inzidenz von über 50 pro 100 000 in sieben Tagen dürfen nur noch maximal zehn Personen (mit Mindestabstand) zusammenkommen. Sie dürfen nur zwei Haushalten angehören.
■ Sperrzeiten
Bei 50 Neuinfizierten gilt für die Gastronomie eine Sperrzeit von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. In dieser Zeit darf auch kein Alkohol außer Haus verkauft werden.