Rat schafft Regeln für Bepflanzungen
Rat entscheidet an diesem Montag über Nutzung öffentlicher Grünstreifen
Blitzer: Geblitzt wird an diesem Montag am Borchersweg und an der Klingenbergstraße. Dienstag stehen die Kontrolleure an der Hauptstraße und an der Alexanderstraße, am Mittwoch am Eßkamp und am Kaspersweg, am Donnerstag am Langenweg und am Brookweg, und am Freitag an Rennplatzstraße und Vahlenhorst.
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Oldenburg – Wie kreativ dürfen Anlieger mit dem städtischen Grünstreifen vor ihrer Haustür umgehen? Darüber entscheidet der Rat an diesem Montag in seiner öffentlichen Sitzung ab 17 Uhr in der Kongresshalle (keine Anmeldung mehr möglich). Angeregt hatten das Linke/Piraten, um den Raum „für Menschen und Bienen“besser zu nutzen.
Wenn die Beschlussvorlage, die die Stadtverwaltung daraus gemacht hat, eine Mehrheit bekommt, gilt künftig folgendes:
■ Hauseigentümern wird die Nutzung öffentlicher Grünstreifen
entlang nicht ausgebauter Straßen gestattet, wenn ein mindestens zwei Meter breiter Streifen zur Fahrbahn frei bleibt.
■ Auf öffentlichen Grünstreifen entlang nicht ausgebauter Straßen sind feste Einbauten wie Pfosten, Beeteinfassungen, Pflasterungen etc. sowie das Aufstellen von Findlingen und Blumenkübeln generell untersagt.
■ Ein Korridor von zwei Metern entlang des Fahrbahnrandes ist auch von Pflanzungen freizuhalten.
■ Jenseits der Grenze von zwei Metern ist es den Anliegern nach vorheriger Abstimmung mit der Verwaltung erlaubt, Blumen und niedrige Büsche mit einer Höhe von max. 80 cm einzupflanzen und zu pflegen. Diese Regelung gilt sowohl für unbepflanzte als auch für bereits bepflanzte Grünstreifen. Im Zuge der Abstimmung wird geprüft, ob Gräben und Rohrleitungen zugänglich sind.
■ Die Nutzung soll ein Nutzungsvertrag legitimieren und ausgestalten.
■ Im Falle eines endgültigen Ausbaus der Straße sind die Anwohner verpflichtet, die Bepflanzungen wieder wegzunehmen, weil die Stadt als Eigentümerin Sorge tragen müsse, „dass alle Verkehrsflächen und darauf befindlichen
Bauten und Einrichtungen den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen“. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass auf städtischen Grünstreifen und Straßenrändern Büsche oder Bäume gepflanzt, Kübel, Steine oder Pfosten aufgestellt und private Stellplätze mit Pflaster errichtet würden. Die Verwaltung müsse überprüfen, ob die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werde. Aufforderungen zur Beseitigung sei oft nicht nachgekommen worden. „Eine klare Regelung, die auch private Pflanzungen zulässt, wo es möglich ist, wird daher von der Verwaltung begrüßt“, so Baudezernent Sven Uhrhan.