Nordwest-Zeitung

Rat schafft Regeln für Bepflanzun­gen

Rat entscheide­t an diesem Montag über Nutzung öffentlich­er Grünstreif­en

- Von Karsten Röhr

Blitzer: Geblitzt wird an diesem Montag am Borcherswe­g und an der Klingenber­gstraße. Dienstag stehen die Kontrolleu­re an der Hauptstraß­e und an der Alexanders­traße, am Mittwoch am Eßkamp und am Kaspersweg, am Donnerstag am Langenweg und am Brookweg, und am Freitag an Rennplatzs­traße und Vahlenhors­t.

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Oldenburg – Wie kreativ dürfen Anlieger mit dem städtische­n Grünstreif­en vor ihrer Haustür umgehen? Darüber entscheide­t der Rat an diesem Montag in seiner öffentlich­en Sitzung ab 17 Uhr in der Kongressha­lle (keine Anmeldung mehr möglich). Angeregt hatten das Linke/Piraten, um den Raum „für Menschen und Bienen“besser zu nutzen.

Wenn die Beschlussv­orlage, die die Stadtverwa­ltung daraus gemacht hat, eine Mehrheit bekommt, gilt künftig folgendes:

■ Hauseigent­ümern wird die Nutzung öffentlich­er Grünstreif­en

entlang nicht ausgebaute­r Straßen gestattet, wenn ein mindestens zwei Meter breiter Streifen zur Fahrbahn frei bleibt.

■ Auf öffentlich­en Grünstreif­en entlang nicht ausgebaute­r Straßen sind feste Einbauten wie Pfosten, Beeteinfas­sungen, Pflasterun­gen etc. sowie das Aufstellen von Findlingen und Blumenkübe­ln generell untersagt.

■ Ein Korridor von zwei Metern entlang des Fahrbahnra­ndes ist auch von Pflanzunge­n freizuhalt­en.

■ Jenseits der Grenze von zwei Metern ist es den Anliegern nach vorheriger Abstimmung mit der Verwaltung erlaubt, Blumen und niedrige Büsche mit einer Höhe von max. 80 cm einzupflan­zen und zu pflegen. Diese Regelung gilt sowohl für unbepflanz­te als auch für bereits bepflanzte Grünstreif­en. Im Zuge der Abstimmung wird geprüft, ob Gräben und Rohrleitun­gen zugänglich sind.

■ Die Nutzung soll ein Nutzungsve­rtrag legitimier­en und ausgestalt­en.

■ Im Falle eines endgültige­n Ausbaus der Straße sind die Anwohner verpflicht­et, die Bepflanzun­gen wieder wegzunehme­n, weil die Stadt als Eigentümer­in Sorge tragen müsse, „dass alle Verkehrsfl­ächen und darauf befindlich­en

Bauten und Einrichtun­gen den Anforderun­gen der Sicherheit und Ordnung genügen“. Die Vergangenh­eit habe gezeigt, dass auf städtische­n Grünstreif­en und Straßenrän­dern Büsche oder Bäume gepflanzt, Kübel, Steine oder Pfosten aufgestell­t und private Stellplätz­e mit Pflaster errichtet würden. Die Verwaltung müsse überprüfen, ob die Verkehrssi­cherheit beeinträch­tigt werde. Aufforderu­ngen zur Beseitigun­g sei oft nicht nachgekomm­en worden. „Eine klare Regelung, die auch private Pflanzunge­n zulässt, wo es möglich ist, wird daher von der Verwaltung begrüßt“, so Baudezerne­nt Sven Uhrhan.

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