Unfall ohne Helm – keine Mitschuld
Urteil des OLG Nürnberg
Auftragszunahme im Bauhauptgewerbe im August zum Vormonat. Zum Vorjahresmonat gab es ein leichtes Minus von 0,3 Prozent.
Wo ein Testament niedergeschrieben wird, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit. Der letzte Wille ist auch dann gültig, wenn der Erblasser ihn mit Filzstift auf eine Tischplatte geschrieben hat, das berichtet die Zeitschrift „NJW Spezial“mit Blick auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln (30 VI 92/20). Allerdings muss auch hier das Testament zwingend unterschrieben werden.
Nürnberg – Der Stadtverkehr ist wuselig – und vor allem für Radfahrer gefährlich. Kommt es zum Unfall mit einem Auto, drohen schwere Verletzungen. Haften Radler mit, wenn sie ohne Helm fahren? Dazu gibt es ein neues Urteil.
Wer ohne Helm radelt, muss nach einem unverschuldeten Unfall mit einem Auto nicht für erlittene Kopfverletzungen mithaften. So entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 13 U 1187/20), berichtet der ADAC.
In der Stadt wollte ein Autofahrer rechts abbiegen und übersah dabei eine Radlerin. Durch den Zusammenstoß stürzte die Frau und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Sie trug keinen Fahrradhelm. Von der Versicherung des Autofahrers forderte sie Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Das wollte diese aber nur anteilig bewilligen.
Die Versicherung war der Meinung, dass die Verletzungen wesentlich glimpflicher ausgefallen wären, wenn ein Helm getragen worden wäre. Das Gericht sah aber die Schuld am Unfall ganz eindeutig beim Autofahrer, die Versicherung musste komplett zahlen. Es setze erhebliche Fahrlässigkeit voraus, wenn am helllichten Tag an einer Kreuzung eine Radlerin übersehen wird, die geradeaus fährt.
Da es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer gibt, ergibt sich aus dem Nichttragen eines Helms auch kein Mitverschulden. Das könnte sich nur aus einem bestehenden allgemeinen Verkehrsbewusstsein in Bezug auf das Helmtragen ergeben. Das ist laut Gericht aber nicht der Fall, weil sehr viele Radler ohne einen Kopfschutz fahren.