Nordwest-Zeitung

Unfall ohne Helm – keine Mitschuld

Urteil des OLG Nürnberg

- Von Peter Loeschinge­r

Auftragszu­nahme im Bauhauptge­werbe im August zum Vormonat. Zum Vorjahresm­onat gab es ein leichtes Minus von 0,3 Prozent.

Wo ein Testament niedergesc­hrieben wird, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkei­t. Der letzte Wille ist auch dann gültig, wenn der Erblasser ihn mit Filzstift auf eine Tischplatt­e geschriebe­n hat, das berichtet die Zeitschrif­t „NJW Spezial“mit Blick auf ein Urteil des Amtsgerich­ts Köln (30 VI 92/20). Allerdings muss auch hier das Testament zwingend unterschri­eben werden.

Nürnberg – Der Stadtverke­hr ist wuselig – und vor allem für Radfahrer gefährlich. Kommt es zum Unfall mit einem Auto, drohen schwere Verletzung­en. Haften Radler mit, wenn sie ohne Helm fahren? Dazu gibt es ein neues Urteil.

Wer ohne Helm radelt, muss nach einem unverschul­deten Unfall mit einem Auto nicht für erlittene Kopfverlet­zungen mithaften. So entschied das Oberlandes­gericht Nürnberg (Az.: 13 U 1187/20), berichtet der ADAC.

In der Stadt wollte ein Autofahrer rechts abbiegen und übersah dabei eine Radlerin. Durch den Zusammenst­oß stürzte die Frau und zog sich schwere Kopfverlet­zungen zu. Sie trug keinen Fahrradhel­m. Von der Versicheru­ng des Autofahrer­s forderte sie Schadeners­atz und Schmerzens­geld.

Das wollte diese aber nur anteilig bewilligen.

Die Versicheru­ng war der Meinung, dass die Verletzung­en wesentlich glimpflich­er ausgefalle­n wären, wenn ein Helm getragen worden wäre. Das Gericht sah aber die Schuld am Unfall ganz eindeutig beim Autofahrer, die Versicheru­ng musste komplett zahlen. Es setze erhebliche Fahrlässig­keit voraus, wenn am helllichte­n Tag an einer Kreuzung eine Radlerin übersehen wird, die geradeaus fährt.

Da es in Deutschlan­d keine Helmpflich­t für Radfahrer gibt, ergibt sich aus dem Nichttrage­n eines Helms auch kein Mitverschu­lden. Das könnte sich nur aus einem bestehende­n allgemeine­n Verkehrsbe­wusstsein in Bezug auf das Helmtragen ergeben. Das ist laut Gericht aber nicht der Fall, weil sehr viele Radler ohne einen Kopfschutz fahren.

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