Von der Infektion bis in die Statistik
Wie die unterschiedlichen Zahlen zu den Corona-Fällen in Niedersachsen zustande kommen
Hannover/Im Nordwesten – Die unterschiedlichen Angaben zu den Corona-Infektionszahlen und dem Sieben-TageInzidenzwert sorgen immer wieder für Verwirrung. Welche Zahlen welcher Behörde – Robert Koch-Institut, Landesgesundheitsämter, kommunale Gesundheitsämter – sind eigentlich die aktuellsten und die am Ende entscheidenden, fragen sich viele Bürger. Und wie läuft die Datenübermittlung im Fall einer neuen Corona-Infektion ab? Unsere Zeitung hat beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) nachgefragt. Ein Überblick:
Wie verläuft die Meldekette bei einer Corona-Infektion ?
Stellt ein Labor fest, dass eine Probe einen positiven Befund auf das Coronavirus aufweist, wird das kommunale Gesundheitsamt (GA) über das Labor beziehungsweise den behandelnden Arzt/die Ärztin darüber informiert. Hier wird von der sogenannten „Meldung“gesprochen. Das entsprechende GA muss unter Umständen weitere Daten zu dem Fall recherchieren, beispielsweise zum Infektionsumfeld und zur Ermittlung weiterer Kontaktpersonen, und leitet notwendige Schritte ein wie die Anordnung zur Isolation.
Dieser vom kommunalen Gesundheitsamt angelegte Fall wird dann in eine Datenbank/ein Meldesystem eingegeben, wie das Landesgesundheitsamt erklärt. Sind alle Angaben zu dem Fall vollständig erfasst, wird dieser auf elektronischem Weg an das NLGA übermittelt. Dieses erhält die Daten anonymisiert. Das Landesgesundheitsamt überträgt diese Zahlen der neuen Corona-Infektionsfälle, der Todesfälle und weitere Werte eines Landkreises/einer Stadt in seine Datenbank und macht für die Veröffentlichung einmal täglich morgens eine Auswertung. Stand der NLGA-Daten ist dann 9 Uhr. Die Zahlen werden im Internet veröffentlicht. Unabhängig von der Veröffentlichung greift das Landesgesundheitsamt über den Tag verteilt auf Corona-Zahlen der Kommunen zu.
Wann genau die Daten zu den Corona-Fällen von den kommunalen Gesundheitsämtern eingetragen werden, ist unterschiedlich, sagt NLGASprecher Mike Wonsikiewicz Die Zeiten könnten auch bei einem einzelnen Gesundheitsamt je nach Arbeitsaufkommen variieren.
Wann werden die NLGAZahlen ans Robert KochInstitut weitergeleitet ?
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt sendet die Corona-Zahlen täglich bis circa 17.30 Uhr an das Robert Koch-Institut (RKI), teilt die Landesbehörde mit. Für die Veröffentlichung der „neuesten Zahlen“der Bundesländer greift das RKI auf den Datenstand von 0 Uhr zu.
Wieso weichen die Corona-Zahlen des NLGA zum Teil deutlich von denen der Städte und Landkreise in Niedersachsen ab ?
Das Landesgesundheitsamt veröffentlicht einmal täglich morgens gebündelt die aktuellen Tageszahlen (vom Vortag) der kommunalen Gesundheitsämter. Die Gesundheitsämter hingegen veröffentlichen ihre Zahlen in Echtzeit, dadurch komme es zu Unterschieden, erläutert Wonsikiewicz. In seltenen Fällen seien technische Probleme Grund für Differenzen.
„Es ist zu betonen, dass der Infektionsschutz vor Ort für die kommunalen Gesundheitsämter an oberster Stelle steht. In besonders belastenden Situationen, beispielsweise wenn auf mehrere Ausbrüche gleichzeitig reagiert werden muss, kann es vorkommen, dass die Übermittlung der Fälle verzögert stattfindet“, sagt der NLGA-Sprecher. Für die praktische Arbeit im Infektionsschutz durch die Gesundheitsämter vor Ort ergäben sich dadurch aber keine negativen Konsequenzen.
Welche Zahlen sind maßgeblich für die Einstufung als „Risikogebiet“?
Nach NLGA-Angaben gibt es hierzu bundesweit keine generelle Anweisung: „Es obliegt den jeweiligen Entscheidungsträgern, auf Basis welcher Zahlen Maßnahmen ergriffen werden.“Das Land Niedersachsen hat im Hinblick auf den Inzidenzwert in seiner neuen Corona-Verordnung (seit 23. Oktober gültig) festgelegt, dass für die Einschränkungen bei Überschreiten der Werte 35 und 50 die Angaben des NLGA entscheidend sind. Welche Inzidenz in dem eigenen Wohnort in Niedersachsen gilt, können die Bürger auf der Internetseite www.niedersachsen.de/Coronavirus/ Inzidenz-Ampel einsehen.
Bei Reisen innerhalb Deutschlands würden von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestimmungen gelten, sagt NLGA-Sprecher Wonsikiewicz. Urlauber sollten sich daher informieren, was in dem jeweiligen Bundesland zu beachten ist, welche Regeln einzuhalten sind und welche Zahlen welcher Quelle in dem Bundesland als Richtwert gelten.
Das Beherbergungsverbot ist mittlerweile in mehreren Bundesländern gekippt worden, so auch in Niedersachsen. Grundsätzlich werde aber derzeit davon abgeraten zu reisen, wenn es nicht notwendig ist, heißt es vom NLGA.
Wie berechnet sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert ?
Der Wert berechnet sich wie folgt: Die Anzahl der Fälle von Corona-Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen geteilt durch die Einwohnerzahl der Stadt/des Kreises multipliziert mit 100 000.