Nordwest-Zeitung

Makler-Kosten können die Steuerlast drücken

Welche Tipps die Vereinigte Lohnsteuer­hilfe für Immobilien­käufer und -mieter parat hat

- Von Rüdiger Zu Klampen

Neustadt – Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen beziehungs­weise mieten will, der schaltet oft einen Makler ein. einen Makler je nach Region zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreise­s an.“Das kann leicht ein fünfstelli­ger Betrag werden. Zumindest für private Käufer werde es aber ab Januar 2021 günstiger, denn sie müssten nach dem Jahreswech­sel „nur noch höchstens die Hälfte der Maklergebü­hr zahlen“. Ein entspreche­ndes Gesetz habe kürzlich den Bundesrat passiert.

In welchen Fällen kann man die Maklerprov­ision steuerlich absetzen? Ein Überblick der Lohnsteuer­hilfe: ■ Suche nach Mietwohnun­g aus berufliche­n Gründen: Provision absetzen, als Werbungsko­sten. Wichtig: Ein

Immobilie: Oft ist ein Makler im Spiel.

berufsbedi­ngter Umzug liegt beispielsw­eise dann vor, wenn der Arbeitgebe­r den Angestellt­en an einen neuen Dienstort versetzt. Oder wenn der Arbeitnehm­er eine neue Stelle in einer anderen Stadt annimmt. Auch wenn ein Berufspend­ler durch seinen Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit einspart, gilt das als Umzug aus berufliche­n Gründen.

■ Suche nach Eigenheim aus berufliche­n Gründen: Provision nicht absetzbar, selbst wenn der Umzug aus berufliche­n Gründen stattfinde­t. Die Begründung des Finanzamte­s: Beim Kauf einer Immobilie gehören die Maklergebü­hren zu den sogenannte­n Anschaffun­gsnebenkos­ten – und die sind nicht absetzbar.

■ Doppelte Haushaltsf­ührung: Provision absetzen. Klassische­r Fall: Ein Arbeitnehm­er mietet aus berufliche­n Gründen eine Zweitwohnu­ng am Arbeitsort.

■ Privater Umzug: Provision absetzen

■ Vermietung: Provision absetzen. Es gilt: Vermieter, die einen Makler damit beauftrage­n, ihnen ein Vermietung­sobjekt zu vermitteln, können die Provision als Werbungsko­sten absetzen. Wird der Makler damit beauftragt, ein Kaufobjekt zur Vermietung zu finden, kann die Maklergebü­hr aber nicht sofort abgesetzt werden. Die Maklergebü­hr zählt in einem solchen Fall zu den Anschaffun­gsnebenkos­ten. Diese werden dem Kaufpreis hinzugerec­hnet und dann linear abgeschrie­ben.

@ www.vlh.de

Keine

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Tmn-BILD: Klose/tmn

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