Spätklassizistik soll für „Monstrum“weichen
Betrifft: „Stadt protestiert gegen Denkmalschutz“(Ð vom 14. September), und Bericht „Viel Glas und Holz an der 91er Straße“(Ð vom 10. Oktober)
Endlich ist die Katze aus dem Sack. Nach längerer Geheimniskrämerei wird der Oldenburger Ð-Leserschaft zum Frühstück am Sonnabend anschaulich präsentiert, mit welchem baulichen Koloss ein Investor das Stadtbild an der Südseite des Pferdemarktes „bereichern“möchte. Der Bissen bleibt im Halse stecken. Für solch ein Monstrum soll das angehende spätklassizistische Baudenkmal Heiligengeiststraße 24 fallen? Unfassbar!
An der Autobahn locken Info-Tafeln mit dem Hinweis „Klassizismus in Oldenburg“ Auswärtige zum Besuch der Stadt. Die städtebauliche Achse vom Mausoleum/Gertrudenkirchhof über den Pferdemarkt und die Heiligengeiststraße zum Stadtkern/Schloss zählt zu den bemerkenswertesten Leistungen des klassizistischen Städtebaus in Oldenburg. An der Nordseite des Pferdemarktes und in der Heiligengeiststraße ist davon trotz aller späteren Bausünden - noch viel zu spüren.
Der Dreiklang der Häuser Nr. 31 (Ullmann), Nr. 26 (Müller-Egerer) und Nr. 24 (Die Blumenbinder) gibt der Westseite der Heiligengeiststraße so viel Eigencharakter, dass die Gesichtslosigkeit der Neubauten dazwischen erträglich ist.
Selbst beim Bau des nunmehr verschwundenen Finanzamts nahmen die damals Verantwortlichen bei aller zeitbedingten Eigenwilligkeit noch so viel Rücksicht auf die besondere Charakteristik des Ortes, dass an der Ecke Heiligengeiststraße/91iger Straße der offene, parkartige Charakter der Gartenanlage des Vorgängergebäudes (Neues Haus) erhalten blieb. Einige große Bäume haben die Zeiten dort bis heute überdauert. Müssen sie jetzt zusammen mit dem benachbarten Baudenkmal Heiligengeiststraße Nr. 24 einer herbeigeredeten vermeintlichen „großstädtischen Wirkung“zuliebe verschwinden?
Zahlreiche Beispiele in anderen Großstädten mit historischem Erbe beweisen, wie gut sich auch heutzutage denkmalgeschützter Altbaubestand mit zeitgemäß Modernem verbinden lässt wenn es die Stadtplanung vorgibt und nicht - gleichsam als Erfüllungsgehilfe- den vorgefassten Ideen der Investoren folgt.
Liebes Landesamt für Denkmalpflege, bleibe bitte konsequent bei der Denkmalausweisung des Hauses Heiligengeiststraße Nr. 24, damit der „Klassizismus in Oldenburg“auch in Zeiten investorenbestimmter Stadtplanung eine Überlebenschance behält!
Achim Knöfel Oldenburg