Restaurants zu, Kitas offen
Mit diesen Corona-Regeln soll Weihnachten im Familienkreis wieder möglich werden
Berlin – Das Ziel ist klar formuliert: Familien und Freunde sollen sich zu Weihnachten wieder ohne größere Angst vor dem Coronavirus treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erstmal deutlich einschränken. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend beschlossen.
Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah. Sie sollen bereits am Montag (2. November) in Kraft treten – und vorerst bis Monatsende gelten. Zwei Wochen nach dem Inkrafttreten der Beschränkungen wollen Bund und Länder die Auswirkungen und die Infektionslage aber noch einmal bewerten – und gegebenenfalls nachjustieren.
■ KONTAKTE
In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – und zwar maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als „inakzeptabel“bezeichnet.
■ GASTRONOMIE
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.
■ FREIZEIT
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
■ SPORT
Fitnessstudios, Schwimmund Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa allein oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die FußballBundesliga
ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
■ REISEN und HOTELS
Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.
■ Einzelhandel
Nicht nur Supermärkte, Apotheken und Drogerien, sondern der ganze Einzelhandel bleibt diesmal geöffnet. Es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen: nämlich maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.
■ Körperpflege
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden wie schon im Frühjahr geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa beim Physiotherapeuten oder bei der Fußpflege, sind aber möglich. Auch Friseure bleiben diesmal geöffnet und können unter Einhaltung der bestehenden Hygienevorschriften weiterarbeiten.
■ SCHULEN und KITAS
Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe. Die Bundesländer entscheiden selbst über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
■ Kirchen
Gottesdienste sollen weiterhin möglich bleiben. In den Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Gotteshäusern gelten aber strenge Hygienekonzepte.
■ Homeoffice
Unternehmen sind „eindringlich“aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger sollen Firmen dabei beraten, aber auch kontrollieren.
■ Wirtschaftshilfen
Betriebe, Selbstständige und
Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern und bei Solo-Selbstständigen gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden. Sie können daher von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Vergleichsmaßstab sind die Umsätze des Vorjahresmonats, also von November 2019. Die Finanzhilfe soll ein Volumen von insgesamt bis zu 10 Milliarden Euro haben.
■ RISIKOGRUPPEN
In Krankenhäusern, Pflegeund Altenheimen sowie Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.
■ Kontrollen
Bund und Länder wollen intensiver kontrollieren. Innenminister Horst Seehofer (CSU) will sogar die Bundespolizei dafür stärker einsetzen und auch die Einreise aus Risikogebieten stärker überprüfen.