Nordwest-Zeitung

„Lockdown“und „Shutdown“– was heißt das?

Englische Begriffe längst im deutschen Sprachgebr­auch übernommen

- Von Sebastian Fischer

Berlin – Die Begriffe „Lockdown“und „Shutdown“machen seit Monaten in Deutschlan­d die Runde. Genau genommen steht das englische „Lockdown“für eine Situation, in der Gebäude oder Gegenden nicht betreten oder verlassen werden dürfen, schreibt das Cambridge Dictionary. „Shutdown“definiert das Wörterbuch als Situation, in der ein Unternehme­n (vorübergeh­end) seinen Betrieb einstellt. Der Duden beschreibt „Lockdown“als Ausgangssp­erre oder Abriegelun­g. „Shutdown“ hat noch keine Aufnahme in das Wörterbuch gefunden.

Abgeriegel­t ist eigentlich nichts

Zurzeit werden die Wörter häufig synonym genutzt für die Einschränk­ung des öffentlich­en Lebens, also wenn Geschäfte geschlosse­n sind oder die Produktion vieler Firmen eingestell­t ist. Abgeriegel­t – wie beim eigentlich­en „Lockdown“– ist aber nichts.

Sprachwiss­enschaftle­r sehen darin schlicht eine Begriffser­weiterung. Das LeibnizIns­titut für Deutsche Sprache etwa definiert „Lockdown“in diesem Zusammenha­ng nun als „Zeitraum, in dem fast alle wirtschaft­lichen und gesellscha­ftlichen Aktivitäte­n auf politische Anordnung hin stillgeleg­t sind (zum Beispiel zum Infektions­schutz)“.

Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) nahm in ihrer Fernsehans­prache zur CoronaPand­emie am 18. März zwar keines der Wörter in den Mund. Am 20. April sprach sie aber dann doch erstmals öffentlich vom „Shutdown“: „Ich glaube, uns eint alle (...), dass es keinen erneuten allgemeine­n Shutdown geben soll.“

Tags zuvor hatte Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) im Plenum mit Blick auf das Verhalten der Bevölkerun­g von einem „aus freier Entscheidu­ng mit den vorliegend­en Informatio­nen getroffene­n Lockdown durch die Bürger“gesprochen.

Öffentlich­es Leben lahmgelegt

Die Situation damals: Ab Mitte März war das öffentlich­e Leben in Deutschlan­d wegen der Corona-Pandemie weitgehend lahmgelegt. Bund und Länder hatten beschlosse­n, die Grenzen abzuriegel­n, Schulen und Kitas zu schließen sowie Kultur- und Sporteinri­chtungen für die Öffentlich­keit zu sperren. Die meisten Gaststätte­n, Läden und Dienstleis­ter durften keine Kundschaft empfangen, Zusammenkü­nfte etwa in Kirchen oder Sportverei­nen waren verboten. Ansammlung­en von mehr als zwei Personen unterschie­dlicher Haushalte waren über Wochen nicht zulässig. Offen blieben hingegen vor allem Lebensmitt­elgeschäft­e, Getränkemä­rkte, Drogerien, Apotheken, Tankstelle­n und Banken.

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