„Lockdown“und „Shutdown“– was heißt das?
Englische Begriffe längst im deutschen Sprachgebrauch übernommen
Berlin – Die Begriffe „Lockdown“und „Shutdown“machen seit Monaten in Deutschland die Runde. Genau genommen steht das englische „Lockdown“für eine Situation, in der Gebäude oder Gegenden nicht betreten oder verlassen werden dürfen, schreibt das Cambridge Dictionary. „Shutdown“definiert das Wörterbuch als Situation, in der ein Unternehmen (vorübergehend) seinen Betrieb einstellt. Der Duden beschreibt „Lockdown“als Ausgangssperre oder Abriegelung. „Shutdown“ hat noch keine Aufnahme in das Wörterbuch gefunden.
Abgeriegelt ist eigentlich nichts
Zurzeit werden die Wörter häufig synonym genutzt für die Einschränkung des öffentlichen Lebens, also wenn Geschäfte geschlossen sind oder die Produktion vieler Firmen eingestellt ist. Abgeriegelt – wie beim eigentlichen „Lockdown“– ist aber nichts.
Sprachwissenschaftler sehen darin schlicht eine Begriffserweiterung. Das LeibnizInstitut für Deutsche Sprache etwa definiert „Lockdown“in diesem Zusammenhang nun als „Zeitraum, in dem fast alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten auf politische Anordnung hin stillgelegt sind (zum Beispiel zum Infektionsschutz)“.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm in ihrer Fernsehansprache zur CoronaPandemie am 18. März zwar keines der Wörter in den Mund. Am 20. April sprach sie aber dann doch erstmals öffentlich vom „Shutdown“: „Ich glaube, uns eint alle (...), dass es keinen erneuten allgemeinen Shutdown geben soll.“
Tags zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Plenum mit Blick auf das Verhalten der Bevölkerung von einem „aus freier Entscheidung mit den vorliegenden Informationen getroffenen Lockdown durch die Bürger“gesprochen.
Öffentliches Leben lahmgelegt
Die Situation damals: Ab Mitte März war das öffentliche Leben in Deutschland wegen der Corona-Pandemie weitgehend lahmgelegt. Bund und Länder hatten beschlossen, die Grenzen abzuriegeln, Schulen und Kitas zu schließen sowie Kultur- und Sporteinrichtungen für die Öffentlichkeit zu sperren. Die meisten Gaststätten, Läden und Dienstleister durften keine Kundschaft empfangen, Zusammenkünfte etwa in Kirchen oder Sportvereinen waren verboten. Ansammlungen von mehr als zwei Personen unterschiedlicher Haushalte waren über Wochen nicht zulässig. Offen blieben hingegen vor allem Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen und Banken.